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(h) werden unter Buchstabe g Abs. 1 in Spalte 4 die Steuersätze von
„20 Mark“ und „100 Mark“ ersetzt durch die Steuersätze von
40 Mark“ und „200 Mark“;
(0 wird unter Buchstabe h in Spalte 4 der Steuersatz von „100 Mark“
ersetzt durch den Steuersatz von ,200 Mark“/
(K) werden unter Buchstabe i Abs. 1 in Spalte 2 die Worte „Auswanderungsunternehmer
und“ sowie die Worte des zweiten Absatzes in Spalte 2
nebst der Ziffer /257“ in Spalte 4 dieses Absatzes gestrichen; in
Spalte 4 des ersten Absatzes wird der Steuersatz von 100“ ersetzt
durch den Steuersatz von „200“;
() wird die Vorschrift unter Buchstabe k gestrichen)
(m) werden unter Buchstaben 1, m und n in Spalte 2 die Burchstaben
„bll m und n“ ersetzt durch die Buchstaben „k, 1 und mi/
(n) werden unter Buchstabe 1 Abs. 1 in Spalte 4 die Steuersätze von 1, 5,
10, 20, 50, 75 und 100 Mark“ ersetzt durch die Steuersätze von
5/t2 Mark 50 Pf., 10, 20, 40, 100, 150 und 200 Mark“ und in
der letzten Zeile des Abs. 1 in Spalte 2 wird die Ziffer /50“ ersetzt
durch die Ziffer „100/;
(o) wird unter Buchstabe m Abs. 1 in Spalte 4 der Steuersatz von
„100 Mark“ ersetzt durch den Steuersatz von 0200 Mark“ und im
Abs. 2 in Spalte 4 werden die Steuersätze von „3, 10, 25, 60 und
100 Mark“ ersetzt durch die Steuersätze von /5, 20) 50, 75 und
200 Mark“]
(p) wird unter Buchstabe n Abs. 1 in Spalte 4 der Steuersatz von „Z3 bis
20 Mark“ ersetzt durch den Steuersatz von ,5 bis 40 Mark“ und im
Abs. 2 in Spalte 4 wird der Steuersatz von 050 Pf.“ ersetzt durch
den Steuersatz von 01 Mark“.
10. Die Tarifstelle 25 erhält folgende Fassung:
.
Steuersatz Berechnung
dert Mark Pf.
Laufende Gegenstand der Besteuerung vom der
Hun- Stempelabgabe
25. Gesellschaftsverträge, wenn sie betreffen:
Buchst. die Errichtung
Aurs 1. von Aktiengesellschaften oder Komman-Abs.
1. ditgesellschaften auf Aktien sowie die Erhöhung
des Grundkapitals solcher Gesellschaften
in der Form von Verträgen
71°