— 1822 —
2. Allgemeine Verwaltungssachen.
Vekanntmachung,
betreffend die Vollziehung der Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete.
Das Verzeichnis der Reichsgrenzstationen, nach denen gemäß den vom Bundesrate beschlossenen
Vorschriften vom 10. Dezember 1890 (Zentralblatt S. 378) die Transporte ausgewiesener Ausländer
zu leiten sind, mit Angabe der für diese Stationen zuständigen Grenzpolizeibehörden (Zentralblatt 1899
S. 265—268) ist zu ändern, wie folgt:
VII. Bei Ausweisungen nach den Niederlanden.
An Stelle der aufgeführten 13 Stationen und Behörden treten vom 29. Januar 1907 an:
1., Weener (Nönigreich Preußen, Regierungsbezirk Aurich). Der Landrat in Weener.
2. Gronau (NRönigreich Preußen, Regierungsbezirk Münster). Der Bürgermeister in Gronau.
3. Emmerich (Rönigreich Preußen, Regierungsbezirk Düsseldorf). Der Grenzkommissar in
Emmerich.
4. Kaldenkirchen (Nönigreich Preußen, Regierungsbezirk Düsseldorf). Der Bürgermeister in
Kaldenkirchen.
Berlin, den 25. November 1906.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Just.
3. Zoll= und Steuerwesen.
Der Firma Otto Friedrich in Dreeden ist ein Zusageschein für die Herstellung von Wermutpulver
zur Denaturierung von Salz nach Maßgabe der Bestimmungen, betreffend die Herstellung von Wermut-
pulver — Anlage A zu den Bestimmungen, betreffend die Befreiung des zu landwirtschaftlichen und
gewerblichen Zwecken bestimmten Salzes von der Salzabgabe — erteilt worden. Die Transport-
scheine über das zur Versendung gelangende Wermutpulver werden von dem Hauptzollamte Pirna
ausgestellt werden.