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Kriegs-Gesetze – Verordnungen und Bekanntmachungen Heft 12 (12)

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Bibliographic data

fullscreen: Kriegs-Gesetze – Verordnungen und Bekanntmachungen Heft 12 (12)

law_collection

Persistent identifier:
kriegs_gesetze_verordnungen
Title:
Kriegs-Gesetze – Verordnungen und Bekanntmachungen
Document type:
law_collection
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund

Periodical volume

Persistent identifier:
kriegs_gesetze_verordnungen_heft_12
Title:
Kriegs-Gesetze – Verordnungen und Bekanntmachungen Heft 12
Volume count:
12
Publisher:
Verlag des Deutsche Reichsgesetzbuch für Industrie, Handel u. Gewerbe
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Sonstige Versorgung des Wirtschaftslebens.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

law

Title:
Bekanntmachung, betreffend die Zustimmung zur Herstellung und den Verkehr mit Ersatzsohlen, Sohlenschonern und Sohlenbewehrungen aus Leder.
Volume count:
17
Document type:
Periodical
Structure type:
law

Contents

Table of contents

  • Kriegs-Gesetze – Verordnungen und Bekanntmachungen
  • Kriegs-Gesetze – Verordnungen und Bekanntmachungen Heft 12 (12)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Nahrungsmittelversorgung. Allgemeine Maßnahmen zur Sicherung der Versorgung und Preisregelung.
  • Ein- und Durchfuhrregelung.
  • Menschliche Lebensmittel pflanzlichen Ursprungs.
  • Menschliche Lebensmittel tierischen Ursprungs.
  • Futtermittel.
  • Sonstige Versorgung des Wirtschaftslebens.
  • Bekanntmachung über Branntwein aus Wein. (1)
  • Abänderung der Ausführungsbestimmungen zu der Bekanntmachung, betreffend Einschränkung der Trinkbranntweinerzeugung vom 15. April 1915. (2)
  • Bekanntmachung der Fassung der Bekanntmachung über die Regelung des Verkehrs mit Web-, Wirk-, Strick- und Schuhwaren vom 10. Juni /23. Dezember 1916. (3)
  • Bekanntmachung über die Regelung des Verkehrs mit Web-, Wirk-, Strick- und Schuhwaren. (4)
  • Ausführungs-Bekanntmachung der Reichsbekleidungsstelle zu §§ 1, 11 und 12 der Bundesratsverordnung vom 10. Juni 1916 / 23. Dezember 1916 über die Regelung des Verkehrs mit Web-, Wirk-, Strick- und Schuhwaren. (5)
  • Bekanntmachung der Reichsbekleidungsstelle über eine Änderung der Ausnahmebewilligung vom § 7 Absatz 1 der Bundesratsverordnung vom 10. Juni 1916 / 23. Dezember 1916 für die Lieferungen an Kleinhändler und Verarbeiter auf Grund der Bescheinigung IV. (6)
  • Bekanntmachung der Reichsbekleidungsstelle über Umtausch von Web-, Wirk-, Strick- und Schuhwaren. (7)
  • Bekanntmachung zur Ausführung der Bekanntmachung, betreffend Änderung der Verordnung über Preisbeschränkungen bei Verkäufen von Web-, Wirk- und Strickwaren vom 3. März 1916, vom 14. September 1916. (8)
  • Bekanntmachung über Kettenhandel in Textilien und Textilersatzstoffen. (9)
  • Bekanntmachung über Preisbeschränkungen bei Verkäufen von Spinnstoffen, Garnen und Fäden. (10)
  • Bekanntmachung über Schuhwaren. (11)
  • Bekanntmachung über den Verkehr mit getragenen Kleidungs- und Wäschestücken und getragenen Schuhwaren. (12)
  • Bekanntmachung über Preisbeschränkungen bei Ausbesserung von Schuhwaren. (13)
  • Bekanntmachung, betreffend Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über Preisbeschränkungen bei Ausbesserung von Schuhwaren vom 25. Januar 1917. (14)
  • Bekanntmachung über den Verkehr mit Schuhsohlen, Sohlenschonern, Sohlenbewehrungen und Lederersatzstoffen. (15)
  • Bekanntmachung, betreffend Ausführungsbestimmungen zu der Verordnung über den Verkehr mit Schuhsohlen, Sohlenschonern, Sohlenbewehrungen und Lederersatzstoffen vom 4. Januar 1917. (16)
  • Bekanntmachung, betreffend die Zustimmung zur Herstellung und den Verkehr mit Ersatzsohlen, Sohlenschonern und Sohlenbewehrungen aus Leder. (17)
  • Bekanntmachung, betreffend Zustimmung zur Anfertigung von Lederersatzstoffen, die zur Herstellung oder Ausbesserung von Schuhwaren und für die Herstellung von Schuhwarenbestandteilen Verwendung finden. (18)
  • Bekanntmachung, betreffend Änderung der Ausführungsbestimmungen vom 10. und 27. Oktober 1916 zu der Verordnung über Rohtabak. (19)
  • Bekanntmachung über Druckpapier. (20)
  • Bekanntmachung, betreffend die Reichsstelle für Druckpapier. (21)
  • Bekanntmachung, betreffend die Reichsstelle für Druckpapier. (22)
  • Bekanntmachung über Druckpapierpreise. (23)
  • Bekanntmachung über Druckpapierpreise. (24)
  • Bekanntmachung über Beschaffung von Papierholz für Zeitungsdruckpapier in Elsaß-Lothringen. (25)
  • Bekanntmachung über Druckfarbe. (26)
  • Bekanntmachung über Druckfarbe. (27)
  • Bekanntmachung über Stickstoff. (28)
  • Bekanntmachung über Mineralöle, Mineralölerzeugnisse, Erdwachs und Kerzen. (29)
  • Bekanntmachung, betreffend Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über Mineralöle, Mineralölerzeugnisse, Erdwachs und Kerzen. (30)
  • Bekanntmachung zur Durchführung der Verordnung über phosphorhaltige Mineralien und Gesteine. (31)
  • Bekanntmachung über Ausdehnung der Verordnung über den Verkehr mit Harz vom 7. September 1916. (32)
  • Bekanntmachung, betreffend Ausführungsbestimmungen zu der Verordnung über Ausdehnung der Verordnung über den Verkehr mit Harz vom 22. Januar 1917. (33)
  • Bekanntmachung einer Änderung der Ausführungsbestimmungen zu der Verordnung über den Verkehr mit Cumaronharz. (34)
  • Bekanntmachung, betreffend Zulassung einer Ausnahme von der Verordnung über die Höchstpreise für Benzin vom 27. Mai 1916. (35)
  • Bekanntmachung über Zement. (36)
  • Bekanntmachung über Änderung der Höchstpreise für Soda. (37)
  • Bekanntmachung über den Verkehr mit Zündwaren (38)
  • Bekanntmachung, betreffend Ausführungsbestimmungen über der Verkehr mit Zündwaren. (39)
  • Bekanntmachung, betreffend Beschränkungen des Verkehrs mit Kampfer. (40)
  • Bekanntmachung, betreffend die Abänderung der Bestimmungen über die Anmeldung von Gebrauchsmustern. (41)
  • Bekanntmachung, betreffend Abänderung der Bestimmungen über die Anmeldung von Erfindungen. (42)
  • Bekanntmachung über den Ausschluß der Öffentlichkeit für Patente und Gebrauchsmuster. (43)
  • Finanzielle Maßnahmen.
  • Sicherstellung des Kriegsbedarfs.
  • Verkehrswesen.
  • Zölle und Steuern.
  • Schutz der Schuldner und Rechtsschutz.
  • Arbeiter- und Angestelltenversicherung.
  • Beschlagnahmen, Bestandserhebung, Höchstpreise usw.
  • Hilfsdienstpflichtgesetz.
  • Organisation des Kriegsamts, der Kriegsamtsstellen usw.
  • Aus- und Durchfuhrverbote.
  • Verschiedene Maßnahmen.
  • Kriegswohlfahrtspflege.
  • Preußen.
  • Sachregister.
  • Chronologisches Gesetzesverzeichnis.

Full text

Verkehr mit Schuhwaren usw. 
Bekanntmachung, 
hetreffend die Sustimmung zur herstellung und den 
verkehr mit Ersatzsohlen, Sohlenschonern und Sohlen- 
bewehrungen aus Leder. »- 
Vom 27. Januar 1917. 
Grund des §5 1 der Bekanntmachung betreffend Ausführungsbestimmungen 
Verordnung über den Verkehr mit Schuhsohlen, Sohlenschonern, Sohlen-= 
bewehrungen und Lederersatzstoffen, vom 4. Januar 1917.) · 
Die Zustimmung der Ersatz-Sohlen-Gesellschaft m. b. H., Berlin, Wilhelm- 
straße 8, zur Herstellung und dem Verkehr mit Schuhsohlen, Sohlenschonern und 
Sohlenbewehrungen aus Leder im Sinne des § 1 der Verordnung vom 4. Januar 
1017 wird unter folgenden Bedingungen erteilt: 
A. Ersatzsohlen. 
- I. Hersteller. 
& 1. Die am 26. Januar 1917 vorhandenen Bestände, in Arbeit befindliche 
Waren und zur Herstellung von Ersatzsohlen verwendbaren Bodenlederabfälle sind 
der Ersatzsohlen-Gesellschaft m. b. H. bis zum 5. Februar anzumelden, unter Beifü- 
gung von Proben und Preisangeboten für Ersatzsohlen. 
Von den Beständen und in Arbeit befindlichen Waren dürfen 10 v. H., jedoch 
nicht mehr als 1000 Paar verkauft werden zu einem Preis, der den Herstellerpreis 
(Materialkosten A Arbeitslohn — Unkosten) zuzüglich höchstens 10 v. H. Gewinn 
entspricht. Für die übrigen Mengen bleibt besondere Vereinbarung nach erfolgter 
Bestandsanmeldung vorbehalten. 
Verkauf oder sonstiges Inverkehrbringen entgegen diesen Bestimmungen ist 
verboten und nach § 3 der Verordnung vom 4. Januar 1917 strafbar. 
II. Händler. 
§ 2. Allgemeine Zustimmung wird erteilt für Verkauf und Inverkehrbringen 
von den im Besitz des Groß= und Kleinhandels befindlichen Ersatzsohlen, bestehend 
aus Vache= oder Sohllederstücken, Spaltkernleder, Gummi, imprägnierte Filze 
oder Holz, unter der Bedingung, daß der Zuschlag 
a) des Großhändlers nicht mehr als 5 v. H. auf den Nettoeinkaufspreis, 
b) des Kleinhändlers nicht mehr als 15 v. H. auf seinen Nettoeinkaufspreis 
beträgt. Nettoeinkaufspreis im Sinne dieser Bestimmung ist der von dem Händler 
tatsächlich bezahlte Warenpreis, Kassaskonti bis höchens 3 v. H. braucht nicht abge- 
zogen zu werden, dagegen sind alle übrigen Vergütungen zu kürzen. " 
l3. Der Verkauf oder das Inverkehrbringen aller anderen namentlich auf- 
geführten Schuhsohlen, z. B. solcher aus Pappe jeder Art oder in Verbindung mit 
Pappe, aus Kunstleder, Faktis (Spaltabfälle zusammengeklebt oder gepreßt) darf 
mur erfolgen nach Zustimmung der Ersatzsohlen-Gesellschaft m. b. H. in jedem ein- 
zelnen Falle. " 
Be. Sohlenschoner und Sohlenbewehrungen aus Leder können vorerst ohne be- 
sondere Genehmigung der Ersatzsohlen-Gesellschaft m. b. H. verkauft und in den 
Verkehr gebracht werden. Die Hersteller können die vorhandenen Bestände in 
Bodenlederabfällen für Sohlenschoner und Sohlenbewehrungen aufarbeiten. 
Der Verkauf oder das Inverkehrbringen darf aber nur unter der Bedingung 
erfolgen, daß der Hersteller zu seinen Gestehungskosten keinen höheren Zuschlag 
als 10 v. H., der Großhändler keinen höheren Zuschlag als 20 v. H. auf seinen Netto- 
einkaufspreis (s. o. 3 2) und der Kleinhändler keinen höheren Zuschlag als 33½ v. H. 
auf seinen Nettoeinkaufspreis (s. o. 3 2) berechnet. 
Diese Bestimmungen treten mit dem 27. Jannar 1917 in Kraft. 
Ersatzsohlen-Gesellschaft m. b. H. " 
(Auf 
zu der 
55
	        

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