Contents : Lehrbuch des Bürgerlichen Rechts. Erster Band. (1)

248  ll.  Buch.  B.  Alogische  Elemente.

wenn  ohne  Schiedsvertrag  oder  über  die  Grenzen  des  Schiedsvertrags
  hinaus  ein  Schiedsgericht  angerufen  würde,  denn  das
Schiedsgericht  ist  (kraft  Erstreckung  des  Schiedsvertrages)
stets  möglich;  es  müßte  denn  sein,  daß  die  Sache  kraft  Rechtssatzes
  dem  Schiedsverfahren  entzogen  ist.  (Vgl.  88  220,  212
B.G.B)  Zwar  müßte  man  auch  in  diesen  Fällen  nach  der
Strenge  annehmen,  daß  die  ganze  Klageerhebung  fruchtlos
wäre;  allein  hier  wird  dem  Kläger  mit  Rücksicht  auf  die
Irrtumsmöglichkeit  und  auf  seinen,  wenn  auch  nicht  mit  Erfolg
  betätigten  Eifer  gestattet,  sich  die  Wirkung  der  Klageerhebung
  zu  erhalten,  indem  er  innerhalb  6  Monaten  eine
neue  Klage  erhebt;  man  kann  von  niemandem  absolute  Fehlerlosigkeit
  verlangen.  Dasselbe  muß  auch  dann  gelten,  wenn  er
die  Klage  zurücknimmt  und  dadurch  eine  materielle  Entscheidung
  unmöglich  macht,  denn  zu  dieser  Rücknahme  kann
er  ganz  erhebliche  prozessuale  Gründe  gehabt  haben.  Dasselbe
  endlich,  wenn  die  Aufrechnungseinrede  nicht  zur  Erledigung
  kommt.  Die  sechsmonatliche  Frist  der  88  212,  215
ist  im  Falle  des  8  490  auf  6  Wochen  verkürzt.

&  88.

I.  Die  Verjährung  wird  ferner  unterbrochen  durch  eine
solche  Tätigkeit  des  Anspruchhaftenden,  welche  im  Verkehr
als  ein  zustimmendes  Verhalten  gegenüber  den  Rechten  des
Anspruchträgers  erscheint,  sodaß  der  Anspruchsbefugte
verkehrsmäßig  annehmen  kann,  daß  sich  das  Verhältnis  in
Ordnung  und  Regel  abwickelt;  dies  gilt  insbesondere,  wenn
der  Schuldner  die  Schuld  anerkennt  oder  Abschlags-  oder
Zinszahlung  oder  Sicherheit  für  den  geschuldeten  Anspruch
  leistet  ($  208).  Natürlich  kann  eine  solche  Tätigkeit
einseitig  sein:  ein  Anerkennungsvertrag  des  Anspruchshaftenden
  mit  dem  Gläubiger  wird  nicht  verlangt;  sie  braucht  auch
keinen  Verpflichtungswillen  zu  enthalten,  weshalb  beispielsweis®
  die  Zahlung  einer  Amortisationsrate  die  Verjährung
unterbricht,  auch  wenn  der  Zahlernide  vermeinte,  daß  sie  die
letzte  Rate  sei.  Aber  die  Tätigkeit  muß  auch  den  obigen
Charakter  haben;  wenn  ich  also  beispielsweise  dem  Handwerker
  schreibe,  er  soll  mir  seine  Rechnung  schicken,  ansonst
ich  nach  Ablauf  der  Verjährungszeit  nicht  zahlen  werde,.  so