Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1909. (43)

Anlage 5. 
Bescheinigung über die Abnahmeuntersuchung eines 
Dampfkessels. 
  
Der mit nachstehenden Angaben auf dem Fabrikschilde bezeichnete Dampfkessel: 
festgesetzte höchste Dampfspannung: Atmosphären Überdruck, 
Name und Wohnort des Fabrikanten: 
  
  
  
 
laufende Fabriknummer: 
 
 
Jahr der Anfertigung: 
Mindestabstand des festgesetzten niedrigsten Wasserstandes von der höchsten Stelle der 
ist einschließlich seiner Ausrüstungsstücke heute der Abnahmeprüfung gemäß § 24 Abs. 3 der Gewerbe- 
ordnung unter Dampf unterzogen worden. 
Der Kessel ist nach den vorgelegten Prüfungszeugnissen am 
der Bauprüfung und am der Wasserdruckprobe unterzogen und seine An- 
legung durch Urkunde des zu vom 
  
 
............................................. genehmigt worden. 
Der Kessel ist aufgestellt: 
  
  
Bei der Abnahme ist folgendes festgestellt worden: 
1. Die Feuerzüge liegen an ihrer höchsten Stelle .... Millimeter unter dem festgesetzten 
niedrigsten Wasserstande, der am Kessel durch eine Strichmarke erkennbar gemacht ist, 
die sich ....  Millimeter befindet. 
2. Der Kessel besitzt ....  Speiseventil...., welche .... durch den Druck des Kesselwassers 
geschlossen und ein .... Absperr.... zwischen dem Speiseventil und dem Kessel. 
3. Die Speisevorrichtungen bestehen in 
  
  
  
 
	        
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