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Die Verfassung und Verwaltung im Deutschen Reiche und Preußen. Erster Band. Deutsches Reich. (1)

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Bibliographic data

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Periodical

Persistent identifier:
rgbl
Title:
Reichs-Gesetzblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1871
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
rgbl_1900
Title:
Reichs-Gesetzblatt. 1900.
Shelfmark:
rgbl_1900
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Gesetzblatt
Volume count:
34
Publishing house:
Reichsdruckerei
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1900
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nr 9.
Volume count:
9
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Law

Title:
(Nr. 2653.) Internationale Sanitäts-Uebereinkunft, betreffend Maßregeln gegen die Einschleppung und Verbreitung der Pest.
Volume count:
2653
Document type:
Periodical
Structure type:
Law

Contents

Table of contents

  • Die Verfassung und Verwaltung im Deutschen Reiche und Preußen.
  • Die Verfassung und Verwaltung im Deutschen Reiche und Preußen. Erster Band. Deutsches Reich. (1)
  • Endsheet
  • Title page
  • Vorwort.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Erstes Buch. Staatsrechtliche und verwaltungsrechtliche Grundlagen.
  • Zweites Buch.
  • Erster Abschnitt. Geschichte des Deutschen Staatsrechts.
  • Zweiter Abschnitt. Verfassungsrecht des Deutschen Reichs.
  • Erstes Kapitel.
  • Zweites Kapitel.
  • Drittes Kapitel. Das Reichsvolk (Bundesvolk).
  • Viertes Kapitel. Wirkungen der Staatsangehörigkeit.
  • Fünftes Kapitel. Die Armengesetzgebung des Deutschen Reichs.
  • Sechstes Kapitel.
  • Siebentes Kapitel. Die Bundesgewalt. A. Die Organe der Bundesgewalt.
  • Achtes Kapitel. B. Die Funktionen der Bundesgewalt.
  • Erster Titel.
  • Zweiter Titel.
  • Dritter Titel.
  • Vierter Titel.
  • Fünfter Titel. Das Gewerberecht.
  • Sechster Titel.
  • Siebenter Titel. Krankenversicherung.
  • Achter Titel. Die Unfallversicherung.
  • Neunter Titel. Die Invaliditäts- und Altersversicherung.
  • Zehnter Titel. Das Reichsheerwesen.
  • § 101. Einleitung.
  • § 102. Einheitlichkeit der Heeresverfassung. Militärhoheit und Kontingentshoheit bezüglich des Landheeres.
  • § 103. Das Landheer.
  • I. Formation.
  • II. Friedenspräsenzstärke.
  • III. Die gesetzliche Wehrpflicht.
  • § 104. Grundsätze der gesetzlichen Wehrpflicht.
  • § 105. Die freiwillige Wehrpflicht. Wehrpflicht bei den Kaiserlichen Schutztruppen.
  • § 106. Sonderrechte der Militärpersonen.
  • § 107. Die sachlichen Militärlasten.
  • § 108. Grundeigentumsbeschränkungen in der Nähe von Festungen.
  • § 109. Die Familienfürsorge.
  • § 110. Die Kriegsmarine.
  • Elfter Titel. Das Gesandtschafts- und Konsulatswesen des Reichs.
  • Zwölfter Titel.
  • Dreizehnter Titel. Münz-, Geld- und Bankwesen.
  • Vierzehnter Titel. Schutz gewerblicher Rechte (Immaterielle Güterrechte).
  • Fünfzehnter Titel.
  • Sechzehnter Titel. Die reichsgesetzliche Regelung der Medizinal- Veterinärpolizei.
  • Siebzehnter Titel. Die Presse und das Vereinswesen.
  • Achtzehnter Titel.
  • Neunzehnter Titel.
  • Sachregister.
  • Homepage
  • Advertising

Full text

Ueber den Tod des Mr. Damilton, 
den wir in Nr. 19 unseres Blattes S. 463 berich- 
teten, liegen jetzt nähere Einzelheiten vor. Danach 
hatte sich dieser zur Ruhe begeben und schlief, als 
seine Hütte von einigen Deserteuren, die sich wieder 
in die Boma eingeschlichen hatten, angesteckt wurde. 
Mr. Hamilton erwachte und versuchte, den Brand 
in der Annahme, daß er durch einen Zufall entstanden 
wäre, zu löschen. Da traf ihn ein Pfeil in den Hals 
und bald darauf, während noch sein Boy jenen her- 
auszuziehen suchte, ein Schuß, der ihn tödtete. 
Zum Schuße der Europäer in Kismahn ist die 
„Juba“, ein der Britisch-Ostafrikanischen Gesellschaft 
gehöriger Passagierdampfer von 134 Tous, daselbst 
stationirt worden. 
Aus dem Somalilande. 
Einem Berichte des Lieutenant-Colonel Stace 
über den Handel an der unter englischem Protek- 
torat stehenden Somaliküste während des Jahres 
1891/92 entnehmen wir nachstehende für diesen 
Distrikt zum Theil wenig günstig lautende Be- 
trachtungen. 
Das Land ist zum größten Theil gebirgig, 
eigentliche Flußläufe existiren gar nicht, nur kleine 
Wasserläufe, die fast nur zur Regenzeit Wasser ent- 
halten. Die wenigen Ebenen sind mit Gebüsch und 
Dschungeln bedeckt; auf weiten Strecken am Fuße der 
Berge wächst die Sanseviera Ehrenbergü, deren 
sehr gute Faser vielfach von den Somali verwandt 
wird. 
Das Klima ist mit Ausnahme der heißen Jahres- 
zeit gesund. 
Die Bevölkerung besteht aus zahlreichen Nomaden- 
stämmen, die je nach der Jahreszeit mit ihren 
Kamcel-, Vieh-, Schaf= und Ziegenherden die 
grasreichen Gegenden aufsuchen. Hauptnahrung ist 
Fleisch und Kameelsmilch, in sehr geringem Maße 
Jowari (sorghum holcus), Reis und Datteln. 
Ackerbau, Handel, Handwerk werden fast gar 
nicht von den Somali betrieben. Der Somali be- 
kiimmert sich nur um die Gegenwart und läßt die 
Rüet für sich sorgen. Wenn das Jahr günstig 
ist, d. h. wenn er genügend Weide findet und mit 
Milch und Fleisch versorgt ist, kennt er keine Be- 
dürfnisse. Infolge dessen geht in günstigen Jahren 
der Handel zurück und belebt sich nur, wenn die 
Somali infolge ungünstiger Witterung, Viehkrank- 
heit u. s. w. auf die Einfuhr von Nahrungsmitteln 
angewiesen sind. Einfuhrartikel sind hauptsächlich 
Reis, Jowari, Datteln, amerikanischer, indischer, eng- 
licher grauer Shirting und Tabak, die Ausfuhr-= 
arlikel Häute, Gummi, Ghee (gellaͤrie Butter), 
Straußfedern, Schafe und Ziegen. 
Die Verwaltung wird von brilischen Beamten 
geführt, deren Thätigkeit in der Rechtsprechung und 
der Erhebung von Zöllen besteht. Ihren Wohnsitz 
577 
  
haben diese Beamten in den drei Bauptzollhasen 
Zaila, Bulhar und. Berbera. 
An Zoll wird erhoben 1 Prozent vom Werth 
beim Export, 5 Prozent beim Import; lebende 
Waare ist zollfrei. Die Einfuhr von Feuerwaffen 
ist verboten, die von Spirituosen nur für den Ver- 
brauch der Nicht-Mohammedaner gestaktet. 
Die Handelsstatistik der einzelnen Häfen ergiebt 
sich aus folgenden Tabellen, in denen der Werlh in 
Pfd. Sterl. angegeben ist. « 
I. Zaila. 
Jahre Import Export Total 
1887/88 63 109 105 118 168 228 
1888/89 104 435 141 806 246 241 
1889, 90 80 778 142 149 222 927 
1200%1 11 18 210 708 315 022 
1891/92 1 253 319 
Darunter sind im olss im Jahre 1891/92: 
Einfuhrartikel. 
Stückgüter im Werthe von 12 508 1. 
Reis . 31827- 
Shtrknsg, amerikanischer . 17941- 
- indischer 10 057 -- 
Jow #u10 000 = 
** . 1322= 
Datteln 4437 
Mehl. 2 464 = 
Jowari 8 763 = 
Zucker 1 235 = 
Tabackk 150654- 
Ausfuhrartikel. 
Kafsee 103 566 I. 
Felle 24278= 
Häute 8 016 = 
Civet 2115.= 
Ghee . 1082- 
Schafe nnd Ziegen . 2086- 
Gnsnnn. . . 2187- 
Ochsenhäute 8 016 = 
Elfenbein 1 537 = 
II. Berbera und 5 Sulhar. 
Jahre Import Export Total 
1887/88 196 801 167 825 366 264 
1888/89 213 401 207 373 420775 
1889/90 157 239 162 266 321 505 
1890/91 191 712 141279 332 991 
1891/92 112 119 553 280 664 
Im Einzelnen im -- 1891/92: 
Einfuhrartikel. 
Indischer grauer Shirting 36 428 1 
Auerikanischer do. 3507= 
Neiee . .......48784- 
Dalte 38 859 
* Kleiderstofe, indische . 4120= 
- europlische . 8 658= 
Jowari . 4 137
	        

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