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41. Das nicht bei der Ausstattung der Mannschafts-, Pferde- und Fahr-
zeugwagen mitbenutzte Material zu Nothrampen wird möglichst auf den mit
Fahrzeugen beladenen offenen Wagen, aushülfsweise auch im Wagen für das
Gepäck derart untergebracht, daß es ohne Aufenthalt vor dem übrigen Gepäck
herausgenommen werden kann.
Dasselbe gilt auch für die Unterbringung der Lanzen der Ulanen.
42. Das Einsteigen der Mannschaften muß bei Militärzügen spätestens
10 Minuten vor der Abfahrtszeit beginnen und 5 Minuten vor derselben be-
endet sein.
Sind die von Truppen besetzten Wagen an einen durchpassirenden Zug an-
zuhängen, so muß vor dem Einlaufen des letzteren eingestiegen werden.
Bei Benutzung der mit einem solchen Zuge ankommenden Wagen müssen
die Mannschaften beim Einlaufen des Zuges zum Einsteigen bereitstehen.
43. Das Zugpersonal öffnet die Wagen, hebt in den Wagen IV. Klasse
und den Güterwagen die Rücklehnen aus, klappt bei längsstehenden Bänken die
Mittelsitze auf und lehnt die Trittbretter an die Einsteigeseite der Wagen ohne
feste Trittstufen.
Auf der anderen Seite der Güterwagen ist die Thür geschlossen und der
Vorlegebaum eingelegt. Für Nachtfahrten, sind die Laternen einzuhängen und von
beginnender Dunkelheit ab anzuzünden.
Das Ein- oder Aussteigen von Kriegsgefangenen darf nur in soviel
Wagen gleichzeitig erfolgen, als genau überwacht werden können, die Wagen-
thüren werden erst auf Anweisung des Transportführers in dem Maaße geöffnet,
als es zum Ein- oder Aussteigen nach einander nöthig wird.
44. Nur ausnahmsweise wird nicht an der Abfahrtsstelle eingestiegen.
45. Der Zugführer eines Militärzuges bleibt während des Einsteigens der
Mannschaften in der Nähe des kommandirenden Offiziers. Der Führer eines
Transports auf anderem Zuge erhält beim Vorzeigen des Militärfahrscheins vom
Zugführer die weiteren Mittheilungen für das Einsteigen.
46. Nachdem die Mannschaften eingestiegen sind, wird die richtige Be-
setzung der einzelnen Wagenräume von den Offizieren in Gegenwart des zugehörigen
Schaffners oder vom Transportführer in Gegenwart des Zugführers — bei
Militärzügen in Gegenwart des Stationsvorstehers (event. auch des Bahnhofs-
Kommandanten) — nachgesehen und endgültig geordnet. Hierbei wird festgestellt,
ob die Stärke des Transports mit den Angaben des Militärfahrscheins unter
Berücksichtigung der Ab- und Zuschreibungen übereinstimmt, und bei Militärzügen,
ob die zulässige Achsenzahl nicht überschritten, auch die Vorschriften über die Art
der Beladung beachtet sind. Die Schaffner belehren den Aeltesten eines jeden
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Einsteigen
der Mannschaften.