Volltext : Der Ausbruch des Weltkrieges 1914/15.

Die  Note  Österreich =  Ungarns  an  Serbien  vom  23.  Juli  1914.  7

5.  einzuwilligen,  daß  in  Serbien  Organe  der  k.  und  k.
      Regierung  bei  der  Unterdrückung  der  gegen  die  ter-      ritoriale
  Integrität  der  Monarchie  gerichteten  sub-      versiven
  Bewegung  mitwirken,

6.  eine  gerichtliche  Untersuchung  gegen  jene  Teilnehmer
      des  Komplotts  vom  28.  Juni  einzuleiten,  die  sich  auf
      serbischem  Territorium  befinden.

           Von  der  k.  und  k.  Regierung  hierzu  delegierte  Or-      gane
  werden  an  den  bezüglichen  Erhebungen  teil-       nehmen.


7.  mit  aller  Beschleunigung  die  Verhaftung  des  Majors
      Voja  Tankkosic  und  eines  gewissen  Milan  Ciganovic,
     serbischen  Staatsbeamten,  vorzunehmen,  welche  durch
     die  Ergebnisse  der  Untersuchung  kompromittiert  sind,

8.  durch  wirksame  Maßnahmen  die  Teilnahme  der  ser-      bischen
  Behörden  an  dem  Einschmuggeln  von  Waffen
      und  Explosivkörpern  über  die  Grenze  zu  verhindern,

          jene  Organe  des  Grenzdienstes  von  Schabaß  und
      Loznica,  die  den  Urhebern  des  Verbrechens  von  Sera-      jewo bei
  dem  Ubertritt  über  die  Grenze  behilflich  waren,
     aus  dem  Dienste  zu  entlassen  und  strenge  zu bestrafen,

9.  der  k.  und  k.  Regierung  Aufklärungen  zu  geben  über
     die  nicht  zu  rechtfertigenden  Äußerungen  hoher  ser-      bischer
  Funktionäre  in  Serbien  und  dem  Auslande,
      die  ihrer  offiziellen  Stellung  ungeachtet  nicht  gezö-      gert
  haben,  sich  nach  dem  Attentat  vom  28.  Juni  in
      Interviews  in  feindlicher  Weise  gegen  Österreich=       Ungarn
  auszusprechen,

10.  die  k.  und  k.  Regierung  ohne  Verzug  von  der  Durch-        führung
  der  in  den  vorigen  Punkten  zusammen-         gefaßten
  Maßnahmen  zu  verständigen.

                                       Beilage.

    Die  bei  dem  Gericht  in  Serajewo  gegen  den  Gabrilo
Princip  und  Genossen  wegen  des  am  28.  Juni  d.  J.  be-