Anhang A.
Verzeichniß
der
auf Auswandererschiffen mitzunehmenden Mengen von Proviant und
Wasser, Brenn= und Leuchtmaterial (§. 27 der Vorschriften).
Für je zehn Tage der im §. 27 und Anhange B bestimmten längsten Reisedauer
sind für jeden Auswanderer an Wasser wenigstens 60 Liter und an Proviant
wenigstens folgende Mengen mitzunchmen:
1. Rindfleisch .......... . ... -.............. 2 000 Gramm,
2. Schweinefleisch oder Speck . . 1 000 "
3. Heringen . . .. .. 3 Stück,
4. Brot (Weizen- oder Roggen-) .. .. ..... . ... 3 600 Gramm,
5. Mehl (Weizen- oder Roggen-) ... .. .. . . .... 720 "
6. Erbsen 275 "
7. Bohen . .. 225 "
8. Reis. 360 "
9. Grauben . . . .. 180 "
10. Hafergrütze . .. . . . . ... 50 "
11. Pflamen. 100 "
12. Schnittäpfel . 50 "
13. Sauerkohl 400 "
14. Gemüse, getrocknet, gepreßt . ... 100 "
15. Frische Kartoffeln ....... 3 000 "
16. Butter . . . . . ... 350 "
17. Salz ....... 120 "
18. Essig . .. . . .. . . .. 0,12 Liter,
19. Kaffee, geröstet, auch in Tafeln 125 Gramm,
20. Zichorien 25 "
21. Thee . ............................ 20 "
22. Zucker . .. 150 "
23. Syrup .. . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . .. . ... 100 "
24. Milch, kondensirte ................. 120 "