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Zentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Einundvierzigster Jahrgang. 1913. (41)

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Bibliographic data

fullscreen: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Einundvierzigster Jahrgang. 1913. (41)

Periodical

Persistent identifier:
cbl
Title:
Zentralblatt für das Deutsche Reich.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1873
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German
Other titles:
Central-Blatt für das Deutsche Reich.

Periodical volume

Persistent identifier:
cbl_1913
Title:
Zentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Einundvierzigster Jahrgang. 1913.
Volume count:
41
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Carl Heymanns Verlag
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1913
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nr. 64.
Volume count:
64
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Chapter

Title:
Statistik.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

law

Title:
Bestimmungen über die Produktionsstatistik der Kohlen-, Eisen- und Hüttenindustrie.
Document type:
Periodical
Structure type:
law

Appendix

Title:
Fragebogen Nr. 14. Schwefelsäurebetriebe und Betriebe, die verflüssigte schweflige Säure herstellen. Produktionsstatistik der Kohlen-, Eisen- und Hüttenindustrie.
Document type:
Periodical
Structure type:
Appendix

Contents

Table of contents

  • Zentralblatt für das Deutsche Reich.
  • Zentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Einundvierzigster Jahrgang. 1913. (41)
  • Title page
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Sachregister.
  • Chronologische Übersicht des XLI. Jahrganges 1913.
  • Stück Nr. 1 (1)
  • Stück Nr. 2. (2)
  • Stück Nr. 3. (3)
  • Stück Nr. 4. (4)
  • Stück Nr. 5. (5)
  • Stück Nr. 6. (6)
  • Stück Nr. 7. (7)
  • Stück Nr. 8 (8)
  • Stück Nr. 9. (9)
  • Stück Nr. 10. (10)
  • Stück Nr. 11. (11)
  • Stück Nr. 12. (12)
  • Stück Nr. 13. (13)
  • Stück Nr. 14. (14)
  • Stück Nr. 15. (15)
  • Stück Nr. 16. (16)
  • Stück Nr. 17. (17)
  • Stück Nr. 18. (18)
  • Stück Nr. 19. (19)
  • Stück Nr. 20. (20)
  • Stück Nr. 21. (21)
  • Stück Nr. 22. (22)
  • Stück Nr. 23. (23)
  • Stück Nr. 24. (24)
  • Stück Nr. 25. (25)
  • Stück Nr. 26. (26)
  • Stück Nr. 27. (27)
  • Stück Nr. 28. (28)
  • Stück Nr. 29. (29)
  • Stück Nr. 30. (30)
  • Stück Nr. 31. (31)
  • Stück Nr. 32. (32)
  • Stück Nr. 33. (33)
  • Stück Nr. 34. (34)
  • Stück Nr. 35. (35)
  • Stück Nr. 36. (36)
  • Stück Nr. 37. (37)
  • Stück Nr. 38. (38)
  • Stück Nr. 39. (39)
  • Stück Nr. 40. (40)
  • Stück Nr. 41. (41.)
  • Stück Nr. 42. (42)
  • Stück Nr. 43. (43)
  • Stück Nr. 44. (44)
  • Stück Nr. 45. (45)
  • Stück Nr. 46. (46)
  • Stück Nr. 47. (47)
  • Stück Nr. 48. (48)
  • Stück Nr. 49. (49)
  • Stück Nr. 50. (50)
  • Stück Nr. 51. (51)
  • Stück Nr. 52. (52)
  • Stück Nr. 53. (53)
  • Stück Nr. 54. (54)
  • Stück Nr. 55. (55)
  • Stück Nr. 56. (56)
  • Stück Nr. 57. (57)
  • Stück Nr. 58. (58)
  • Stück Nr. 59. (59)
  • Stück Nr. 60. (60)
  • Stück Nr. 61. (61)
  • Stück Nr. 62. (62)
  • Stück Nr. 63. (63)
  • Stück Nr. 64. (64)
  • Statistik.
  • Bestimmungen über die Produktionsstatistik der Kohlen-, Eisen- und Hüttenindustrie.
  • Fragebogen Nr. 1. Kokereien. Produktionsstatistik der Kohlen-, Eisen- und Hüttenindustrie.
  • Fragebogen Nr. 2. Steinpreßkohlen- (Brikett-) Fabriken. Produktionsstatistik der Kohlen-, Eisen- und Hüttenindustrie.
  • Fragebogen Nr. 3. Braunkohlen-, Schiefer- und Torfschwelereien. Produktionsstatistik der Kohlen-, Eisen- und Hüttenindustrie.
  • Fragebogen Nr. 4. Braunpreßkohlen. (Brikett-) und Naßpreßstein-Fabriken. Produktionsstatistik der Kohen-, Eisen- und Hüttenindustrie.
  • Fragebogen Nr. 5. Hochofenbetriebe. Produktionsstatistik der Kohlen-, Eisen- und Hüttenindustrie.
  • Fragebogen Nr. 6. Gießerei (Eisen- und Stahlgießerei), einschl. der Kleinbessemerei. Produktionsstatistik der Kohlen-, Eisen- und Hüttenindustrie.
  • Fragebogen Nr. 7. Werke, welche Schweißeisen (Puddeleien, Puddelstahl, Raffinierstahl usw.) herstellen. Produktionsstatistik der Kohlen-, Eisen- und Hüttenindustrie.
  • Fragebogen Nr. 8. Werke welche Flußstahl nach dem Thomas- oder Bessemer- oder Siemens-Martin- oder Elektrostahlverfahren herstellen. Produktionsstatistik der Kohlen-, Eisen- und Hüttenindustrie.
  • Fragebogen Nr. 9. Walzwerke mit oder ohne Schmiede- oder Preßwerk. Produktionsstatistik der Kohlen-, Eisen- und Hüttenindustrie.
  • Fragebogen Nr. 10. Kupferhütten. Produktionsstatistik der Kohlen-, Eisen- und Hüttenindustrie.
  • Fragebogen Nr. 11. Zinkhütten (mit Ausnahme der Zinkblenderösthütten zur Herstellung von Schwefelsäure oder verflüssigter schwefliger Säure). Produktionsstatistik der Kohlen-, Eisen- und Hüttenindustrie.
  • Fragebogen Nr. 12. Blei- und Silberhütten. Produktionsstatistik der Kohlen-, Eisen- und Hüttenindustrie.
  • Fragebogen Nr. 13. Gold- und Silberscheideanstalten, die kein Eisen, Kupfer, Zink, Blei, Silber oder Gold als Haupterzeugnis herstellen. Produktionsstatistik der Kohlen-, Eisen- und Hüttenindustrie.
  • Fragebogen Nr. 14. Schwefelsäurebetriebe und Betriebe, die verflüssigte schweflige Säure herstellen. Produktionsstatistik der Kohlen-, Eisen- und Hüttenindustrie.

Full text

— 1339 — 
Erläuterungen zum Fragebogen Nr. 14 
Schweselsäurebetriebe und Betriebe, die verflüssigte schweflige Säure herstellen. 
1. Der Fragebogen ist von allen Betrieben auszufüllen, die Schwefelsäure oder verflüssigte 
schweflige Säure aues Schwefel, geschwefelten Erzen und Steinen sowie anderen Stoffen herstellen, 
einerlei ob diese Säuren im eigenen Betriebe, wie Düngerfabriken, Farbenfabriken usw., weiter ver- 
wendet oder an andere inländische Werke oder nach dem Ausland abgesetzt werden. Wenn ein Unter- 
nehmer mehrere Betriebe zur Herstellung von Schwefelsäure oder verflüssigter schwefliger Säure besitzt, 
so bleibt es ihm überlassen, ob er — unter Nachforderung der benötigten Fragebogen — für jeden 
Betrieb einen besonderen Fragebogen ausfüllen oder die Angaben für sämtliche in einem Bundes- 
staat oder in einem Landesteile gelegenen Betriebe auf einem Fragebogen machen will. In letzterem 
Falle sind so viel Fragebogen auszufüllen, als Bundesstaaten oder Landesteile für den Unternehmer 
in Frage kommen. 
2. Jede Frage ist zu beantworten. Ein leerer Raum darf hinter keiner Frage bleiben, 
weil sonst Zweifel darüber erweckt werden, ob die Frage überhaupt gelesen worden ist. 
Zu Frage lI A und B. Es sind die von Ihnen für Ihre Betriebsanlage der Berufs- 
genossenschaft mitgeteilten, in Ihrer Arbeiter= und Lohnnachweisung aufgeführten zahlen — Zahl der 
durchschnittlich im Laufe des Jahres beschäftigt gewesenen, gesetzlich und freiwillig versicherten Personen 
und deren Löhne und Gehälter — anzugeben. Enthalten die Zahlen für die Berufsgenossenschaft auch 
die in anderen Betrieben beschäftigt gewesenen Personen und deren Löhne und Gehälter, so sind, 
soweit möglich, die auf diese anderen Betrieb. entfallenden Personen und deren Löhne und Gehälter 
abzuziehen. Hierbei können, falls eine Feststellung der in den verschiedenen Betrieben beschäftigt 
gewesenen Personen und deren Löhne und Gehälter sich nicht auf Grund der Geschäftsbücher ermög- 
lichen läßt, die Angaben schätzungsweise gemacht werden. Sollte diese Feststellung auch schätzungs- 
weise nicht ausführbar sein, so sind die beschäftigt gewesenen Personen wie deren Löhne und Gehälter 
nur einmal, und zwar auf dem Fragebogen desjenigen Betriebs zu bezeichnen, bei dem die Beschäfti- 
gung vorwiegend stattgefunden hat. 
In Staats= und Rommunalbetrieben sind die beschäftigt gewesenen Betriebsbeamten mit einem 
ammihenste nkonunt bis zu 5000 M mit zu berücksichtigen. 
4. Frage llI. Es sind diejenigen Stoffe anzugeben, die in der Fabrik zur Herstellung 
von Scheefal äure oder verflüssigter schwefliger Säure während des Erhebungsjahrs tatsächlich ver- 
arbeitet worden sind — einerlei, ob die Verarbeitung für eigene Rechnung oder für fremde Rechnung 
in Lohn stattgefunden hat nicht aber die Stoffe, die im Erhebungsjahre nur bezogen, aber nicht 
verarbeitet worden sind. Cs sind daher in Betracht zu ziehen die Vorräte, die zu Beginn des Er- 
hebungsjahrs vorhanden gewesen und im Erhebungsjahre verarbeitet worden sind, dagegen außer 
Ansatz zu lassen die Vorräte, die am Ende des Erhebungsjahrs verblieben sind. 
Es ist nicht erforderlich, die zur Herstellung von Schwefelsäure etwa verbrauchte Menge Chile- 
salpeter oder Salpetersäure anzugeben, es genügt vielmehr der Vermerk „Chilesalpeter“ oder „Salpeter- 
säure“ in der Position E 
5. Zu Frage IV. Der Wert der verarbeiteten Stoffe und der von außen in den Betrieb 
der Schwefelsäurefabrik eingebrachten Mengen Chilesalpeter oder Salpetersäure ist frei Schwefelsäure- 
fabrik anzugeben. 
195
	        

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