Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1909. (43)

— 927 — 
Reichs-Gesetzblatt. 
Nr 54. 
Inhalt: Bekanntmachung, betreffend die Änderung der Anlagen V und VI zur Militär-Transport- 
Ordnung. S. 927. — Bekanntmachung, betreffend Schaffung von Rayons. S. 933. — 
Bekanntmachung, betreffend die Anzeigepflicht bei Erkrankungen und Todesfällen an Milz- 
brand. S. 933. — Bekanntmachung, betreffend das Ausscheiden des Großherzogtums Luxem- 
burg aus der norddeutschen Brausteuergemeinschaft. S. 933. — Bekanntmachung, betreffend 
die Einfuhr von Pflanzen und sonstigen Gegenständen des Gartenbaues. S. 934. 
  
  
(Nr. 3666.) Bekanntmachung, betreffend die Änderung der Anlagen V und VI zur Militär- 
Transport--Ordnung. Vom 17. September 1909. 
Auf Grund der Vorschrift im § 54, 18 der Militär-Transport-Ordnung haben 
die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für das Landheer und die Festungen 
und für Eisenbahnen, Post und Telegraphen beschlossen: 
In der Anlage V zur Militär-Transport-Ordnung treten folgende Ände- 
rungen ein: 
I. Abschnitt A. 
a) lfd. Nr. 1. Die Nummer ist zu streichen und dafür zu setzen: 
„1. Schwarzpulver (Schieß- und Sprengpulver), s. auch B. 1 a.“; 
b) Ifd. Nr. 2. Hinter „Kammerhülsenladungen“ ist einzuschalten: 
„Zylinderpulver-Beiladungen,“; 
c) Ifd. Nr. 3. Hinter „Sprengpatronen M/03“ ist einzuschalten: 
„und 06“; 
d) lfd. Nr. 3. Am Schlusse ist folgender Zusatz aufzunehmen: 
„sowie Schießbaumwolle (Schießwolle) in Flockenform mit weniger 
als 25 Prozent Wassergehalt.“. 
II. Abschnitt B. 
a) lfd. Nr. 1. Statt „Kanonenschläge 05“ ist zu setzen: 
„Kanonenschläge mit Knall“; 
b) Ifd. Nr. 5. Hinter „Sprengladungen“ ist einzuschalten: 
„und Sprengmunition“ 
die Schlußworte „und Sprengmunition 88“ sind zu streichen; 
Reichs-Gesetzbl. 1909. 147 
Ausgegeben zu Berlin den 6. Oktober 1909.
	        
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