Contents : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

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Gesetz-Sammlung
für  die

Königlichen  Preußischen  Staaten.

 

Nr.  9  —

 

Nr.  6988.)  Allerhöchster  Erlaß  vom  4.  Januar  1868.,  betreffend  die  Verleihung  der  fiskalischen
  Vorrechte  in  Bezug  auf  die  Unterhaltung  der  Aktien  -Chaussee  von
Halberstadt  nach  Quedlinburg  an  die  zum  Zweck  ihrer  Uebernahme  zusammengetretene
  Sogzietät.

N.#  der  Kreis  Aschersleben,  die  Städte  Halberstadt  und  Quedlinburg  und
die  Dorfgemeinde  Harsleben  zum  Zweck  der  Uebernahme  der  von  einer  Aktien-Gesellst
  .  erbauten  Chaussee  von  Halberstadt  nach  Ouedlinburg,  im  Regierungsbezirk
  Magdeburg,  #  einer  Sozietät  zusammengetreten  sind,  verleihe  Ich  hierdurch
dieser  Sozietät  das  Recht  zur  Entnahme  der  Ehmieebau-  und  Unterhaltungs-Materialien,
  nach  Maaßgabe  der  für  die  Staats-Chausseen  bestehenden  Borhhhar  in
Bezug  auf  diese  Straße.  Zugleich  will  Ich  der  gedachten  Sozietät  gegen  Uebernahme
der  künftigen  chausseemäßigen  Unterhaltung  der  Straße  das  Recht  zur  Erhebung
des  C  eegeldes  nach  den  Bestimmungen  des  für  die  Staats-Chausseen  jedesmal
  geltenden  Chausseegeld-Tarifs,  einschließlich  der  in  demselben  enihaltenen
Bestimmungen  über  die  Befreiungen,  sowie  der  sonstigen  die  Erhebung  betreffenden
zusätzlichen  Vorschriften,  wie  diese  Bestimmungen  au  den  Staats-Chausseen  von
n  angewandt  werden,  hierdurch  verleihen.  Auch  sollen  die  dem  Chausseegeldrife
  vom  29.  Februar  1840.  angehängten  Bestimmungen  wegen  der  Chausseepolzei-Vergehen
  auf  die  gedachte  Straße  zur  Anwendung  kommen.
Der  gegenwärtige  Erlaß  ist  durch  die  Gesetz-Sammlung  zur  öffentlichen
Kenntniß  zu  bringen.

Berlin,  den  4.  Januar  1868.

Wilhelm.

Frh.  v.  d.  Heydt.  Gr.  v.  Itzenplitz.

An  den  Finanzminister  und  den  Minister  für  Handel,
Gewerbe  und  öffentliche  Arbeiten.

Jehrgang  1868.  (Nr.  6988  6989.)  13  (Nr.  6989.)
Ausgegeben  zu  Berlin  den  26.  Februar  1868.