Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Fünfundzwanzigster Jahrgang. 1897. (25)

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Central-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
  
  
Reichsamt des Innern. 
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Zu beztiehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. 
XXV. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 22. Januar 1897. Nr.3. 
Inhalt: 1. Militär-Wesen: Abänderung der Grundsätze 
für die Besetzung der Subaltern= und Unterbeamtenstellen 
bei den Reichs= und Staatsbehörden mit Militäranwärtern.   Seite 29  
2.  Zoll= und Steuerwesen : Anschluß des im Zollausschlußgebiet von Geestemünde erichteten Fischereihafens an das                Zollgebiet  und Festsetzung  der Zollgrenze.  29 
3.  Marine und Schiffahrt : Berichtigung des der Betriebsordnung  für den Kaiser Wilhelm = Kanal als Anlage  
      beigegebenen Signalverzeichnisses.      80  
4.  Konuslat= Wesen:   Todesfall;  Frequatur= Ertheilung.      80   
5.  Poizei= Wesen:   Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet.         31          
  
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1. Militär Wesen. 
Die durch Bekanntmachung vom 29. Januar 1895 (Central-Blatt S. 17) veröffentlichte Ergänzung der 
Grundsätze für die Besetzung der Subaltern- und Unterbeamtenstellen bei den Reichs= und Staatsbehörden 
mit Militäranwärtern ist dahin abgeändert, daß in dem zweiten Absatze an die Stelle von „Reichs- 
Marine-Amt“ zu setzen ist: „Auswärtiges Amt, Kolonial-Abtheilung“, und daß in dem zugehörigen Muster 
des Civilversorgungsscheins (Anlage A) die Worte: „(Unterschrift des betreffenden Militärvorgesetzten)“ 
gestrichen werden. 
Berlin, den 14. Januar 1897. 
  
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: v. Boetticher. 
  
2. Zoll= und Steuer-Wesen. 
Nachdem der Bundesrath in seiner Sitzung vom 26. November v. J. beschlossen hat, den im Zoll- 
ausschlußgebiet von Geestemünde errichteten neuen Fischereihafen bis auf einen zur Errichtung von 
Proviantlagern bestimmten kleinen Theil der Südmole dem Zollgebiet anzuschließen, ist dieser Anschluß am 
1. Januar d. J. zur Ausführung gelangt. Die Zollgrenze gegen das Geestemünder Freihafengebiet hat 
nunmehr folgenden Lauf: 
1. Die Zolllinie über die Unterweser geht am rechten Weserufer im Anschluß an das Zollgitter 
beim Geestendorfer Siel in gerader Linie nach einem auf dem Schlickwatt ungefähr 200 Meter 
von der Südmole des neuen Fischereihafens errichteten und mit einem Signale bezeichneten 
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