Full text: Deutsches Kolonialblatt. XIX. Jahrgang, 1908. (19)

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Orts genehmigt, ein weiterer von 60 km wird 
der Regierung demnächst eingesandt werden, so 
daß damit der Weg der Bahn bis zum Kilo- 
meter 291 festgelegt ist. 
Nachdem ferner die Erforschung des Quellen- 
gebiets des Quanza und des Landes östlich dieses 
Flusses abgeschlossen war, begann man ungesäumt 
mit Studien, welche sich bis zum Kilometer 740 
erstreckten und deren Ergebnis in drei Monaten 
ausgearbeitet sein wird. Sie haben gezeigt, daß 
von Kilometer 300 ab bei der Gleichmäßigkeit 
des Geländes die Bahn leicht und schnell gebaut 
werden kann. 
Der Hafen von Lobito, der an Ausdehnung 
und Tiefe nichts zu wünschen übrig läßt und in 
jeder Jahreszeit bei Ebbe und Flut erreicht 
werden kann, ist zur Zeit schlecht beleuchtet. Die 
Regierung hat daher beschlossen, den Leuchtturm 
auf der Spitze des Riffs durch einen neuen mit 
Blinkfeuer und mit größerer Leuchtkraft zu er- 
setzen. 
Die Bemühungen der Gesellschaft, zur Hebung 
des Verkehrs in Benguella eine geregelte Ver- 
bindung mit Katanga durch Burenwagen her- 
zustellen, wurden fortgesetzt und führten zu einem 
neuen Vertrag mit den Unternehmern auf drei 
Jahre. Der Vertrag verpflichtet die Buren, 
Waren von Benguella nach Katanga und Metall- 
barren zurück zu führen für 110 & pro Tonne 
auf dem Hinweg und 75 K pro Tonne auf dem 
Rückweg. Von diesem Gelde bezahlt 25 bzw. 
30 & die Gesellschaft und 85 bzw. 45 K die 
Union Minidre. Schon jetzt gehen Transporte 
ohne Schwierigkeit bis an den oberen Quanza. 
Sobald nun die Bahn die Hochebene erreicht 
haben wird, werden alle jene „transport-drivers", 
welche jetzt von den Frachten zwischen der Küste 
und Caconda-Bihs leben, dazu übergehen, Trans- 
porte nach Katanga zu übernehmen, und zwar 
um so billiger, je mehr die Bahn dorthin fort- 
schreitet. Diese neuen Transportunternehmungen 
werden dann Niederlassungen an Zwischenpunkten 
zur Folge haben und ein richtiges Urteil gestatten 
betreffs der Orte, an denen am zweckmäßigsten 
Eisenbahnstationen zu errichten sein werden; zu- 
gleich werden sie eine genaue Kenntnis des 
Landes bezüglich der Bedingungen für Ackerbau 
und Viehzucht oder Industrie ermöglichen. 
Die mineralogischen Forschungen, die im 
Gebiete der Gesellschaft fortgesetzt wurden, sind 
bisher ohne Erfolg geblieben. 
Der Schienenweg war 1906 bis zum Kilo- 
meter 60 fertig, im November 1907 ist er an 
Kilometer 125 angekommen und wird im De- 
zember bis Kilometer 154 vollendet sein. 
Dazu mußte eine beträchtliche Zahl von Brücken 
und Aquädukten gebaut und 396 776 chm Terrain 
  
fortgeschafft werden, wovon 297 544 ebhm harter 
Fels waren. 
Die Anschaffung von eingeborenen Arbeitern 
in hinreichender Zahl ist in einer für alle Be- 
teiligten befriedigenden Weise gesichert. Die Zahl 
der Arbeiter ist durch das Hinzukommen der in- 
dischen Kulis und europäischer Arbeiter im August 
1907 auf 6675 gestiegen. 
Gutes rollendes Material ist zur Genüge vor- 
rätig, um die fertiggestellten Strecken sofort in 
regelmäßigen Betrieb zu nehmen; auch ist schon 
hinreichendes Material im Depot, um die Bahn 
bis Kilometer 237 weiterzubauen. 
Die Vermessungen sind bis zum Kilometer 740 
beendet und haben gezeigt, daß von Kilometer 300 
ab der Bau schneller fortschreiten wird. 
Der Entwurf der Station in Lobito mit Kai 
und Nebengebäuden wurde der Regierung vor- 
gelegt und von dieser gebilligt. 
Verstaatlichung der Eisenbahnlinie Rlerksdord— 
Fourteen Streams (Transvaal). 
Die Bahnlinie Klerksdorp—Fourteen Streams, 
die bisher auf Kosten einer Privatgesellschaft ge- 
führt worden war, ist nunmehr vom Intercolo- 
nial Council übernommen und dem Bahnnetz der 
Central South African Railways zugefügt worden. 
Das Abkommen ist am 16. November 1907 
zwischen dem Intercolonial Council und der 
Klerksdorp— Fourteen Streams Railway Company, 
Limited, abgeschlossen worden. 
Der Enteignungspreis beträgt 813 746.3.10 C 
und wird belegt mit 630 000 K für die von der 
Bahngesellschaft ausgegebenen Obligationen und 
183 746.3.10 K für sonstige Ausgaben, zum Bei- 
spiel rollendes Material usw. Die Enteignung 
soll am 5. April 1911 stattfinden. 
Die De Beers Company soll auch fernerhin die 
bevorzugten Kohlenfrachtraten genießen, die ihr 
nach dem Konstruktionsabkommen vom 29. Juni 
1904 bis zum 4. April 1926 zugestanden waren. 
Wegen Geldmangels wurde seiner Zeit der 
Bau der Bahn an die De Beers Company ge- 
geben. Der frühzeitige Rückkauf rechtfertigt die 
Ansicht, daß sich die Bahn gut bezahlt macht; 
die Company hat dagegen den Vorteil, daß sie 
mit ihren Kohlenfeldern in der Nähe von Vier- 
fontein in direkte Verbindung treten und diese 
Kohle zu einem für sie günstigen Frachtsatze nach 
Kimberley bringen kann. Für den Personen- 
verkehr kommt die Bahn einstweilen nur als 
Verbindungsbahn nach Kimberley in Betracht, 
da sie die Fahrt um 12 Stunden abkürzt. Da 
sie trotz Verringerung der Entfernung um etwa 
56 Meilen die Strecke nach Kapstadt in der
	        
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