Gegenstand der Besteuerung
vom
Hun-
dert
—
Steuersatz
vom
Tau-
send A
Os.
Berechnung
der Stempelabgabe
Gesellschafter oder dessen Erben
oder dessen Ehefrau, welche mit
ihm in Gütergemeinschaft ge-
standen hat;
d) Auflassungen und Anträge auf Ein-
tragung der Begründung oder Uber.
tragung von Erbbaurechten oder
sonstigen Rechten, die ein Grund-
buchblatt erhalten können, in Fällen
der freiwilligen Veräußerung
Der Antrag auf Umschreibung von
Gesellschaftseigentum auf den Namen
eines Gesellschafters unterliegt dem Auf-
lassungsstempel auch dann, wenn nach
den Vorschriften des Bürgerlichen Rechtes
eine Auflassung nicht erforderlich ist.
Der Auflassungsstempel ist nicht zu
erheben, wenn die das Veräußerungs-
geschäft enthaltende, in an sich stempel-
pflichtiger Form ausgestellte Urkunde in
Urschrift, Ausfertigung oder beglaubigter
Abschrift vorgelegt wird.
Eine das Veräußerungsgeschäft ent-
haltende Urkunde im Sinne dieser Vor-
schrift gilt als nicht vorhanden, wenn
die Urkunde
1. das Rechtsgeschäft nicht so enthält,
wie es unter den Beteiligten hin-
sichtlich des Wertes der Gegen-
leistung verabredet ist,
2. die Veräußerung eines Grundstücks
durch einen Bevollmächtigten ent-
hält, sofern die Veräußerung
½
des Wertes des veräußerten Gegen-
standes.
Anmerkung
zu Tarifnummer 11:
GBel Berechnung der Abgabe siab
Ofrunigvetrsg e derart r- oben
abzurunden, ½ sie durch 10 teil-
bar sind.
Ausländische Werte find nach
den Vorschriften wegen Erhebung
des Wechselstempels umzurechnen.