Full text : Zentralblatt für das Deutsche Reich. Fünfundvierzigster Jahrgang. 1917. (45)

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Der  Pfändungsbeschluß  ist  zuzustellen:

 

Laufende

Nr.

wem?

3.

bei  Pfändung

4.

Bemerkungen.

 

II.

III.

 

Der  Militär-Intendantur
  des  Armee-Korps.

Dem  Kriegsministerium.

Dem  Kriegsministerium.

Dem  Kriegsministerium.

 

 

A.  des  Diensteinkommens

der  Militär--Intendanturbeamten
nahme  des  Militär-Intendanten,

mit  Ausder

  Beamten  der  Proviantämter,

der  Beamten  der  Garnisonverwaltungen,
der  Militär-Baubeamten,

der  Beamten  der  Garnisonlazarethe;

sämmtlicher  übrigen  unter  den  Nummern  Al
und  lI  nicht  inbegriffenen  Offiziere  und  Beamten
  der  Militärverwaltung.

B.  der  Pension  und  des  sonstigen  aus  Militärfonds
  fließenden  Einkommens

der  sämmtlichen  mit  Pension  zur  Disposition
gestellten  Offiziere  und  Militärbeamten,

der  sämmtlichen  auf  Inaktivitätsgehalt  oder
Wartegeld  gesetzten  Offiziere  und  Beamten
der  Militärverwaltung,

der  sämmtlichen  mit  Pension  gänzlich  verabschiedeten
  Offiziere  und  Beamten  der  Militärverwaltung.


C.  des  aus  Militärfonds  fließenden  Einkommens
(Wittwenpension,  Wittwengeld,  Waisengeld,  Unfallrenten,
  gesetzliche  Beihülfen)

der  Hinterbliebenen  von  Personen  des  Soldatenstandes
  und  von  Beamten  der  Militärverwaltung.


 

Wegen  des  Militär-Intendanten
  s.  A  lll,  ebenso
wegen  der  Beamten  des
Kriegs-Zahlamts.

In  Karl  Heymanns  Verlag  hierselbst  ist  ein  neuer  (vierter)  Jahrgang  des  auf  Veranlassung  des  Reichs-Justizamts
  von  Karl  Pfafferoth  herausgegebenen  Jahrbuchs  der  Deutschen  Gerichtsverfassung  erschienen.
Das  Werk  wird  den  Reichs=  und  Staatsbehörden  bei  direkter  Bestellung  zum  Preise  von  4  JX  geliefert;
im  Buchhandel  ist  es  zum  Preise  von  5  J.  zu  beziehen.

 

3.  Allgemeine  Verwaltungs-Sachen.

Die  Ausgabe  des  Handbuchs  für  das  Deutsche  Reich  auf  das  Jahr  1895  ist  erschienen.