—
Betrag
— für das
S Ausgabe. Etatsjahr
22 1880|81.
Mark.
8. VII. Reichs-Justizverwaltung.
1.ur inneren Einrichtung und Ausstattung der für das Reichs-Justiz-
amt bestimmten Räumlichkeiten. .. . . . . .. . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . .. 24000
2. Zur Remunerirung von richterlichen, Subaltern- und Unterbeamten,
deren · Verwendung bei dem Reichsgericht in Folge der Zuweisung
von Sachen nach Vorschrift der §#. 15, 16 des Einführungs-
gesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz erforderlich t 200 000
Summe VII (Kapitel 8)4 224 000
h9. VIII. Reichsschatzamt.
1. Kür die St. Gotthard-Eisenbahn:
Achte Rate der vom Deutschen Reich durch Uebereinkunft vom
28. Oktober 1871 in Gemäßheit des Gesetzes vom 2. November
1871 (Reichs-Gesetzbl. S. 375) übernommenen, durch den Nach-
tragsvertrag vom 12. März 1878 (Reichs-Gesetzbl. S. 270) er-
höhten Subvention zum Bau der St. Gotthardbohn 4343 753
Hierauf werden erstattet: '
1.nachKapite111Titellder»EinmaligenAusgaben«An-
theil der Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen. 264 550 A.
2. die sonstigen Beiträge von deutschen Regie—
rungen und Eisenbahngesellchaften ........ 897443» 1 161 993
bleiben. 3 181 760
2.Beitrag zu den Kosten der Errichtung des Allgemeinen Kollegien-
hauses der Universität Straßburg, dritte RKatt 500 000
3. Beihülfe zur Vollendung des National-Denkmals auf dem Nieder-
wald) exste Ratttrtreee.. 150 000
Summe VIII (Kapitel 99) . 3 831 760
Reichs-Gesetzbl.
1880. 14