Volltext : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

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Gesetz-Sammlung
für  die

Königlichen  Preußischen  Staaten.

 

Nr.  62.

 

(Nr.  7523.)  Allerhöchster  Erlaß  vom  4.  September  1869.,  betreffend  die  Verleihung  der  fiskalischen
  Vorrechte  für  den  Bau  und  die  Unterhaltung  einer  Kreis-Chaussee
von  Stralsund,  im  Kreise  Franzburg  des  Regierungsbezirks  Stralsund,
nach  Probn.

N  Ich  durch  Meinen  Erlaß  vom  heutigen  Tage  den  von  dem  Kreise
Franzburg  im  Regierungsbezirk  Stralsund  beschlossenen  Bau  der  Chaussee  von
Stralsund  nach  Prohn  genehmigt  habe,  verleihe  Ich  hierdurch  dem  Kreise  Franzburg
  zur  Ausführung  des  Baues  das  Expropriationsrecht  für  die  zu  dieser  Chaussee
erforderlichen  Grundstücke,  imgleichen  das  Recht  zur  Entnahme  der  Chausseebau-Materialien,
  sowie  dem  Neuvorpommerschen  Kommunallandtage,  welcher  die
künftige  Unterhaltung  der  Chaussee  übernommen  hat,  das  Recht  zur  Entnahme
der  Ehaussee  Umterhastungsmaterialien,  beiden  nach  Maaßgabe  der  für  die  Staats-Chausseen
  bestehenden  Vorschriften,  in  Bezug  auf  diese  Straße.  Zugleich  will
Ich  dem  Neuvorpommmerschen  Kommunallandtage,  gegen  Uebernahme  der  künftigen
  chausseemäßigen  Unterhaltung  der  Straße,  das  Recht  zur  Erhebung  des
Chausseegeldes  nach  den  Bestimmungen  des  für  die  Staats-Chausseen  jedesmal
geltenden  Chausseegeld-  Tarifs,  einschließlich  der  in  demselben  enthaltenen  Bestimmungen
  über  die  Befreiungen,  sowie  der  sonstigen  die  Erhebung  betreffenden
zusätzlichen  Vorschriften,  wie  diese  Bestimmungen  auf  den  Staats--Chausseen  von
Ihnen  angewandt  werden,  hierdurch  verleihen.  Auch  sollen  die  dem  Chausseegeld-Tarife
  vom  29.  Februar  1840.  angehängten  Bestimmungen  wegen  der  Chausseepolizei-Vergehen
  auf  die  gedachte  Soage  zur  Anwendung  kommen.

Der  gegenwärtige  Erlaß  ist  durch  die  Gesetz=  Sammlung  zur  öffentlichen
Kenntniß  zu  bringen.

Berlin,  den  4.  September  1869.

Wilhelm.
Zugleich  für  den  Minister  des  Innern:
Frh.  v.  d.  Heydt.  Gr.  v.  Itzenplitz.

An  den  Finanzminister,  den  Minister  für  Handel,  Gewerbe
und  öffentliche  Arbeiten  und  den  Minister  des  Innern.

 

Jahrgang  1860.  (XNr.  7528—7521.)  148  (Xr.  7521.)

Ausgegeben  zu  Berlin  den  22.  Oktober  1869.