Die Verbündeten in Sachsen. 139
werden möge, um demselben offen und tren die Verhältnisse
Sachsens darzulegen, erhielt er die Antwort: die Immediatcommission
sei vom König ausdrücklich angewiesen, sich aller
Verhandlungen, die politische Zwecke hätten, zu enthalten; nicht
einmal seinen Rath, dann wenigstens mit Entfernung aller
diplomatischen Form durch irgend einen patriotischen Mann
dem Kaiser das Verfahren, welches der König zu beobachten
entschlossen sei, auseinanderzusetzen, glaubte sie befolgen zu.
dürfen, und Senfft billigte diese Ablehnung vollständig 1). Nur
dazu wurde die Immediatcommission autorisiert, die aus der
Gemäldegallerie auf den Königstein geschafften Bilder „zur
Abwendung eines bei der bevorstehenden Ankunft Sr. Russ.
Kais. Maj. zu besorgenden Mißliebens“ wieder an ihren Platz
zu hängen. Am 24. April hielten der Kaiser von Rußland
und der König von Preußen ihren Einzug in Dresden.
Ersterem war v. Friesen, letzterem v. Zezschwitz zur Begrüßung
entgegengegangen. Der Empfang der Monarchen war
1) Senfft an v. Zezschwitz, Regensburg 4. April 1813: — — „So
wohlthätig es auch für das Land sein könnute, bei dem Kaiser von Rußland
dort einen Fürsprecher zu haben, der für dessen Bestes sich mit dem
ächten Patriotismus verwendete, für dessen Sprache das Herz des edlen
Monarchen gewiß offen ist, so werden Sie doch mit mir übereinkommen,
daß dieser Schritt unter den gegenwärtigen Umständen mit dem vom
Monat Juli 1809 zu viel Ahnlichkeit haben würde, um unter gleichem
Gesichtspunkte itzt zulässig zu sein. Wie könnte die Regierung itzt gutheißen,
was sie damals laut und öffentlich gemißbilligt hat? Wie könnten
die Männer, welche der König unter allen seinen Dienern als diejenigen
bezeichnet hat, denen er das höchste Vertrauen schenkt, oder wie könnte
auch nur einer unter ihnen des damaligen Ausspruches ihres Königs
vergessen und irgend einer anderen — auch noch so wichtigen Rücksicht
das wenigstens auscheinend anfopfern, was jeder Nation das Heiligste
und im Gefühl ihrer eigenen Würde das Höchste sein muß, die Achtung
und den Gehorsam gegen den Willen des Regenten? Ubrigens werden
Sie auch noch selbst beurtheilen, wie auffallend eine solche Handlungsweise
durch die Zusammenstellung mit dem Vorgang von 1809 für SÖsterreich
sein müßte, dem wir jetzt in jedem Betracht Dank, Vertrauen und Aufmerksamkeit
schuldig sind. — Nach diesen Betrachtungen können Ihre
Majestät die in Antrag gekommene Maßregel auf keine Weise genehmigen.“