Kurmark — Labiau.
Deutschen Reichs, welchen die Wahl des
Kailers oder Königs oblag. Als Inhaber
der Erzämter (s. d.) erlangten die Erzbischöfe
von Mainz, Köln und Trier, der
Pfahzeraf am Rhein, der Herzog von Sachsen,
der Markgraf von Brandenburg und
der König von Böhmen im 13. Jahrh. dies
Vorrecht. Die Goldne Bulle, welche
ihnen 1356 dies bestätigte, bestimmte zuleich,
daß das Kurrecht nur einer Linie
jedes Hauses, in Sachsen der wittenbergischen,
zustehen sollte. Schon seit Rudolf J.
war für wichtige Reichsgeschäfte die 2
stimmung der K. in „Willebriefene erforderlich.
Seit 1338 war ihr Recht zu Kurvereinen
(s. d.) unbestritten, und ihre
Macht ward durch die seit 1519 üblichen
Wadlkapitulationen .p.vermchrt.
Die pfälzische Kur ward 1623 auf Bayern
übertragen, aber 1648 erneuert, und Hannover
erhielt 1692 die neunte Kur. 1777
erlosch durch die Vereinigung Bayerns mit
der Pfalz eine Kurwürde. Köln und Trier
verloren die ihrige im Reichsdeputationshauptschluß
(1803), der Erzbischof von
Mainz behielt einen Teil seines Gebiets
mit dem Titel -Kurerzkanzlere. Neue
Kurwürden wurden verliehen dem Großherzog
von Toscana für das Erzstift Salzburg,
dem Herzog von Württemberg, dem
Markgrafen von Baden und dem Landgrafen
von Hessen-Kassel. Salzburgs Kur
erlosch schon 1805, die übrigen mit der
Stiftung des Rheinbunds. Durch die Auflösung
des Deutschen Reichs (1806) verlor
die Kurwürde ihre Bedeutung. Die noch
übrigen K. nahmen den königlichen oder
großherzoglichen Titel an, nur Pessen-Kall
sel führte den kurfürstlichen Titel bis 1866
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fort. Der letzte Kurfürst, Friedrich Wilhelm
von Hessen-Kassel, starb 1875. Vgl.
Wilmanns, Die Reorganisation des
Kurfürstenkollegiums (1873); Schirrmacher,
Die Entstehung des Kurfürstenkollegiums
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Kurmark, ehemals der Hauptteil der
Mark Brandenburg, umfaßte die Altmark
mit der Hauptstadt Stendal, die Priegnitz
mit der Hauptstadt Perleberg, die Mittelmark
mit der Hauptstadt Brandenburg,
die Ukermark mit der Hauptstadt Erenzlau
unddie Herrschaften Beeskow und Storkow,
zusammen nur ⅜ der heutigen Provinz
Brandenburg. Der Name entstand durch
die Verleihung der Kurwürde an die Markgrafen
von Brandenburg (1356) und erhielt
sich bis zum Unterganz des Deutschen
Reichs. 1807 wurde die Altmark
an das Königreich Westfalen abgetreten,
dafür aber der rechts der Elbe gelegene
Teil des Herzogtums Magdeburg der K.
einverleibt. Die Altmark wurde 1813 wieder
von Preußen erworben, dann aber dem
Regierungsbezirk Magdeburg überwiesen.
Während aus dem größten Teil der K.
nebst einigen Abtretungen Sachsens der
Regierungsbezirk Potsdam gebildet wurde,
teilte man den östlichen Teil derselben dem
Regierungsbezirk Frankfurt a. O. zu.
Kurrhelal er Kreis, s. Niederrheinischer
Kreis.
Kurvereine, im Deutschen Reich Vereinigungen
der Kurfürsten behufs der
Wahrung ihrer gemeinsamen Rechte oder
in Rücksicht auf bestimmte Ereignisse. Am
bekanntesten ist der zu Rhense 1338 abgeschlossene,
welcher die Wahlfreiheit der Kurfürsten
dem Papst gegenüber wahren sollte.
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Labian, Kreisstadt im preuß. Regierun
Siecsirr Königsberg, an der Deime,
denkwürdig durch den Labiauer Vertrag
vom 20. Nov. 1656 zwischen dem
Großen Kurfürsten Friedrich Wilhelm und
dem König Karl 1
den, durch welchen dieser die früher polnische,
zuletzt schwedische Lehnshoheit über
Gustav von Schwe-P.
L.
das Herzogtum Preußen und Ermland
aufhob. Das Bündnis zwischen Brandenburg
und Schweden sollte fortdauern. In
dem zu erwartenden Frieden sollte Schweden
das noch polnische Westpreußen und
ommerellen, ferner Kurland, Semgallen,
Samogitien und Livland erhalten. Dagegen
verzichtete der Kurfürst auf die Ent-