Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1909. (43)


  











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II.  Schwedischer  Verwaltungen.

5.  Die  von  den  Dänischen  Staatseisenbahnen  gemeinschaftlich  mit  den

Schwedischen  Staatseisenbahnen  betriebene  Dampffährenstrecke  zwischen  dem
Freihafen  Kopenhagen  und  Malmø.

Anmerkung.  Betreffend  die  Bahnstrecken,  welche  von  dänischen  Verwaltungen
im  Auslande  betrieben  sind,  ist  zu  vergleichen:  
Deutschland,  Ziffer  136.
Schweden,  Ziffer  8.

Frankreich.

 

A.  Von  französischen  Verwaltungen  betriebene  Bahnen  und

Bahnstrecken.

Die  Linien  von  allgemeiner  Bedeutung:

1.  Der  Nordbahn.
2.   Der  Ostbahn,  einschließlich  der  für  Rechnung  der  Konzessionäre  betriebenen

Linien,  nämlich  der  Linie  von  Wassy  nach  Saint-Dizier  und  der  Lokalbahnlinien
  des  Departements  der  Ardennen  (Carignan  nach  Messempré,
Monthermé  nach  Monthermé  [Laval-Dieu],  Vrigne-Meuse  nach  Vrigneaux-Bois),
  von  Rambervillers  nach  Charmes,  von  Igney-Avricourt  nach
Blamont  und  Cirey.

3.   Der  Paris—Lyon-Mittelmeerbahn,  einschließlich  der  für  Rechnung  der
Konzessionäre  betriebenen  Linie  des  alten  Hafens  in  Marseille  und  derjenigen
  von  Arles  nach  Saint-Louis.

4.   Der  Orléansbahn.

5.   Der  Südbahn.

6.   Der  Staatsbahnen,  einschließlich  der  für  Rechnung  des  Departements
Indre-et-Loire  betriebenen  Lokalbahn  von  Ligré-Rivière  nach  Richelieu.

7.   Der  beiden  Ringbahnen  von  Paris,  einschließlich  der  strategischen  Linie

von  Valenton  nach  Massy-Palaiseau.
8.   Der  Gesellschaft  für  Departemental-Eisenbahnen.

9.   Der  Eisenbahngesellschaft  von  Somain  nach  Anzin  und  bis  zur  belgischen

Grenze.
10.   Der  Gesellschaft  des  Medoc.

Die  Linien  von  lokaler  Bedeutung:

11.   Der  Gesellschaft  für  Departemental-Eisenbahnen.
12.   Von  Marlieux  nach  Chätillon-sur-Chalaronne.

13.   Von  Castelnau  nach  Margaux  und  von  Pauillac  nach  Port  des  Pilotes
(Gesellschaft  des  Médoc).