Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1841. (25)

Kegierungs- Blatt 
Großherzogthu m 
Sachsen Weimar-Eisenach. 
Weimar 1841. Nummer 21. 29. Dezember. 
      
  
  
Ministerial-Bekauntmachung. 
Die nachstehend abgedruckten, am 18. und 19. Oktober d. J. zu Berlin 
abgeschlossenen Staatsvertrage, als: 
1) Vertrag zwischen Preußen, Baiern, Sachsen, Württemberg, Baden, 
Kurhessen, dem Großherzogthume Hessen, den zum Thüringischen Zoll- 
und Handels-Vereine gehörigen Staaten, Nassau und der freien Stadt 
Frankfurt einerseits, und Lippe andererseits, wegen des Anschlusses des 
Fürstenthumes Lippe an das Zoll-System Preußens und der übrigen 
Staaten des Zollvereins; 
2) Vertrag zwischen den zuerst genannten Staaten einerseits, und Braun- 
schweig andererseits, wegen des Anschlusses des Herzogthumes Braun- 
schweig an den Gesammt-Zollverein der ersteren Staaten, 
werden hierdurch, nachdem dieselben gegenseitig ratificirt und die dießfallsigen 
Urkunden jüngsthin zu Berlin ausgewechselt worden sind, zur Nachachtung für 
alle Großherzogliche Behörden und Unterthanen bekannt gemacht. 
Weimar den 21. Dezember 1841. 
Großherzoglich Sächfsches Ministerium der 
auswärtigen Tngelegenheiten. 
C. W. Freiherr von Fritsch. 
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