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Anlage 1.
Muster 1.
Zu § 3 Abf. 4.
Zuckerungsanzeige für Traubenmaische, Most oder Wein
neuer Ernte.
Tag der Des Anzeigepflichtigen Es soll gezuckert werden Die Räume, in denen
Anzeige- gezuckert werden soll, befinden
erstattung Zu- und Vorname, Wohnort, eigenes fremdes sich
Beruf Wohnung Gewächs Gewächs (Ort, Straße, Hausnummer)
1 2 8 4 5 6
6. 10. 1909 Nikolaus Schmitz, Eheim, ja — Eheim, Hauptstraße 16
Winzer Hauptstraße 16
gez. Nikolaus Schmitz.
Anlage 2.
Muster 2.
Zu § 3 Abf. 4.
Zuckerungsanzeige für Wein früherer Jahre*).
Tag Des Anzeigepflichtigen
Es soll gezuckert werden Der Wein ist Die Zuckerung
der soll erfolgen
Anzeige- Zu- und Bezeichnung des Weines Wo?
er- Vorname, Wohnort, Menge nach Jahrgang, eigenes Gewächs fremdes Gewächs (Ort, Straße,
stattung Stand, Beruf Wohnung Herkunft, Sorte Wann? Hausnummer)
1 2 8 4 5 6 7 8 9
16. 11. Heinrich Colmar i. E. 5000l 1980er Rappolts ja 26. Rufach i. E.
1909 Leonhardt, Vogesen- weiler Riesling 11. Haus No. 101
Weinhändler straße 19 1909
gez. Heinrich Leonhardt.
*) Die Zuckerung darf nur bei ungezuckerten Weinen früherer Jahrgänge nachgeholt werden (§ 3 Abs. 2 des Gesetzes).
Anmerkung. Die in Kursivschrift gedruckten Eintragungen stellen Beispiele für die handschriftlich vorzunehmende Aus-
füllung der Listen dar.