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Wörterbuch des Deutschen Staats- und Verwaltungsrechts. Erster Band. A bis F. (1)

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fullscreen: Wörterbuch des Deutschen Staats- und Verwaltungsrechts. Erster Band. A bis F. (1)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1908
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XIX. Jahrgang, 1908.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
19
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1908
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 5.
Volume count:
5
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Wörterbuch des Deutschen Staats- und Verwaltungsrechts.
  • Wörterbuch des Deutschen Staats- und Verwaltungsrechts. Erster Band. A bis F. (1)
  • Title page
  • Imprint
  • Einführung
  • Inhaltsverzeichnis
  • Homepage
  • Register A.
  • Abbaugerechtigkeiten. Von Geh. Oberbergrat Professor Dr. A. Arndt, Königsberg I. Pr.
  • Abdeckerei. Von Ministerialrat Nelken. Straßburg i. E.; für die Schutzgebiete: Geh. Oberregierungsrat Joh. Gerstmeyer, vortragender Rat im Reichskolonialamt, Berlin.
  • Abgaben. Von Unterstaatssekretär z. D. Professor Dr. Gg. v. Mayr, München.
  • Abgeordnete. Von Geh. Regierungsrat Professor Dr. L. v. Savigny, Münster. Hierzu Tabelle: Finanzielle Rechte der Abgeordneten. Von Professor Dr. Max Fleischmann, Halle a. S.
  • Ablösung der Reallasten (Grundlasten, Dienstbarkeiten).
  • Abolition. Von Prof. Dr. Max Fleischmann, Halle a. S.
  • Adel. Von Professor Dr. Walter Schücking, Marburg a. d. L.
  • Agrargesetzgebung (Ueberblick).
  • Akademien. Von Professor Dr. Conrad Bornhak, Berlin.
  • Allmende. siehe Agrargesetzgebung, Gemeinheitsteilung, Gemeindevermögen.
  • Altersversicherung. siehe Invalidenversicherung.
  • Altkatholiken. siehe Religionsgesellschaften.
  • Amortisationsrecht. Von Professor Dr. Chr. Meurer, Würzburg. Mit einer Tabelle: Die geltenden Amortisationsrechte.
  • Amt. Von Wirkl. Geh. Oberregierungsrat von Rheinbaben, vortragender Rat im Staatsministerium, Berlin.
  • Amtsanwalt. siehe Staatsanwalt.
  • Amtsbezirke, Amtsverbände (Preußen). Von Privatdozent Dr. A. Dierschke, Amts- und Gemeindevorsteher, Breslau- Brockau.
  • Amtsdelikte. Von Professor Dr. Hubrich, Greifswald.
  • Amtshauptmannschaft und Bezirk, (Königreich Sachsen). Von Dr. Wackler, Senatspräsident am Oberverwaltungsgericht, Dresden.
  • Amtshilfe.
  • Anarchismus. siehe Staat.
  • Anhalt (Herzogtum). Von Geh. Regierungsrat Sanftenberg, Dessau.
  • Ansiedlung. Von Ministerialdirektor a. D. Dr. Justus Hermes, Berlin und Geh. Oberregierungsrat Dr. Holtz, vortragender Rat im Landwirtschaftsministerium in Berlin.
  • Ansiedlungen (Posen und Westpreußen). Von Geh. Oberregierungsrat Peltzer, vortragender Rat im Landwirtschaftsministerium, Berlin. Mit Tabelle der bis Ende 1908 angekauften Liegenschaften.
  • Apanagen. Von Geh. Oberfinanzrat Dr. O. Schwarz, vortragender Rat im Finanzministerium, Berlin.
  • Apothekenwesen. Von Geh. Medizinalrat Professor Dr. Rapmund, Minden i. W.; für die Schutzgebiete: Korpsstabsapotheker Adlung im Reichskolonialamt.
  • Arbeiter, gewerbliche. Von Minister a. D, Dr. Karl Schenkel, Exz., Karlsruhe i. B. ; bearbeitet von Professor Dr. Max Fleischmann, Halle a. S.
  • Arbeiter, landwirtschaftlicher. siehe landwirtschaftlicher Arbeiter.
  • Arbeiterversicherung (Allgemeines). Von Geh. Hofrat Prof. Dr. Heinrich Kosin, Freiburg i. Br..
  • Arbeitseinstellung. siehe Arbeitsrecht, Koalisationsrecht.
  • Arbeitskammern, Arbeitsnachweis. Am Schlusse dieses Bandes.
  • Arbeitsvertrag. siehe Arbeiter, gewerbliche (oben S. 173).
  • Archive. Von Professor Dr. Conrad Bornhak, Berlin.
  • Armeebefehl und Armeeverordnung. Von Admiralitätsrat Dr. Apel, Justitiar im Reichsmarineamt, Berlin.
  • Armenrecht (prozessnal). siehe Gerichtskosten, Rechtsanwalt, Notar, Verwaltungsgerichtsbarkeit.
  • Armenwesen. Von Stadtrat Dr. Münsterberg, Berlin.
  • Arzneimittel (Verkehr außerhalb der Apotheken). Von Professor Dr. Rapmund, Geh. Medizinalrat, Minden i. W.; für die Schutzgebiete: Korpsstabsapotheker Dr. Adlung im Reichskolonialamt, Berlin.
  • Arzt. Von Geh. Medizinalrat Professor Dr. Rapmund, Minden i. W.; für die Schutzgebiete: Geh. Oberregierungsrat Joh. Gerstmeyer, vortragender Rat im Reichskolonialamt, Berlin.
  • Auenrecht. Von Rechtsanwalt Dr. Riemann, Breslau.
  • Auseinandersetzungen.
  • Ausfuhrverbot. siehe Einfuhr- und Ausfuhrverbote.
  • Ausfuhrvergütungen. Von Wirkl. Geh. Oberregierungsrat F. Lusensky, vortragender Rat im Ministerium für Handel und Gewerbe, Berlin.
  • Ausland, Ausländer (Ueberblick). Von Geh. Justizrat Professor Dr. Philipp Zorn, Bonn.
  • Auslieferung. Mit einer Tabelle, Seite 268 bis 278, der Auslieferungsdelikte nach den Verträgen des Deutschen Reiches. Von Professor Dr. Reinhard Frank, Tübingen.
  • Ausspielungen. siehe Spiel.
  • Ausstellungen. siehe Handel.
  • Auswanderung. Von Geh. Justizrat Dr. Philipp Zorn, Bonn.
  • Ausweisung. Von Professor Dr. Max Fleischmann, Halle a. S.
  • Autonomie. Von Professor Dr. Walter Schücking, Marburg a. d. L.
  • Register B.
  • Baden (Großherzogtum).
  • Badewesen. siehe Krankheiten, Quellenschutz.
  • Bahneinheit, Bahnpfandrecht. siehe Eisenbahnwesen.
  • Banken. siehe Notenbanken, Hypothekenbanken, Reichsbank, Landwirtschaftliches Kreditwesen, auch Agrargesetzgebung.
  • Bauernbefreiung. siehe Agrargesetzgebung.
  • Bauwesen.
  • Bayern.
  • Beamte. Von Wirkl. Geh. Oberregierungsrat von Rheinbaben, vortragender Rat im Staatsministerium, Berlin.
  • Befähigungsnachweis. siehe Handwerk, Gewerbepolizei.
  • Befehl, militärischer. Von Wirkl. Geh. Kriegsrat Dr. Romen, vortragender Rat im Kriegsministerium, Berlin.
  • Begnadigung.
  • Begräbniswesen. siehe Bestattungswesen.
  • Behörden.
  • Beichtgeheimnis. Von Professor Dr. E. Sehling, Erlangen.
  • Beiräte. siehe Verwaltungsbeiräte.
  • Belagerungszustand (Kriegszustand, Standrecht). Von Professor Dr. Max Fleischmann, Halle a. S.
  • Bergwesen.
  • A. Reichsgebiet. Von Geh. und Oberbergrat Professor Dr. A. Arndt, Königsberg i. Pr.
  • B. Schutzgebiete. Von Geh. Oberregierungsrat E. Haber, vortragender Rat im Reichskolonialamt, Berlin.
  • Berlin. Von Professor Dr. Conrad Bornhak, Berlin.
  • Bernsteinregal. Von Geh. und Oberbergrat Professor Dr. A. Arndt, Königsberg i. P.
  • Berufsgenossenschaft. siehe Unfallversicherung.
  • Berufs- und Betriebszählung. Von Unterstaatssekretär z. D. Professor Dr. Gg. von Mayr, München.
  • Beschälwesen (Körordnungen). Von Geh. Regierungsrat Professor Dr. Dammann, Direktor der Tierärztlichen Hochschule, Hanover, und Oekonomierat Dr. Steiger, Generalsekretär der Landwirtschaftskammer, Hanover; Schutzgebiete: Geh. Oberregierungsrat Gerstmeyer, vortragender Rat im Reichkolonialamt.
  • Beschlagnahme. Von Professor Dr. W. Mittermaier, Gießen.
  • Beschlussverfahren. Von Professor Dr. Fritz Stier-Somlo, Bonn.
  • Beschwerde. Von demselben.
  • Besserungsanstalten. siehe Korrigendenwesen, Fürsorgeerziehung.
  • Bestätigung. Von Geh. Hofrat Professor Dr. Georg Meyer in Heidelberg; durchgesehen und ergänzt von Geh. Justizrat Professor Dr. Gerhard Anschütz, Berlin.
  • Bestattungswesen. Von Professor Dr. E. Sehling, Erlangen.
  • Bettel- und Wanderwesen. Von Stadtrat Dr. Münsterberg, Berlin.
  • Bewässerungen und Entwässerungen. Von Ministerialdirektor a. D. Dr. Justus Hermes, Berlin und Geh. Oberregierungsrat Dr. Holtz, vortragender Rat am Landwirtschaftsministerium, Berlin.
  • Bezirk.
  • Bibliotheken. Von Professor Dr. Wolsstieg, Bibliotheksdirektor Berlin.
  • Biersteuer. Von Exz. Großh. bad. Finanzminister Rheinboldt, Karlsruhe i. B..
  • Billettsteuer. siehe Gemeindeabgaben, Luxussteuern.
  • Binnengewässer (Seen). Von Geh. Hofrat Professor Dr. Otto Mayer, Leipzig.
  • Binnenschiffahrt (Schiffahrtsabgaben). Von demselben.
  • Bistum und Bischoftum. Von Geh. Justizrat Professor Dr. Paul Hinschius, Berlin; bearbeitet von Geh. Justizrat Professor D. Dr. Kahl, Berlin.
  • Blindenwesen. Von Geh. Medizinalrat Professor Dr. Rapmund, Winden i. W..
  • Blockade (in Friedenszeiten und im Kriege). Von Geh. Rat Professor Dr. von Ullmann, München.
  • Bodensee. vgl. Binnengewässer §4.
  • Börse. Von Wirkl. Geh. Oberregierungsrat Hemptenmacher, Berlin.
  • Börsensteuer. Von demselben.
  • Boykott. siehe Koalitionsrecht.
  • Brandversicherung. siehe Feuerversicherung.
  • Branntweinsteuer. Von Finanzpräsident. Dr. F. W. R. Zimmermann, Braunschweig.
  • Braunschweig (Herzogtum). Von Landsyndikus A. Rhamm, Braunschweig.
  • Brausteuer. siehe Biersteuer.
  • Bremen (freie Hansestadt). Von Richter Dr. J. Bollmann, Bremen.
  • Briefgeheimnis. Von Landrichter Dr. Scholz, Charlottenburg.
  • Buchdruck, Buchhandel. siehe Gewerbepolizei, Preßwesen.
  • Budget. siehe Staatshaushalt.
  • Bundesrat. Von Exz. Wirkl. Geh. Rat Professor Dr. Paul Laband, Straßburg i. E.
  • Bürgerrecht. siehe Gemeindeangehörige, Gemeindeorganisation.
  • Register C.
  • Register D.
  • Register E.
  • Register F.
  • Nachtrag

Full text

  
Bergwesen (B. Schutzgebiete) — Berlin 
413 
  
ihrer Bearbeitung auf dem Bergwerke haben. 
In Südwestafrika erhält der Grundeigentümer 
unter bestimmten Voraussetzungen auf seinen 
Antrag ¼ der Förderungsabgabe. 
Der Reichskanzler kann allgemein oder für be- 
stimmte Gebietsteile die Schürffeldgebühr, die 
Feldessteuer sowie die Förderungsabgabe ermä- 
ßigen oder erhöhen. Auf Grund dieser Ermäch- 
tigung ist die Förderungsabgabe auf Diamanten 
für bestimmte Gebiete in DSW# nach deren 
Ergiebigkeit, auf 4 bis 10 %% erhöht worden. 
Neben der Förderungsabgabe kann nach un- 
angefochtener Praxis von den Mineralien, welche 
zur Ausfuhr gelangen, noch ein Ausfuhr- 
zoll nach besonderer Bestimmung erhoben 
werden. So ist in DSMI durch Verordnung 
des Gouverneurs v. 28. 2. 09 auf rohe Diaman- 
ten ein Ausfuhrzoll von 33 ½% des Werts ge- 
legt worden. 
z 5. Bergbehörde, Rechtsmittel und Zwangs- 
maßregeln. Die in den Kaiserlichen Bergverord- 
nungen bezeichneten bergbehördlichen Verrich- 
tungen, einschließlich der Wahrnehmung der Berg- 
polizei, gehören zur Zuständigkeit der Bergbehörde. 
Die Bestimmungen über ihre Einrichtung werden 
von den Gouverneuren der Schutzgebiete mit Zu- 
stimmung des Reichskolonialamts erlassen. Eine 
bestimmte Vorbildung ist für die Bergbeamten 
nicht vorgeschrieben. 
Gegen die Entscheidungen der Verwaltungs- 
behörden findet die Beschwerde, und sofern es 
sich um Ansprüche privatrechtlicher Natur handelt, 
der Rechtsweg statt. Die Fälle, in welchen die 
Beschwerde oder der Rechtsweg ausgeschlossen 
ist, sind in engem Anschluß an das preußische Berg- 
recht bezeichnet. Für die Beschwerde und für das 
Verwaltungszwangsverfahren ist, abgesehen von 
den Fristen, die Kaiserl. V betr. Zwangs= und 
Strafbefugnisse der Verwaltungsbehörden in den 
Schutzgebieten Afrikas und der Südsee v. 14. 7. 05 
(Röl 717) maßgebend. 
Für das gerichtliche Verfahren ist das Bezirks- 
gericht, in dessen Bezirk das Schürffeld oder 
Bergbaufeld liegt, ausschließlich zuständig. 
Für alle das Schürfen und den Bergbau be- 
treffenden gerichtlichen und außergerichtlichen An- 
gelegenheiten müssen Personen oder Gesellschaf- 
ten, die nicht im Schutzgebiete ihren dauernden 
Aufenthalt bezw. eine Niederlassung haben, einen 
sich daselbst dauernd aufhaltenden Vertreter, der 
in der Regel ein Farbiger nicht sein darf, gericht- 
lich oder notariell bestellen und der Bergbehörde 
bezeichnen. 
#m##6. Gesetzgeberische Befugnisse des Reichs- 
kanzlers. — Sonderrechtsgebiete. 
I. Der RK kann bestimmte Materien abwei- 
chend von den Vorschriften der Kaiserl. Verord- 
nungen regeln, insbesondere auch für das Schür- 
feen und den Bergbau auf Edelsteine sowie auf 
andere Edelmineralien, soweit letztere auf der an- 
geschwemmten Lagerstätte auftreten, abweichende 
Vorschriften erlassen. 
II. Sonderrechtsgebiete. Der R hat 
auf Grund einer ihm in den Kaiserl. Bergverord- 
nungen erteilten Ermächtigung in fast sämtlichen 
Schutzgebieten gewisse Flächen dem Fiskus oder 
privaten Gesellschaften zum ausschlicßlichen Schür- 
fen oder Bergbau vorbehalten, um die Ausbeutung 
gewisser bekannter oder doch vermuteter Mineral- 
  
  
lagerstätten in bestimmte Bahnen zu lenken. Hin- 
sichtlich der Dauer und der Ausübung dieser 
Sonderrechte finden, sofern nicht bei ihrer Schaf- 
fung etwas anderes bestimmt worden ist, die all- 
gemeinen gesetzlichen Vorschriften Anwendung 1). 
Von größerer allgemeiner Bedentung sind ge- 
wisse aus der Zeit vor dem Erlaß der Kaiserlichen 
Bergverordnungen stammende Sonderrechte, wel- 
che zum Teil den Charakter des Regals besitzen. 
Einzelne dieser Sonderberechtigungen beruhen 
auf Privatverträgen, welche noch vor der Erwer- 
bung der deutschen Schutzgebiete getätigt worden 
waren und vom Reiche anerkannt werden mußten. 
Zu diesen gehören die Bergrechte der South 
African Territories Ltd., welche in dem Berg- 
regulativ v. 15. 11. 01 die Schürffreiheit erklärt 
hat, ferner das Grundeigentümerbergbaurecht 
der deutschen Kolonial-Gesellschaft für Südwest- 
afrika, welche einen Teil ihres Gebiets an die 
Kaoko Land- und Minengesellschaft abgetreten, 
im übrigen durch den sogen. Bergrezeß v. 17. 2./2. 
4. 08, unter Verzicht auf ein s. Zt. von ähr erlas- 
senes Bergregulativ, die Kais. Berg V v. 8. 8. 05 an- 
genommen hat, sowie die auf dem Vertrage mit 
dem Auswärtigen Amte v. 21. 1.88 beruhende aus- 
schließliche Berechtigung der Jaluit-Gesellschaft zur 
Ausbeutung der Guanok Phosphat) Lager im Be- 
reiche der Marschallinseln. Andere Sonderberech- 
tigungen teilweise gleichfalls regalen Charakters 
sind vor dem Erlasse der Kaiserlichen Bergverord- 
nungen von dem Reichskanzler oder dem Auswär- 
tigen Amte, Kolonialabteilung, privaten Gesell- 
schaften verliehen und durch die Kaiserl. Bergver- 
ordnungen sanktioniert worden. Zu letztern gehö- 
ren z. B. die Damaraland-Konzession der South 
West Africa Co, welche durch das Abkommen mit 
dem Reichskolonialamt v. 21. 2./28. 3. 08 unter 
bestimmten Beschränkungen Schürf= und Bergbau- 
freiheit erklärt hat, die Sonderberechtigung der 
Hanseatischen Minengesellschaft im Gebiete der 
Rehoboth Bastards usw. v. 26. 3. 09 und die 
nur noch kurze Zeit dauernde Irangi-Konzession 
in Deutsch-Ostafrika. Laber. 
Berlin 
5 1. Geschichtliches. 1 2. Der Regierungsbezirk. 3 3. Die 
Provinz. 3 4. Berlin und die Vororte. 
SK1. Geschichtliches. Bis zum Jahre 1808 nahm 
B. in der Verw keine Sonderstellung ein, sondern 
stand wie jede andere Stadt unter der Kriegs= und 
Domänenkammer und unter dem Generaldirek- 
torium. Bei der Verstaatlichung der Polizei im 
Jabre 1808 wurde zwar das Polizeidirektorium 
unmittelbar dem Min Inn unterstellt, und dabei 
blieb es auch 1810 für den Polizeipräsidenten, 
aber im übrigen war für die Stadt die allgemeine 
1) Eine Aufzählung der Sonderrechtsgebiete findet sich 
in der Druckschrift: Aussichten für den Bergbau in den 
deutschen Kolonien, herausgeg. vom kolonial-wirtschaftlichen 
Komitee (1909). Die nach Erscheinen der Druckschrift ent- 
standenen Sonderrechte sind aus dem amtlichen Deutschen 
Kolonialblatt ersichtlich. Von der Anführung der Streit- 
schriften über die Sonderrechte wird abgesehen. Wichtigere 
Literatur 1 Kolonialgesellschaften.
	        

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