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Die Abnahme der Einfuhr im Jahre 1907
gegenüber 1906 ist auf die Verringerung der
Besatzung und die fortgesetzte Abwesenheit des
Atlantischen Geschwaders zurückzuführen.
Der Kohlenhandel der letzten fünf Jahre läßt
sich aus folgender Übersicht erkennen:
Kohleneinnehmende Eingenommene
Jahr Dampfer
Zahl Tons
1903 1218 122 259
1904 1 291 153 257
1905 911 95 053
1906 1 378 162 837
1907 1 511 184 906
Das Jahr 1907 weist den größten Absatz
von Kohlen seit 1901 auf, in dem 217 927 Tons
von 1855 Schiffen eingenommen wurden. Wäh-
rend des Jahres 1907 (und 1906) bunkerten
169 (56) ausländische Kriegsschiffe (einschließlich
der Torpedofahrzeuge) 28 053 (23 190) Tons
(Colonial Reports-Annual 1908, Nr. 563.)
Dle Entwichlung der Industrie im Staate
Deufüdwales.
Ülber die Fortschritte, welche die Industrie
des Staates Neusüdwales seit dem 1. Januar
des Jahres 1901, dem Zeitpunkte der Vereini-
gung der australischen Kolonien zum australischen
Bunde (Thbe Commonwealth of Australia) ge-
macht hat, gibt die nachstehende Tabelle Aufschluß:
Jahr Zahl der Zahl der boschasucten Arbelter Jährliche
Beniebe mämnlich eiblich insgesamt Zunahme
1901: 3367 54556 1764 66230 —
1902: 3396 54326 11943 66269 +— 39
1903: 3476 52453 13180 65633 — 636
1904: 3632 53457 14579 68036 2403
1905: 3700 56111 16064 72175 4139
1906: 3861 59979 17843 77822 —+ 5647
1907: 4387 66667 20527 87194 + 9372
(he Journal of Commercc of Victorin and Melbourne
Prices Current.)
Einfuhr wurzelkranker Kartoffeln nach Transvaal.
In einer Regierungsbekanntmachung vom
11. August d. Is. warnt das Landwirtschafts-
departement vor der Einfuhr von Saatkartoffeln,
die mit der Wurzelfäule (nectria solani, Pers.)
behaftet sind; Kartoffeln, bei denen diese Krankheit
in einer Ausdehnung von 1 v. H. oder mehr
festgestellt wird, werden vernichtet oder an den
Absender zurückgesandt.
(Trhe Gorernment Gazette.)
Räucherung importierter Pflanzen im Uganda-
Drotehtorat.
Der Gouverneur des Uganda-Protektorats
hat unter dem 14. Februar 1908 eine Verordnung,
betreffend Räucherung importierter Pflanzen, er-
lassen. Er kann danach gewisse Häfen oder Plätze
für die Einfuhr von Pflanzen bestimmen. Alle
in das Protektorat eingeführten Pflanzen, ein-
schließlich ihrer Verpackung, müssen auf Anweisung
der botanischen Behörde hin geräuchert werden.
Der Räucherungsprozeß soll derartig ausgeführt
werden, wie es die botanische Behörde zur Zer-
störung eines etwa vorhandenen pflanzlichen oder
tierischen Parasiten für notwendig erachtet. Die
botanische Behörde kann vom Importeur ver-
langen, daß er sie über die Verwendung der
Pflanzen nach der Räucherung auf dem laufenden
hält. Der Gouverneur kann auf dem Verord-
nungswege für den Transitverkehr von unge-
räucherten Pflanzen durch das Protektorat Sorge
tragen. Auf Ubertretungen steht eine Geldstrafe
bis zu 1000 Rupien oder Gefängnisstrafe (mit
oder ohne schwere Arbeit) bis zu zwei Monaten,
oder beides. Alle Pflanzen, die entgegen den
Bestimmungen eingeführt werden, sowie die Ver-
packung verfallen der Konfiskation.
Jolltartfänderungen der Goldküfte
(westlich des Volta).
Durch Verordnung des Gouverneurs der Gold-
küstenkolonie vom 4. August d. Is. sind die Zölle
für die Einfuhr der nachgenannten Waren nach
dem Gebiete westlich des Volta, wie folgt, geändert
worden:
bis oll
Schill. Poe. E—W
Branntwein, Genever, Rum,
Liköre und vermischte Spiri-
tuosen und Branntweine, die
nicht so mit einem anderen
Artikel versüßt oder versetzt
find, daß ihr Stärkegrad durch
Sykes Hydrometer nicht fest-
gestellt werden kann, bei einer
Stärke von höchstens 12½
Grad unter Normalstärke
Imperialgallon oder ein
Bruchteil davroon
Für jeden Grad oder Teil eines
Grades über 12½ Grad unter
Normalstärke ein Zuschlag
Imperialgallon oder ein
Bruchteil davno .
Alkoholische Bitterliköre, Genever
und Liköre, die so mit einem