4. Kolonial-Wesen.
Auf Grund des §. 4 des Gesetzes, betreffend die Rechtsverhältnisse der deutschen Schutzgebiete —
Reichs-Gesetzbl. 1888 S. 75 — und des Gesetzes, betreffend die Eheschließung und die Beurkundung des
Personenstandes von Reichsangehörigen im Auslande, vom 4. Mai 1870 — Bundes-Gesetzbl. 1870
S. 599 — und der Allerhöchsten Verordnung, betreffend die Eheschließung und die Beurkundung des
Personenstandes für die Schutzgebiete von Kamerun und Togo, vom 21. April 1886 (Reichs-Gesetzbl.
S. 128) ist den nachbenannten Beamten beim Kaiserlichen Gouvernement von Kamerun
1. dem Großherzoglich mecklenburgischen Amtsverwalter von Buchka,
2. dem Assessor Freiherrn von Gagern 1
die allgemeine Ermächtigung ertheilt, innerhalb des Schutzgebiets bürgerlich gültige Eheschließungen
bezüglich aller Personen, die nicht Eingeborene sind, vorzunehmen und deren Geburts= und Sterbefälle
zu beurkunden.
5. Marine und Schiffahrt.
Die im Reichsamte des Innern als Anhang zum Internationalen Signalbuche herausgegebene „Amtliche
Liste der Schiffe der deutschen Kriegs= und Handelsmarine mit ihren Unterscheidungs-Signalen für 1900“
ist im Verlage der Buchhandlung Georg Reimer in Berlin erschienen.
Das Buch wird den Reichs= und Staatsbehörden bei direkter Bestellung sowie den Wieder-
verkäufern zum Preise von 1,20 J¼ für das Exemplar von der Verlagsbuchhandlung geliefert. Im
Buchhandel ist dasselbe zum Preise von 1,60 J& für das Exemplar zu beziehen.
6. Polizei-Wesen.
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete.
2. Nanie und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die datum
— Ausweisung
- der Bestrafung. Ausweisungs-
9 der Ausgewiesenen. sung beschlossen hat. besenling
K 2. 1 3. 4. . 6.
a) Auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs.
I. Boleslaus Bier= geboren am 28. September 1873 zulsschwerer Diebstahl Königlich preußischer 15. November
nacki, Bäckergeselle. Bukarest, rumänischer Staatsange, Jahre Zachthaus, Regierungs-Präsident v. J.
höriger, laut Erkennlniß vom zu Oppeln,
25. Januar 1896),
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