Betrag
für das
- Einnahme. Etatsjahr
iiF 1890/91.
Mark.
2. I. Reichsstempelabgaben.
1.Spielkartenstempel,
abzüglich der den Bundesstaaten nach §. 23 des Gesetzes
vom 3. Juli 1878 an Erhebungs- und Verwaltungskosten
zu vergütenden fünf Prozent . . . ... 1 143 800
Davon ab:
Kosten der Kontrole und sonstige dem Reich unmittelbar erwach-
sende Verwaltungskosten 800
· bleiben (Titel 1) 1 143 000
2.Wechselstempelsteuer 6 734 000
Davon ab:
a) gemäß §. 27 des Gesetzes über die Wechselstempelsteuer
vom 10. Juni 1869 zwei Prozent oder. 134 680 MA.
b) die dem Reich erwachsenden Erhebungs- und
Verwaltungskosen 186 320
zusammen . .. 321 000
bleiben (Titel 2) 6 413 000
3. Stempelabgabe für Werthpapiere, Kaufgeschäfte 2c.
und Lotterielose:
A. für Aktien, Renten- und Schuldverschreibungen,
abzüglich der den Bundesstaaten nach §. 43 des Ge-
setzes, betreffend die Erhebung von Reichsstempel-
abgaben (Reichs-Gesetzbl. für 1885 S. 179), zu ver-
gütenden zwei Prozent Erhebungs- und Verwaltungs-
kosten 5 769 000
B. für Kauf- und sonstige Anschaffungsgeschäfte,
abzüglich zwei Prozent für die Bundesstaaten 9 080 000
Seite . . ./ 14849 000
Reichs-Gesetzbl. 1890. 11