Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1918. (52)

— 354 — 
(Nr. 6315) Bekanntmachung, betreffend die Ratifikation von zehn am 11. Januar 1917 in 
Berlin zwischen dem Deutschen Reiche und dem Osmanischen Reiche ab- 
geschlossenen Rechtsverträgen und den Austausch der Ratifikationsurkunden. 
Vom 12. April 1918. 
Die vorstehend abgedruckten, am 11. Januar 1917 in Berlin abgeschlossenen Ver- 
träge, nämlich: 
 
 
 
1. Konsularvertrag zwischen dem Deutschen Reiche und dem Osmanischen Reiche, 
2. Vertrag zwischen dem Deutschen Reiche und dem Osmanischen Reiche über 
Rechtsschutz und gegenseitige Rechtshilfe in bürgerlichen Angelegenheiten, 
3. Auslieferungsvertrag zwischen dem Deutschen Reiche und dem Osmanischen 
Reiche, 
4. Niederlassungsvertrag zwischen dem Deutschen Reiche und dem Osmanischen 
Reiche, 
5. Vertrag zwischen dem Deutschen Reiche und dem Osmanischen Reiche über 
die gegensceitige Zuführung von Wehrflüchtigen und Fahnenflüchtigen der 
Land- und Seestreitkräfte, 
6. Vertrag zwischen dem Deutschen Reiche und dem Osmanischen Reiche über 
die Anwendung des deutsch- osmanischen Konsularvertrags auf die deutschen 
Schutzgebiete. 
7. Vertrag zwischen dem Deutschen Reiche und dem Osmanischen Reiche, betreffend 
die Anwendung des deutsch-osmanischen Vertrags über Rechtsschutz und gegen- 
seitige Rechtshilfe in bürgerlichen Angelegenheiten auf die deutschen Schutzgebiete, 
8. Vertrag zwischen dem Deutschen Reiche und dem Osmanischen Reiche über 
die Anwendung des deutsch-osmanischen Auslieferungsvertrags auf die 
deutschen Schutzgebiete, 
9. Vertrag zwischen dem Deutschen Reiche und dem Osmanischen Reiche, betreffend 
die Anwendung des deutsch-osmanischen Niederlassungsvertrags auf die deutschen 
Schutzgebiete und die osmanischen Provinzen Hedschas, Jemen und Nedschd, 
10. Vertrag zwischen dem Deutschen Reiche und dem Osmanischen Reiche, be- 
treffend die Anwendung des deutsch-osmanischen Vertrags über die gegen- 
seitige Zuführung von Wehrflüchtigen und Fahnenflüchtigen der Land- und 
Seestreitkräfte auf die deutschen Schutzgebiete,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.