Metadata : Meyers Fach-Lexika; Lexikon der deutschen Geschichte.

Kurmark  —  Labiau.

Deutschen  Reichs,  welchen  die  Wahl  des
Kailers  oder  Königs  oblag.  Als  Inhaber
der  Erzämter  (s.  d.)  erlangten  die  Erzbischöfe
  von  Mainz,  Köln  und  Trier,  der
Pfahzeraf  am  Rhein,  der  Herzog  von  Sachsen,
  der  Markgraf  von  Brandenburg  und
der  König  von  Böhmen  im  13.  Jahrh.  dies
Vorrecht.  Die  Goldne  Bulle,  welche
ihnen  1356  dies  bestätigte,  bestimmte  zuleich,

  daß  das  Kurrecht  nur  einer  Linie
jedes  Hauses,  in  Sachsen  der  wittenbergischen,
  zustehen  sollte.  Schon  seit  Rudolf  J.
war  für  wichtige  Reichsgeschäfte  die  2
stimmung  der  K.  in  „Willebriefene  erforderlich.
  Seit  1338  war  ihr  Recht  zu  Kurvereinen
  (s.  d.)  unbestritten,  und  ihre
Macht  ward  durch  die  seit  1519  üblichen
Wadlkapitulationen  .p.vermchrt.
Die  pfälzische  Kur  ward  1623  auf  Bayern
übertragen,  aber  1648  erneuert,  und  Hannover
  erhielt  1692  die  neunte  Kur.  1777
erlosch  durch  die  Vereinigung  Bayerns  mit
der  Pfalz  eine  Kurwürde.  Köln  und  Trier
verloren  die  ihrige  im  Reichsdeputationshauptschluß
  (1803),  der  Erzbischof  von
Mainz  behielt  einen  Teil  seines  Gebiets
mit  dem  Titel  -Kurerzkanzlere.  Neue
Kurwürden  wurden  verliehen  dem  Großherzog
  von  Toscana  für  das  Erzstift  Salzburg,
  dem  Herzog  von  Württemberg,  dem
Markgrafen  von  Baden  und  dem  Landgrafen
  von  Hessen-Kassel.  Salzburgs  Kur
erlosch  schon  1805,  die  übrigen  mit  der
Stiftung  des  Rheinbunds.  Durch  die  Auflösung
  des  Deutschen  Reichs  (1806)  verlor
die  Kurwürde  ihre  Bedeutung.  Die  noch
übrigen  K.  nahmen  den  königlichen  oder
großherzoglichen  Titel  an,  nur  Pessen-Kall
sel  führte  den  kurfürstlichen  Titel  bis  1866

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fort.  Der  letzte  Kurfürst,  Friedrich  Wilhelm
  von  Hessen-Kassel,  starb  1875.  Vgl.
Wilmanns,  Die  Reorganisation  des
Kurfürstenkollegiums  (1873);  Schirrmacher,
  Die  Entstehung  des  Kurfürstenkollegiums
  5ê5½7

Kurmark,  ehemals  der  Hauptteil  der
Mark  Brandenburg,  umfaßte  die  Altmark
mit  der  Hauptstadt  Stendal,  die  Priegnitz
mit  der  Hauptstadt  Perleberg,  die  Mittelmark
  mit  der  Hauptstadt  Brandenburg,
die  Ukermark  mit  der  Hauptstadt  Erenzlau
unddie  Herrschaften  Beeskow  und  Storkow,
zusammen  nur  ⅜  der  heutigen  Provinz
Brandenburg.  Der  Name  entstand  durch
die  Verleihung  der  Kurwürde  an  die  Markgrafen
  von  Brandenburg  (1356)  und  erhielt
  sich  bis  zum  Unterganz  des  Deutschen
  Reichs.  1807  wurde  die  Altmark
an  das  Königreich  Westfalen  abgetreten,
dafür  aber  der  rechts  der  Elbe  gelegene
Teil  des  Herzogtums  Magdeburg  der  K.
einverleibt.  Die  Altmark  wurde  1813  wieder
  von  Preußen  erworben,  dann  aber  dem
Regierungsbezirk  Magdeburg  überwiesen.
Während  aus  dem  größten  Teil  der  K.
nebst  einigen  Abtretungen  Sachsens  der
Regierungsbezirk  Potsdam  gebildet  wurde,
teilte  man  den  östlichen  Teil  derselben  dem
Regierungsbezirk  Frankfurt  a.  O.  zu.

Kurrhelal  er  Kreis,  s.  Niederrheinischer
  Kreis.

Kurvereine,  im  Deutschen  Reich  Vereinigungen
  der  Kurfürsten  behufs  der
Wahrung  ihrer  gemeinsamen  Rechte  oder
in  Rücksicht  auf  bestimmte  Ereignisse.  Am
bekanntesten  ist  der  zu  Rhense  1338  abgeschlossene,
  welcher  die  Wahlfreiheit  der  Kurfürsten
  dem  Papst  gegenüber  wahren  sollte.

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Labian,  Kreisstadt  im  preuß.  Regierun
  Siecsirr  Königsberg,  an  der  Deime,
denkwürdig  durch  den  Labiauer  Vertrag
  vom  20.  Nov.  1656  zwischen  dem
Großen  Kurfürsten  Friedrich  Wilhelm  und
dem  König  Karl  1
den,  durch  welchen  dieser  die  früher  polnische,
  zuletzt  schwedische  Lehnshoheit  über

Gustav  von  Schwe-P.

L.

das  Herzogtum  Preußen  und  Ermland
aufhob.  Das  Bündnis  zwischen  Brandenburg
  und  Schweden  sollte  fortdauern.  In
dem  zu  erwartenden  Frieden  sollte  Schweden
  das  noch  polnische  Westpreußen  und
ommerellen,  ferner  Kurland,  Semgallen,
Samogitien  und  Livland  erhalten.  Dagegen
  verzichtete  der  Kurfürst  auf  die  Ent-