Full text: Deutsches Kolonialblatt. XX. Jahrgang, 1909. (20)

W 13 20 
Da Sie dieser Aufforderung binnen der genannten Frist nicht — nicht vollständig — nach- 
gekommen find — da Sie dieses Verbot am übertreten haben —, wird 
gegen Sie eine bei der unterzeichneten Behörde zu erlegende Geldstrafe von Mark festgesetzt. 
Zugleich werden Sie aufgefordert — binnen einer Frist nnNXKXKXKXKAaaaaaa :- 
von Zustellung““) dieses Schreibens an gerechnet, der Polizeiverfügung vv. , 
nachzukommen — das Verbot künftig zu beachten —, widrigenfalls gegen Sie auf eine Geldstrafe 
von Mark erkannt werden wird. 
Gegen diese Verfügung ist Beschwerde an den Gouverneur zulässig. Dieselbe ist bei der 
unterzeichneten Behörde innerhalb von 2 Wochen (3 Monaten), von der Zustellung“') dieses Schreibens 
an gerechnet, anzubringen. Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung. Die festgesetzte Geld- 
strafe wird vollstreckbar, falls innerhalb der vorgesehenen Frist keine Beschwerdeerhebung erfolgt. 
(Adresse.) 
(unterschuit) .... 
  
")Vgl.dieAnmertung")quordrnckL 
  
Vordruck VIII. Polizeiliche Strafverfügung. 
Kaiserl. Bezirksamt. . 
Kaiserl. Station. (Datum.) 
Dolizeiliche Strafverfügung. 
......................................................... (Name, Vorname und Beruf), wohnhaft in 
.................................... , hat amm (genaueBe- 
zeichnung des Tatbestandes der Übertretung). 
Die Übertretung ist bewiesen duch í í en ................................................ 
Es wird deshalb gegen den Beschuldigten wegen OWW7V77n25D 
(kurze Bezeichnung der begangenen Straftat) auf Grund des -, (Bezeichnung der 
Strafvorschrift) eine bei der unterzeichneten Behörde zu erlegende Geldstrafe von Mark 
festgesetzt. 
Gegen diese Strafverfügung ist der Antrag auf gerichtliche Entscheidung zulässig. Derselbe 
ist binnen der Frist 0dn . (2 Wochen), (3 Monaten), von der Zustellung) dieser 
Verfügung an gerechnet, bei der unterzeichneten Behörde oder bei dem Bezirksrichterin 
schriftlich oder zu Protokoll anzubringen. Die Strafverfügung wird vollstreckbar, falls 
ein solcher Antrag innerhalb der vorgesehenen Frist nicht erfolgt. 
(Unterschrift.) 
*r Val. Anmerkung **) zu Vordruck I. 
  
Vordruck IX: Strafbescheid. 
Kaiserl. Bezirksamt. ... 
Kaiserl. Station. (Datum.) 
1. Strafbescheid. 
(Name, Vorname und Beruf), wohnhaft in 
.............................. , hat am in (genaue Be- 
zeichnung der Zuwiderhandlung) 
Die e Zuwiderhandlung ist bewiesen durc .......................................................... 
EswtrddeshalbgegendenBeschnldtgtenwegen 
(lntzeBezetchnungderbegangenenStraftat)aufGrunddes 
..... (Bezeichnung der Strafvorschrift) eine bei der unterzeichneten Behörde zu erlegende 
Geldstrafe popnv# Mark festgesetzt.
	        
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