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Steuersatz Berechnung
Nr. Gegenstand der Besteuerung vem on der
dert send Mark] Pf. Stempelabgabe
(II.) Zu den Teilnehmern an einer Erb- der Abtretung der Rechte aus
Uberlassungsverträge
u. Die Abtretung
schaft wird auch der überlebende Ehegatte
gerechnet, der mit den Erben des ver-
storbenen Ehegatten gütergemeinschaft-
liches Vermögen zu teilen hat.
zwischen Eltern
und Kindern, auch eingekindschafteten,
oder deren Abkömmlingen.
Auf Beurkundungen von Ubber-
tragungen der Rechte des Erwerbers
aus Verträgen der bezeichneten Art an
andere Personen als an Abkömmlinge
des ersten Veräußerers finden die unter a
Abs. 2 Satz 1 dieser Tarifnummer vor-
gesehenen Einschränkungen der Stempel-
pflicht keine Anwendung.
der Rechte aus dem
Meistgebot und die Erklärung, für einen
anderen geboten zu haben, sofern die
Abtretung oder die Erklärung in dem
Versteigerungstermin erfolgt oder sofern
ein Gläubiger Meistbietender war, dem
eine durch ein geringeres Gebot nicht
oder nicht völlig gedeckte Hypothek,
Grundschuld oder Rentenschuld zustand;
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k)
b)
S.
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dem Meistgebot und der Er-
klärung des Meistbietenden, daf
er für einen anderen geboten
habe, tritt an die Stelle des
Meistgebots der Wert der
Gegenleistung, sofern eine solche
in der Urkunde enthalten ist.
Anmerkungen:
Bei Verträgen über Leistung an Er.
füllungsstatt berechnet sich die Stempel.
abgabe nach dem Werte, zu dem di-
Gegenstände an Erfällungsstatt an
genommen werden. Wird in einen
Kaufvertrage hinsichtlich des Kau.
preises eine Leistung an Erfüllung-
statt vereinbart, so ist der Vertug
wie ein Tauschvertrag zu versteuem
Wenn auf dem veräußerten Gege-
stand ein Nießbrauchsrecht lastet,,
dessen Beseitigung der Veräußer
nicht verpflichtet ist, so ist der Sterr-
bemessung der Wert des veräufften
Gegenstandes zu Grunde zu gen,
sofern dieser Wert den Betre der
Gegenleistung (Ziffer 1 und Fieser
Spalte) übersteigt.
Wenn der Ersteher zur Zeitzt Ein-
leitung der Zwangsversteigeng Hy-
potheken- oder Grundschulzaubiger
ist, so tritt an die Stelle 8 Meist.
gebots, falls dieses hintodem Ge.
samtbetrage der Hypotsen= und
Grundschuldforderungen) Erstehers
und der diesen vorgehsen Forde.
rungen zurückbleibt, d’r Gesamt.-
betrag, sofern er nicht/n Wert des
Gegenstandes überstei
Wird bei einer Verstefung, welche
zum Zwecke der Austandersetzung
unter Miteigentümes erfolgt, der
Zuschlag einem Mitcktümer erteilt,
so bleibt bei Berechm des Stempels
derjenige Teil des Fstgebots außer
Betracht, welcherf den dem Er.
sleher bereits zustden Anteil an
den versteigerten senständen fällt.