Kegierungs- Blatt
Großherzogthu m
Sachsen Weimar-Eisenach.
Weimar 1841. Nummer 21. 29. Dezember.
Ministerial-Bekauntmachung.
Die nachstehend abgedruckten, am 18. und 19. Oktober d. J. zu Berlin
abgeschlossenen Staatsvertrage, als:
1) Vertrag zwischen Preußen, Baiern, Sachsen, Württemberg, Baden,
Kurhessen, dem Großherzogthume Hessen, den zum Thüringischen Zollund
Handels-Vereine gehörigen Staaten, Nassau und der freien Stadt
Frankfurt einerseits, und Lippe andererseits, wegen des Anschlusses des
Fürstenthumes Lippe an das Zoll-System Preußens und der übrigen
Staaten des Zollvereins;
2) Vertrag zwischen den zuerst genannten Staaten einerseits, und Braunschweig
andererseits, wegen des Anschlusses des Herzogthumes Braunschweig
an den Gesammt-Zollverein der ersteren Staaten,
werden hierdurch, nachdem dieselben gegenseitig ratificirt und die dießfallsigen
Urkunden jüngsthin zu Berlin ausgewechselt worden sind, zur Nachachtung für
alle Großherzogliche Behörden und Unterthanen bekannt gemacht.
Weimar den 21. Dezember 1841.
Großherzoglich Sächfsches Ministerium der
auswärtigen Tngelegenheiten.
C. W. Freiherr von Fritsch.
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