Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1909. (43)

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(Nr. 3581.) Bekanntmachung, betreffend die Hinterlegung der Ratifikationsurkunde Spaniens 
zu der am 3. Dezember 1903 in Paris abgeschlossenen internationalen Über- 
einkunft über Maßregeln gegen Pest, Cholera und Gelbfieber. Vom 
8. März 1909. 
Die am 3. Dezember 1903 in Paris abgeschlossene Übereinkunft, betreffend 
Maßregeln gegen Pest, Cholera und Gelbfieber (Reichs-Gesetzbl. 1907 S. 425)) ist 
von Spanien ratifiziert worden. Die Hinterlegung der Ratiftkationsurkunde ist 
am 9. Februar 1909 in Paris erfolgt.  
Berlin, den 8. März 1909. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
von Schoen. 
  
  
  
(Nr. 3582.) Bekanntmachung, betreffend die Feststellung des Börsenpreises für Zucker. 
Vom 11. März 1909. 
Auf Grund des § 35 Abs. 1 Ziffer 3 des Börsengesetzes (Reichs-Gesetzbl. 1908 
S. 215) hat der Bundesrat beschlossen, 
den Beschluß, wonach der Feststellung des Börsenpreises für Zucker all- 
gemein die Gewichtseinheit von 100 Kilogramm zu Grunde zu legen 
ist (Bekanntmachung vom 6. Mai 1902) Reichs-Gesetzbl. S. 166), 
wieder aufzuheben. 
Berlin, den 11. März 1909. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: 
Wermuth. 
  
Herausgegeben im Reichsamte des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. 
Bestellungen auf einzelne Stücke des Reichs-Gesetzblatts sind an die Postanstalten zu richten.
	        
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