Full text: Deutsches Kolonialblatt. XIX. Jahrgang, 1908. (19)

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Die Abnahme der Einfuhr im Jahre 1907 
gegenüber 1906 ist auf die Verringerung der 
Besatzung und die fortgesetzte Abwesenheit des 
Atlantischen Geschwaders zurückzuführen. 
Der Kohlenhandel der letzten fünf Jahre läßt 
sich aus folgender Übersicht erkennen: 
Kohleneinnehmende Eingenommene 
Jahr Dampfer 
Zahl Tons 
1903 1218 122 259 
1904 1 291 153 257 
1905 911 95 053 
1906 1 378 162 837 
1907 1 511 184 906 
Das Jahr 1907 weist den größten Absatz 
von Kohlen seit 1901 auf, in dem 217 927 Tons 
von 1855 Schiffen eingenommen wurden. Wäh- 
rend des Jahres 1907 (und 1906) bunkerten 
169 (56) ausländische Kriegsschiffe (einschließlich 
der Torpedofahrzeuge) 28 053 (23 190) Tons 
(Colonial Reports-Annual 1908, Nr. 563.) 
Dle Entwichlung der Industrie im Staate 
Deufüdwales. 
Ülber die Fortschritte, welche die Industrie 
des Staates Neusüdwales seit dem 1. Januar 
des Jahres 1901, dem Zeitpunkte der Vereini- 
gung der australischen Kolonien zum australischen 
Bunde (Thbe Commonwealth of Australia) ge- 
macht hat, gibt die nachstehende Tabelle Aufschluß: 
Jahr Zahl der Zahl der boschasucten Arbelter Jährliche 
Beniebe mämnlich eiblich insgesamt Zunahme 
1901: 3367 54556 1764 66230 — 
1902: 3396 54326 11943 66269 +— 39 
1903: 3476 52453 13180 65633 — 636 
1904: 3632 53457 14579 68036 2403 
1905: 3700 56111 16064 72175 4139 
1906: 3861 59979 17843 77822 —+ 5647 
1907: 4387 66667 20527 87194 + 9372 
(he Journal of Commercc of Victorin and Melbourne 
Prices Current.) 
Einfuhr wurzelkranker Kartoffeln nach Transvaal. 
In einer Regierungsbekanntmachung vom 
11. August d. Is. warnt das Landwirtschafts- 
departement vor der Einfuhr von Saatkartoffeln, 
die mit der Wurzelfäule (nectria solani, Pers.) 
behaftet sind; Kartoffeln, bei denen diese Krankheit 
in einer Ausdehnung von 1 v. H. oder mehr 
festgestellt wird, werden vernichtet oder an den 
Absender zurückgesandt. 
(Trhe Gorernment Gazette.) 
  
Räucherung importierter Pflanzen im Uganda- 
Drotehtorat. 
Der Gouverneur des Uganda-Protektorats 
hat unter dem 14. Februar 1908 eine Verordnung, 
betreffend Räucherung importierter Pflanzen, er- 
lassen. Er kann danach gewisse Häfen oder Plätze 
für die Einfuhr von Pflanzen bestimmen. Alle 
in das Protektorat eingeführten Pflanzen, ein- 
schließlich ihrer Verpackung, müssen auf Anweisung 
der botanischen Behörde hin geräuchert werden. 
Der Räucherungsprozeß soll derartig ausgeführt 
werden, wie es die botanische Behörde zur Zer- 
störung eines etwa vorhandenen pflanzlichen oder 
tierischen Parasiten für notwendig erachtet. Die 
botanische Behörde kann vom Importeur ver- 
langen, daß er sie über die Verwendung der 
Pflanzen nach der Räucherung auf dem laufenden 
hält. Der Gouverneur kann auf dem Verord- 
nungswege für den Transitverkehr von unge- 
räucherten Pflanzen durch das Protektorat Sorge 
tragen. Auf Ubertretungen steht eine Geldstrafe 
bis zu 1000 Rupien oder Gefängnisstrafe (mit 
oder ohne schwere Arbeit) bis zu zwei Monaten, 
oder beides. Alle Pflanzen, die entgegen den 
Bestimmungen eingeführt werden, sowie die Ver- 
packung verfallen der Konfiskation. 
Jolltartfänderungen der Goldküfte 
(westlich des Volta). 
Durch Verordnung des Gouverneurs der Gold- 
küstenkolonie vom 4. August d. Is. sind die Zölle 
für die Einfuhr der nachgenannten Waren nach 
dem Gebiete westlich des Volta, wie folgt, geändert 
worden: 
bis oll 
Schill. Poe. E—W 
Branntwein, Genever, Rum, 
Liköre und vermischte Spiri- 
tuosen und Branntweine, die 
nicht so mit einem anderen 
Artikel versüßt oder versetzt 
find, daß ihr Stärkegrad durch 
Sykes Hydrometer nicht fest- 
gestellt werden kann, bei einer 
Stärke von höchstens 12½ 
Grad unter Normalstärke 
Imperialgallon oder ein 
Bruchteil davroon 
Für jeden Grad oder Teil eines 
Grades über 12½ Grad unter 
Normalstärke ein Zuschlag 
Imperialgallon oder ein 
Bruchteil davno . 
Alkoholische Bitterliköre, Genever 
und Liköre, die so mit einem
	        
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