Die Note Österreich = Ungarns an Serbien vom 23. Juli 1914. 7
5. einzuwilligen, daß in Serbien Organe der k. und k.
Regierung bei der Unterdrückung der gegen die ter- ritoriale
Integrität der Monarchie gerichteten sub- versiven
Bewegung mitwirken,
6. eine gerichtliche Untersuchung gegen jene Teilnehmer
des Komplotts vom 28. Juni einzuleiten, die sich auf
serbischem Territorium befinden.
Von der k. und k. Regierung hierzu delegierte Or- gane
werden an den bezüglichen Erhebungen teil- nehmen.
7. mit aller Beschleunigung die Verhaftung des Majors
Voja Tankkosic und eines gewissen Milan Ciganovic,
serbischen Staatsbeamten, vorzunehmen, welche durch
die Ergebnisse der Untersuchung kompromittiert sind,
8. durch wirksame Maßnahmen die Teilnahme der ser- bischen
Behörden an dem Einschmuggeln von Waffen
und Explosivkörpern über die Grenze zu verhindern,
jene Organe des Grenzdienstes von Schabaß und
Loznica, die den Urhebern des Verbrechens von Sera- jewo bei
dem Ubertritt über die Grenze behilflich waren,
aus dem Dienste zu entlassen und strenge zu bestrafen,
9. der k. und k. Regierung Aufklärungen zu geben über
die nicht zu rechtfertigenden Äußerungen hoher ser- bischer
Funktionäre in Serbien und dem Auslande,
die ihrer offiziellen Stellung ungeachtet nicht gezö- gert
haben, sich nach dem Attentat vom 28. Juni in
Interviews in feindlicher Weise gegen Österreich= Ungarn
auszusprechen,
10. die k. und k. Regierung ohne Verzug von der Durch- führung
der in den vorigen Punkten zusammen- gefaßten
Maßnahmen zu verständigen.
Beilage.
Die bei dem Gericht in Serajewo gegen den Gabrilo
Princip und Genossen wegen des am 28. Juni d. J. be-