—.
(„5 17.)
Geset sammlung
Sneso# #öen.
1.
s.) Mandat,
die neuen Verfassungs= und Verwaltungs-Einrichtungen in der Oberlausitz betr.
vom 1 Zten März 16721.
We# Friedrich August, von GOTTES Gnaden, Koͤnig von
Sachsen 2c. 2c. 2c. thun hiermit kund und zu wissen, daß Wir, auf vernommenes Da-
fürhalten der oberlausitzischen Stände von Land und Städcen, und erstattere Gutachten der
handesbehörden, verschiedene neue Einrichtungen bei der Verfassung und Verwalkung in
dem Markgrafthum Oberlausis für zuträglich erachten, und verordnen deshalb Folgendes:
I.
Zur Besorgung der für die Gesesgebung und Verwaltung in Justiz= Polizei-Grenz-
und Hoheits= Lehn= Kirchen= und Schul-Sachen vorkommenden Geschäfte in oberer
Instanz, soll an die Stelle des zeitherigen Oberamtes eine
Ober * Amts-Regierung
kreten.
Diese soll,
1.) als oberes Justiz= und Polizei-Collegium, die für die Gesetzgebung
und die bei Bestimmung der Verfassung des Markgrafthums, so wie die zur
Gesessammlung 1 827. 1 4 1