Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1841. (25)

Kegierungs-  Blatt

Großherzogthu  m
Sachsen  Weimar-Eisenach.

Weimar  1841.  Nummer  21.  29.  Dezember.

       

 

 

Ministerial-Bekauntmachung.
Die  nachstehend  abgedruckten,  am  18.  und  19.  Oktober  d.  J.  zu  Berlin
abgeschlossenen  Staatsvertrage,  als:

1)  Vertrag  zwischen  Preußen,  Baiern,  Sachsen,  Württemberg,  Baden,
Kurhessen,  dem  Großherzogthume  Hessen,  den  zum  Thüringischen  Zollund
  Handels-Vereine  gehörigen  Staaten,  Nassau  und  der  freien  Stadt
Frankfurt  einerseits,  und  Lippe  andererseits,  wegen  des  Anschlusses  des
Fürstenthumes  Lippe  an  das  Zoll-System  Preußens  und  der  übrigen
Staaten  des  Zollvereins;

2)  Vertrag  zwischen  den  zuerst  genannten  Staaten  einerseits,  und  Braunschweig
  andererseits,  wegen  des  Anschlusses  des  Herzogthumes  Braunschweig
  an  den  Gesammt-Zollverein  der  ersteren  Staaten,

werden  hierdurch,  nachdem  dieselben  gegenseitig  ratificirt  und  die  dießfallsigen
Urkunden  jüngsthin  zu  Berlin  ausgewechselt  worden  sind,  zur  Nachachtung  für
alle  Großherzogliche  Behörden  und  Unterthanen  bekannt  gemacht.

Weimar  den  21.  Dezember  1841.

Großherzoglich  Sächfsches  Ministerium  der
auswärtigen  Tngelegenheiten.

C.  W.  Freiherr  von  Fritsch.
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