Full text : Wegweiser für Ländliche Wohlfahrts- und Heimatpflege.

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der  gewerbsmäßig  vorgenommenen  Güterzertrümmerungen  in
den  letzten  drei  Jahren  1902  bis  1905.  Die  Zahl  der  Güterhändler
  stieg  von  577  auf  810,  die  der  gewerbsmäßigen  Güterzertrümmerungen
  von  611  at  66.  die  Fläche  dieser  Anwesen  von
10  779  Hektar  auf  15  050  Hekta

Die  Güterschlächterei  muß  elf  doch  noch  ein  lohnendes  Geschäft
  fein.  Das  geht  auch  aus  den  Angaben  hervor,  die  Verbandsdirektor
  Nerkecht.  Kaffe  in  der  Generalverfammling  der
Hessischen  Landwirtschaftskammer  am  24.  Januar  1905  über  die
direkten  Gewinne,  welche  von  Güterschlächtern  gemacht  werden,  an
der  vand  solgender  Zohlen  gab.

Elnlaufopr.  Verkaufspr.  Gewinn  rund
.  W.  M.  M.  5%
1
Gut  1  45000  ##-  18372  10
„  II  32500  19283  156788  51  12
„III  12  000  20  171  8710  68
„  IV  10  0822  76000  *5971  (7)
V  3000  7  601  3704  „5
„  VI  19000  13075  1140075  71

Leider  fehlt  für  Preußen  noch  eine  Statistik  über  Güterzertrümmerungen,
  wie  fie  in  Bayern  besteht.  Ohne  Frage  liegen
aber  die  Verhältnisfe  in  gewifsen  Distrikten  sicherlich  nicht  günstiger.
  Der  Bericht  der  Landwirtschaftskammer  für  die  Provinz
Ostpreußen  für  das  Jahr  1905  berichtet  z.  B.  „Neigung  zum
Verkauf  hat  sich  überall  und  in  einzelnen  Kreifen,  besonders  bei
den  kleinbäuerlichen  Kreisen  gezeigt  und  hat  hier  vielfach  auch
durch  Vermittelung  von  Agenten  ein  Besfitzwechfel  stattgefunden.
Aus  dem  Kreise  Wehlau  wird  über  gewerbsmäßige  Güterschlächterei
  geklagt,  der  verschiedene  Besitzer  zum  Opfer  gefallen  sind.“

NRittel  und  Wege.  Die  Bekämpfung  der  Güterschlächterei
  durch  gefetzliche  Maßnahmen,  durch  behäördliche
Anregungen  und  durch  Selbsthilfe.

Ucber  gesetliche  Maßnahmen  gegen  den  Grundstückswucher
hat  der  Deutsche  Landwirtkschaftsrat  in  seiner  84.  Plenarversammlung
  vom  6.  bis  10.  Februar  1906  erneut  verhandelt  und  folgenden
  Beschluß  gefaßt:

Gesetzliche  Mahnahmen  gegen  den  Grundstückswucher.

e  Abänderung  der  bestehenden  Reichsgesetze  scheint  zurzeit  zur
VersSine  .  des  Grundstückswuchers  nicht  angezeigt.  Dagegen  erscheint
os  dringend  geboten,  durch  die  Landesgesetzge  “*  den  auf  diesem  Gebiete
  berrschend  en  Mißständen  entgegensuircten

Im  übrigen  kommen  für  die  Bekämpfung  des  Grundstückswuchecs
folae  nde  —  und  Maßnahmen  in  Betracht.

rundstückswucher  ist  im  Hinblick  auf  die  durch  denselben
entfelze  S  des  Vermögens  der  ländlichen  Bevölkerung,  sowie