Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1883. (17)

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Artikel 2. 
Die Höhe der von den vorbezeichneten Beamtenklassen zu leistenden 
Kautionen beträgt: 
I. Im Bereiche der Post- und Telegraphenverwaltung: 
1. für den Direktor des Post-Zeitungsamts und die Rendanten der 
General-Postkasse und der Ober-Postkassen 9 000 Mark, 
2. für Kontrolör und Kassirer des Post-Zeitungsamts, 
für Kassirer der General-Postkasse und der  
Ober-Postkassen, den Direktor des Post-Zeugamts und 
Führer von Post-Dampfschiffen 3 000, 
3. für den Vorsteher der Telegraphen-Apparatwerkstatt 
des Reichs-Postamts . . . . .. 1500 — 
4. für Buchhalter der General-Postkasse und der  
Ober-Postkassen . . ... 2 400 
5. für Vorsteher von Postämtern I. größeren Umfangs 
oder von Bahn-Postämtern größeren Umfangs . 9000 
6. für Vorsteher von Postämtern I. mittleren Umfangs 
oder von Bahn-Postämtern mittleren Umfangs . 3000 
7. für Vorsteher von Postämtern I. geringeren Umfangs. 1 800 
8. für Vorsteher von Telegraphenämtern größeren Umfangs 3 000 
9. für Vorsteher von Telegraphenämtern mittleren Umfangs 2 100 
10. für Vorsteher von Telegraphenämtern geringeren Umfangs 1 500 
11. für Kassirer bei Post- oder Telegraphenämtern. 2 400 
12. für Bewerber aus der Zahl versorgungsberechtigter 
Offiziere um Anstellung als Vorsteher eines Postamts I. 
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während des -Vorbereitungs und Probedienstes 900 
13. für Vorsteher von Postämtern II . 1 500 
14. für Vorsteher von Postämtern III. ........... . bis 900 
15. für Ober-Postsekretäre und Postsekretärte 1500 
16. für Ober-Telegraphensekretäre und Telegraphensekretärte 900 
17. für Postpraktikanten und Posteleven 900 
18. für Büreauassistenten, Ober-Postassistenten,  
Ober-Telegraphenassistenten, Postassistenten, Telegraphenassistenten 
und Telegraphenmechanker . .. 600 
19. für Postanwärter, Telegraphenanwärter und Postgehülfen 300 
20. für Postagenten bis 200 
21. für Unterbeamte (einschließlich der im Vertragsverhältniß 
stehendn bis 600
	        
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