Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1880. (14)

—  185  —

Reichs=Gesetzblatt.

Nr.  20.

Inhalt:  Verordnung,  betreffend  die  Einberufung  des  Bundesraths.  S.  185.

 

 



 

(Nr.  1394.)  Verordnung,  betreffend  die  Einberufung  des  Bundesraths.  Vom  29.  September
  1880.

Wir  Wilhelm,  von  Gottes  Gnaden  Deutscher  Kaiser,  König

von  Preußen  etc.

verordnen  auf  Grund  des  Artikels  12  der  Verfassung,  im  Namen  des  Reichs,
was  folgt:

Der  Bundesrath  wird  berufen,  am  20.  Oktober  d.  J.  in  Berlin  zusammenzutreten,
  und  beauftragen  Wir  den  Reichskanzler  mit  den  zu  diesem  Zweck
nöthigen  Vorbereitungen.

Urkundlich  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktem
Kaiserlichen  Insiegel.

Gegeben  Baden=Baden,  den  29.  September  1880.

(L.  S.)  Wilhelm.
Fürst  v.  Bismarck.

 

Herausgegeben  im  Reichsamt  des  Innern.

 

Berlin,  gedruckt  in  der  Reichsdruckerei.
Reichs=Gesetzbl.  1880.  37

Ausgegeben  zu  Berlin  den  2.  Oktober  1880.