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Kriegs-Gesetze – Verordnungen und Bekanntmachungen Heft 12 (12)

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Bibliographic data

fullscreen: Kriegs-Gesetze – Verordnungen und Bekanntmachungen Heft 12 (12)

law_collection

Persistent identifier:
kriegs_gesetze_verordnungen
Title:
Kriegs-Gesetze – Verordnungen und Bekanntmachungen
Document type:
law_collection
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund

Periodical volume

Persistent identifier:
kriegs_gesetze_verordnungen_heft_12
Title:
Kriegs-Gesetze – Verordnungen und Bekanntmachungen Heft 12
Volume count:
12
Publisher:
Verlag des Deutsche Reichsgesetzbuch für Industrie, Handel u. Gewerbe
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Sonstige Versorgung des Wirtschaftslebens.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

law

Title:
Bekanntmachung einer Änderung der Ausführungsbestimmungen zu der Verordnung über den Verkehr mit Cumaronharz.
Volume count:
34
Document type:
Periodical
Structure type:
law

Contents

Table of contents

  • Kriegs-Gesetze – Verordnungen und Bekanntmachungen
  • Kriegs-Gesetze – Verordnungen und Bekanntmachungen Heft 12 (12)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Nahrungsmittelversorgung. Allgemeine Maßnahmen zur Sicherung der Versorgung und Preisregelung.
  • Ein- und Durchfuhrregelung.
  • Menschliche Lebensmittel pflanzlichen Ursprungs.
  • Menschliche Lebensmittel tierischen Ursprungs.
  • Futtermittel.
  • Sonstige Versorgung des Wirtschaftslebens.
  • Bekanntmachung über Branntwein aus Wein. (1)
  • Abänderung der Ausführungsbestimmungen zu der Bekanntmachung, betreffend Einschränkung der Trinkbranntweinerzeugung vom 15. April 1915. (2)
  • Bekanntmachung der Fassung der Bekanntmachung über die Regelung des Verkehrs mit Web-, Wirk-, Strick- und Schuhwaren vom 10. Juni /23. Dezember 1916. (3)
  • Bekanntmachung über die Regelung des Verkehrs mit Web-, Wirk-, Strick- und Schuhwaren. (4)
  • Ausführungs-Bekanntmachung der Reichsbekleidungsstelle zu §§ 1, 11 und 12 der Bundesratsverordnung vom 10. Juni 1916 / 23. Dezember 1916 über die Regelung des Verkehrs mit Web-, Wirk-, Strick- und Schuhwaren. (5)
  • Bekanntmachung der Reichsbekleidungsstelle über eine Änderung der Ausnahmebewilligung vom § 7 Absatz 1 der Bundesratsverordnung vom 10. Juni 1916 / 23. Dezember 1916 für die Lieferungen an Kleinhändler und Verarbeiter auf Grund der Bescheinigung IV. (6)
  • Bekanntmachung der Reichsbekleidungsstelle über Umtausch von Web-, Wirk-, Strick- und Schuhwaren. (7)
  • Bekanntmachung zur Ausführung der Bekanntmachung, betreffend Änderung der Verordnung über Preisbeschränkungen bei Verkäufen von Web-, Wirk- und Strickwaren vom 3. März 1916, vom 14. September 1916. (8)
  • Bekanntmachung über Kettenhandel in Textilien und Textilersatzstoffen. (9)
  • Bekanntmachung über Preisbeschränkungen bei Verkäufen von Spinnstoffen, Garnen und Fäden. (10)
  • Bekanntmachung über Schuhwaren. (11)
  • Bekanntmachung über den Verkehr mit getragenen Kleidungs- und Wäschestücken und getragenen Schuhwaren. (12)
  • Bekanntmachung über Preisbeschränkungen bei Ausbesserung von Schuhwaren. (13)
  • Bekanntmachung, betreffend Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über Preisbeschränkungen bei Ausbesserung von Schuhwaren vom 25. Januar 1917. (14)
  • Bekanntmachung über den Verkehr mit Schuhsohlen, Sohlenschonern, Sohlenbewehrungen und Lederersatzstoffen. (15)
  • Bekanntmachung, betreffend Ausführungsbestimmungen zu der Verordnung über den Verkehr mit Schuhsohlen, Sohlenschonern, Sohlenbewehrungen und Lederersatzstoffen vom 4. Januar 1917. (16)
  • Bekanntmachung, betreffend die Zustimmung zur Herstellung und den Verkehr mit Ersatzsohlen, Sohlenschonern und Sohlenbewehrungen aus Leder. (17)
  • Bekanntmachung, betreffend Zustimmung zur Anfertigung von Lederersatzstoffen, die zur Herstellung oder Ausbesserung von Schuhwaren und für die Herstellung von Schuhwarenbestandteilen Verwendung finden. (18)
  • Bekanntmachung, betreffend Änderung der Ausführungsbestimmungen vom 10. und 27. Oktober 1916 zu der Verordnung über Rohtabak. (19)
  • Bekanntmachung über Druckpapier. (20)
  • Bekanntmachung, betreffend die Reichsstelle für Druckpapier. (21)
  • Bekanntmachung, betreffend die Reichsstelle für Druckpapier. (22)
  • Bekanntmachung über Druckpapierpreise. (23)
  • Bekanntmachung über Druckpapierpreise. (24)
  • Bekanntmachung über Beschaffung von Papierholz für Zeitungsdruckpapier in Elsaß-Lothringen. (25)
  • Bekanntmachung über Druckfarbe. (26)
  • Bekanntmachung über Druckfarbe. (27)
  • Bekanntmachung über Stickstoff. (28)
  • Bekanntmachung über Mineralöle, Mineralölerzeugnisse, Erdwachs und Kerzen. (29)
  • Bekanntmachung, betreffend Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über Mineralöle, Mineralölerzeugnisse, Erdwachs und Kerzen. (30)
  • Bekanntmachung zur Durchführung der Verordnung über phosphorhaltige Mineralien und Gesteine. (31)
  • Bekanntmachung über Ausdehnung der Verordnung über den Verkehr mit Harz vom 7. September 1916. (32)
  • Bekanntmachung, betreffend Ausführungsbestimmungen zu der Verordnung über Ausdehnung der Verordnung über den Verkehr mit Harz vom 22. Januar 1917. (33)
  • Bekanntmachung einer Änderung der Ausführungsbestimmungen zu der Verordnung über den Verkehr mit Cumaronharz. (34)
  • Bekanntmachung, betreffend Zulassung einer Ausnahme von der Verordnung über die Höchstpreise für Benzin vom 27. Mai 1916. (35)
  • Bekanntmachung über Zement. (36)
  • Bekanntmachung über Änderung der Höchstpreise für Soda. (37)
  • Bekanntmachung über den Verkehr mit Zündwaren (38)
  • Bekanntmachung, betreffend Ausführungsbestimmungen über der Verkehr mit Zündwaren. (39)
  • Bekanntmachung, betreffend Beschränkungen des Verkehrs mit Kampfer. (40)
  • Bekanntmachung, betreffend die Abänderung der Bestimmungen über die Anmeldung von Gebrauchsmustern. (41)
  • Bekanntmachung, betreffend Abänderung der Bestimmungen über die Anmeldung von Erfindungen. (42)
  • Bekanntmachung über den Ausschluß der Öffentlichkeit für Patente und Gebrauchsmuster. (43)
  • Finanzielle Maßnahmen.
  • Sicherstellung des Kriegsbedarfs.
  • Verkehrswesen.
  • Zölle und Steuern.
  • Schutz der Schuldner und Rechtsschutz.
  • Arbeiter- und Angestelltenversicherung.
  • Beschlagnahmen, Bestandserhebung, Höchstpreise usw.
  • Hilfsdienstpflichtgesetz.
  • Organisation des Kriegsamts, der Kriegsamtsstellen usw.
  • Aus- und Durchfuhrverbote.
  • Verschiedene Maßnahmen.
  • Kriegswohlfahrtspflege.
  • Preußen.
  • Sachregister.
  • Chronologisches Gesetzesverzeichnis.

Full text

Sonstige Versorgung des Wirtschaftslebens. 
§ 5. Der Kriegsausschuß setzt für die von ihm übernommenen 
Übernahmepreis fest. « Stoffe den 
Ist der Verpflichtete mit dem von dem Kriegsausschuß angesetzten Preise nic 
einverstanden, so setzt die höhere Verwaltungsbehörde, die für den Ort 1 
ist, von dem aus die Lieferung erfolgen soll, den Preis endgültig fest. Die hn ig 
Verwaltungsbehörde bestimmt darüber, wer die baren Auslagen des Verfabdene 
zu tragen hat. Der Verpflichtete hat ohne Rücksicht auf die endgültige Feststelluns 
des ahnee zu liefern, der Kriegsausschuß vorläufig den von ihm festgesetzten NP 
zu zahlen. « -« 
§ 6. Die Zahlung erfolgt spätestens 14 Tage nach Abnahme. Für streit 
Restbeträge beginnt die Frist mit dem Tage, an dem die Entscheidung der höheren 
Verwaltungsbehörde dem Kriegsausschusse zugeht. . n 
8 7. Die gewerbliche Verarbeitung einschließlich stofflicher Veränderung de 
von dieser Verordnung betroffenen, im & 1 Abs. 1 aufgeführten Stoffe darf nur m 
Zustimmung des Kriegsausschusses erfolgen. 
Dies gilt nicht für die Verarbeitung, die zur Erfüllung eines Auftrags einer 
Heeres= oder Marinebehörde notwendig ist, sofern mit der Verarbeitung bereits 
vor dem Inkraftkreten der Bekanntmachung begonnen war. 
38. Mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu zehn- 
tausend Mark wird bestraft: 
1. wer die in 88 1, 3 vorgeschriebenen Anzeigen nicht rechtzeitig erstattet 
oder wer wissentlich falsche oder unvollständige Angaben macht · 
2. wer den Vorschriften des § 7 Abs. 1 zuwiderhandelt. 
Neben der Strafe kann auf Einziehung der Stoffe erkannt werden, auf die sich 
die strafbare Handlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht. 
§ 9. Die Bestimmungen treten mit dem 25. Januar 1917 in Kraft. 
7 
Bekanntmachung 
einer #nderung der Kusführungsbestimmungen zu der 
Derordnung über den Derkehr mit Cumaronharz. 
Vom 24. Dezember 1916. 
Der § 5 der Ausführungsbestimmungen zu der Verordnung über den Verkehr 
mit Cumaronharz vom 5. Oktober 1916 erhält folgende Fassung: 
„Die Erzeuger von Cumaronharz sind verpflichtet, ihre gesamte 
Monatserzeugung bis zum 8. Monatstage des nächsten Monats, getrennt 
nach den im & 2 genannten Arten, dem Kriegsausschusse für pflanzliche 
und tierische Ole und Fette anzuzeigen.“ 
Die Verordnung tritt mit dem 1. Januar 1917 in Kraft. 
Bekanntmachung, 
betreffend Julassung einer Kusnahme von der Verordnung 
über die Bhöchstpreise für Benzin vom 27. Mai 1916. 
Vom 20. Dezember 1916. . 
Auf Grund des § 8 der Verordnung über die Höchstpreise für Benzin vom 27. Mai 
1916 wird die Wirksamkeit der in der Bekanntmachung vom 27. Juni 1916 zugelassenen 
Ausnahme von dem Hochstpreis für Testbenzin auf die Zeit bis zum 31. März 191° 
erstreckt. «· 
70
	        

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