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Reichs-Gesetzblatt.
Nr 54.
Inhalt: Bekanntmachung, betreffend die Änderung der Anlagen V und VI zur Militär-Transport-
Ordnung. S. 927. — Bekanntmachung, betreffend Schaffung von Rayons. S. 933. —
Bekanntmachung, betreffend die Anzeigepflicht bei Erkrankungen und Todesfällen an Milz-
brand. S. 933. — Bekanntmachung, betreffend das Ausscheiden des Großherzogtums Luxem-
burg aus der norddeutschen Brausteuergemeinschaft. S. 933. — Bekanntmachung, betreffend
die Einfuhr von Pflanzen und sonstigen Gegenständen des Gartenbaues. S. 934.
(Nr. 3666.) Bekanntmachung, betreffend die Änderung der Anlagen V und VI zur Militär-
Transport--Ordnung. Vom 17. September 1909.
Auf Grund der Vorschrift im § 54, 18 der Militär-Transport-Ordnung haben
die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für das Landheer und die Festungen
und für Eisenbahnen, Post und Telegraphen beschlossen:
In der Anlage V zur Militär-Transport-Ordnung treten folgende Ände-
rungen ein:
I. Abschnitt A.
a) lfd. Nr. 1. Die Nummer ist zu streichen und dafür zu setzen:
„1. Schwarzpulver (Schieß- und Sprengpulver), s. auch B. 1 a.“;
b) Ifd. Nr. 2. Hinter „Kammerhülsenladungen“ ist einzuschalten:
„Zylinderpulver-Beiladungen,“;
c) Ifd. Nr. 3. Hinter „Sprengpatronen M/03“ ist einzuschalten:
„und 06“;
d) lfd. Nr. 3. Am Schlusse ist folgender Zusatz aufzunehmen:
„sowie Schießbaumwolle (Schießwolle) in Flockenform mit weniger
als 25 Prozent Wassergehalt.“.
II. Abschnitt B.
a) lfd. Nr. 1. Statt „Kanonenschläge 05“ ist zu setzen:
„Kanonenschläge mit Knall“;
b) Ifd. Nr. 5. Hinter „Sprengladungen“ ist einzuschalten:
„und Sprengmunition“
die Schlußworte „und Sprengmunition 88“ sind zu streichen;
Reichs-Gesetzbl. 1909. 147
Ausgegeben zu Berlin den 6. Oktober 1909.