Staatsbibliothek des ewigen Bundes Logo
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Lehrbuch des Deutschen Staatsrechts.

Access restriction

There is no access restriction for this record.

Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Lehrbuch des Deutschen Staatsrechts.

Monograph

Persistent identifier:
Anschuetz_Lehrbuch_des_deutschen_Staatsrechts_1914-1919
Title:
Lehrbuch des Deutschen Staatsrechts.
Author:
Meyer, Georg
Editor:
Anschütz, Gerhard
Place of publication:
München
Publisher:
Duncker & Humblot
Document type:
Monograph
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1914
Edition title:
Siebente Auflage
Scope:
1088 Seiten
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Erster Teil. Geschichte des deutschen Staatsrechtes.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Erstes Buch. Die Zeit des alten deutschen Reiches.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
III. Die Verfassung des Deutschen Reiches.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
3. Der Reichstag. § 23.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Amtliche Kriegsdepeschen
  • Amtliche Kriegsdepechen Band 6 (6)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Februar 1917.
  • März 1917.
  • April 1917.
  • Mai 1917.
  • Juni 1917.
  • Juli 1917.
  • Neue russische Offensive in Ostgalizien. ( Alle Angriffe abgewiesen.)
  • Die Abwehrschlacht in Ostgalizien.
  • 24200 Schiffstonnen U-Boot-Beute.
  • Fortgesetzte russischen Angriffe in Ostgalizien.
  • Sechzehn russische Divisionen bei Brzezany abgeschlagen.
  • Die schweren russischen Verluste in Ostgalizien.
  • Griechenland bricht die Beziehungen zu Deutschland ab.
  • Ein griechischer Zerstörer vernichtet.
  • 26700 Tonnen versenkt.
  • Vergebliche russische Angriffe bei Konjuchy.
  • Neue russische Massenangriffe in Galizien.
  • Der russische Vorstoß bei Zborow.
  • Englische Bomben auf Jerusalem.
  • U-Boot-Beute im Atlantischen Ozean.
  • Verlustreiche russische Angriffe bei Brzezany.
  • Die erfolgreiche Verteidigung der Sachsen bei Brzezany.
  • Die türkischen Mitkämpfer in Galizien.
  • U-Boot-Angriff auf einen Azoren-Hafen.
  • Ein englischer Munitionsdampfer vernichtet.
  • Ein britischer Zerstörer gesunken.
  • Keine größeren Kampfhandlungen.
  • Das Luftbombardement von Harwich.
  • Erfolgreiche Kämpfe bei Brzezany.
  • Ein französisches U-Boot torpediert.
  • 53600 Tonnen neuerdings versenkt.
  • Starker Feuerkampf in Ostgalizien.
  • Gesteigerter Arilleriekampf an der galizischen Front.
  • Russischer Angriff bei Zborow abgewiesen.
  • U-Boot-Erfolge im Kanal und in der Nordsee.
  • Russische Massenstürme verlustreich zusammengebrochen.
  • Die blutige Niederlage der Russen in Galizien.
  • Der gescheiterte russische Massenstoß bei Zborow.
  • Brussilows schwere Niederlagen.
  • Feindliche Flieger über Rheinland und Westfalen.
  • Ein englischer Truppentransportdampfer versenkt.
  • Ein französisches U-Boot torpediert.
  • Ein englischer Zerstörer versenkt.
  • Kampfpause in Galizien.
  • Flugzeugangriff auf London.
  • Russischer Vorstoß bei Stanislau abgeschlagen.
  • Die feindlichen Fliegerangriffe auf Westdeutschland.
  • Erfolgreicher Vorstoß am Damenweg.
  • Der Sturmerfolg am Chemin-des-Dames. - Starke russische Angriffe bei Stanislau.
  • Das erbitterte Ringen bei Stanislau.
  • Wiederum 25000 Tonnen versenkt.
  • Ueber eine Million Tonnen U-Boot-Beute im Juni.
  • Neue russische Angriffe an der Straße Kalusz-Stanislau.
  • Das russische Vordringen nordwestlich von Stanislau.
  • Erfolgreicher Fliegerangriff auf die Insel Oesel.
  • Keine besonderen Ereignisse.
  • Die Engländer über die Yser zurückgeworfen.
  • Rege Gefechtstätigkeit in den Karpathen.
  • Wahlrechtsbotschaft des Königs von Preußen.
  • Die Russen an der Lomnica.
  • Englische Gräben bei Mouchy gestürmt.
  • Sturmerfolg auf dem Kleinen Colbricon.
  • Ein englischer Truppentransportdampfer versenkt.
  • Oertliche Kämpfe am Dnjepr.
  • Sturmerfolg an der Höhe 304.
  • Russische Vorstöße an der Lomnica abgeschlagen.
  • Ein holländischer Segler von Seeflugzeugen aufgebracht.
  • Kleine Gefechte bei Kalusz.
  • Englische Vorstöße bei Lombartzyde zusammengebrochen.
  • Stärkerer Feuerkampf nördlich des Dnjepr.
  • Ein englisches Großkampfschiff in die Luft geflogen.
  • U-Boot-Beute im Kanal und der Nordsee.
  • Dr. Michaelis Reichskanzler als Nachfolger Bethmann Hollwegs.
  • Die Friedensresolution der Mehrheitsparteien des Reichstages.
  • Neuerdings 21000 Tonnen versenkt.
  • Russische Teilangriffe am Dnjepr abgewiesen.
  • Sturmerfolge der Ostpreußen am Chemin-des-Dames. - Französischer Angriff in der Champagne.
  • Russische Mißerfolge an der Lomnicafront.
  • Englische Angriffe bei Lombartzyde gescheitert
  • Vergebliche französische Angriffe bei Courtecon.
  • U-Boot-Angriff auf Derna (Nordafrika).
  • Deutsche Frachtschiffe in hölländischen Gewässern von englischen Zerstörern angegriffen.
  • Lebhafte Feuertätigkeit im Westen.
  • Die Russen über die Lomnica zurückgeworfen. - Räumung von Kalusz durch die Russen.
  • Kämpfe auf dem linken Maasufer.
  • Weitere Zurückdrängung der Russen an der Lomnica-Linie. - Die erbitterten Kämpfe auf dem linken Maasufer.
  • Sturmerfolg bei Nowica.
  • 23000 Tonnen neu versenkt.
  • Starker Feuerkampf in Flandern.
  • Französische Höhenstellung bei St. Quentin erstürmt. - Russische Gegenangriffe bei Kalusz zurückgeschlagen.
  • Lebhafter Geschützkampf nördliche des Dnjepr.
  • Tauchbooterfolge im Englischen Kanal.
  • Reichskanzler Michaelis über die Friedensresolution des Reichstages. (Mitteilung über Durchstoßung der russischen Front bei Zloczow. - Die Friedensresolution des Reichstags. - Die Parlamentarisierung.)
  • Annahme der Friedensresolution im Reichstage.
  • Durchbruch durch die russische Stellung Zloczow.
  • 21000 Tonne versenkt.
  • Die Durchstoßung der russichen Front bei Zloczow.
  • Der neue 15-Milliarden-Kredit vom Reichstag bewilligt.
  • 30000 Tonnen Schiffsraum versenkt.
  • Verfolgung der Russen zwischen Sereth und Strypa.
  • Die Straße Zloczow-Tarnopol überschritten.
  • Das erfolgreiche Vorwärtsschreiten der Gegenangriffe in Ostgalizien.
  • Im Juni 1 016 000 Tonnen Frachtraum vernichtet. - Ein englisches U-Boot in der Nordsee versenkt.
  • Kerenski russischer Ministerpräsident.
  • Unsere Truppen vor Tarnopol.
  • Die Niederlage der russischen 7. und 11. Armee. - Das deutsche Vordringen westlich von Tarnopol.
  • Tarnopol in Flammen.
  • U-Boot-Beute im Atlantischen Ozean.
  • Weichen der Russenfront von der Zlota Lipa bis an den Dnjepr.
  • Rückzug der Russen bis in die Karpathen hinein. - Vormarsch beiderseits des Dnjepr.
  • Der Sereth von den verbündeten Truppen erreicht.
  • Kriegserklärung Siams.
  • U-Boot-Beute in den nördlichen Sperrgebieten.
  • Rascher Fortschritt in Ostgalizien.
  • Vormarsch in 250 Kilometer Breite in Ostgalizien. Der Serethübergang erkämpft. Halicz zurückerobert.
  • Abgeschlagene russische Vorstöße in den Karpathen.
  • 35000 Tonnen im Mittelmeer versenkt.
  • U-Boot-Erfolge im Sperrgebiet um England.
  • Verfolgung der Russen zwischen Sereth und Karpathen.
  • Tarnopol, Stanislau, Nadworna genommen. Die Serethhöhen erstürmt.
  • Ueber 5 Millionen Tonnen Handelsschiffsraum seit 1. Februar versenkt.
  • Zurückweichen der Russen südlich des Tartarenpasses.
  • Rückzug der Russen in Richtung Czernowitz. - Sturmerfolge bei Mouchy, Ailles, Hurtebise; 1150 Gefangene.
  • Die Eroberung der Baba-Ludowa-Höhe.
  • Ein englischer Hilfskreuzer und ein U-Boot torpediert.
  • Aufgabe der russischen Karpathenfront bis zum Kirlibaba-Abschnitt.
  • Kolomea genommen.
  • Vordringen der Verbündeten in den Waldkarpathen.
  • 23500 Tonnen auf dem nördlichen Kriegsschauplatz vernichtet.
  • Andauernder Vormarsch in Ostgalizien.
  • Deutscher Fliegerangriff gegen Paris.
  • Verfolgung zur Westgrenze der Bukowina.
  • Zwei deutsche Kompagnien gegen eine russische Division.
  • Neue U-Boot-Beute im Englischen Kanal.
  • U-Boot-Erfolge im Sperrgebiet um England und im Mittelmeer.
  • Vormarsch zum Zbrucz.
  • Rückzug der Russen über die galizische Grenze. - Die große Artillerieschlacht in Flandern.
  • Wieder 23000 Tonnen Schiffsraum versenkt.
  • Neue Fortschritte in Ostgalizien.
  • Deutsche Truppen überschreiten Zbrucz. - Abgewiesener französischer Angriff am Chemin-des-Dames.
  • Die Bukowinagrenze überschritten.
  • Erneuter Luftangriff auf Paris.
  • Der Kaiser in Riga.
  • Das Ergebnis der Luftkämpfe dreier Kriegsjahre. - 2298 Flugzeuge und 186 Fesselballone abgeschossen.
  • Ein englischer Kreuzer versenkt.
  • 22500 Tonnen U-Boot-Beute.
  • Der Einmarsch in Podolien.
  • Beginn der Infanterieschlacht in Flandern. - Der Zbrucz auf 50 Kilometer breiter Front überschritten. - Sturmerfolg der Türken bei Niwra.
  • 26000 Tonnen Schiffsraum versenkt.
  • Ein angeblicher Potsdammer Kronrat am 5. Juni 1914.
  • Dererste Ansturm der Engländer in Flandern abgeschlagen.
  • Kundgebungen des Kaisers zu Beginn des vierten Kriegsjahres.

Full text

Die Organe. $ 96. 33l 
Die Landtage haben nicht den Charakter besonderer 
Rechtssubjekte. Sie sind nicht Korporationen, sondern 
staatliche Kollegien; es stehen ihnen keine subjektiven 
Rechte, sondern lediglich staatliche Kompetenzen zu®, 
Die Tätigkeit derselben erstreckt sich auf die verschiedensten 
Gebiete des Staatslebens. Der aus der Gewaltenteilung bisweilen 
hergeleitete Grundsatz, nach welchem der Volksvertretung lediglich 
gesetzgebende Funktionen zustehen, hat im deutschen Staatsrecht 
niemals Eingang gefunden. Allerdings besitzen die deutschen Land- 
tage zunächst das Recht der Mitwirkung bei der Gesetz- 
gebung. Sie sind aber außerdem auch bei der Ausübung 
zahlreicher Funktionen der Verwaltung beteiligt. Die 
Feststellung des Staatshaushaltes kann nur mit ihrer Zustimmung 
erfolgen, sie haben die Veräußerung von Staatsgut, die Aufnahme 
von Anleihen und die Übernahme von Garantien zu bewilligen, 
sowie bei der Verwaltung des Staatsschuldenwesens mitzuwirken. 
Ihrer Genehmigung unterliegen gewisse Staatsverträge und andere 
völkerrechtliche Akte. Sie haben außerdem ein das ganze Gebiet 
sich lediglich von Rücksichten des Gesamtwohls leiten zu lassen; die ein- 
seitige Verfolgung von Standes- und Klasseninteressen ist stets eine grobe 
Verletzung der parlamentarischen Pflichten, und es kann wahrlich nicht die 
Aufgabe der Staatsrechtswissenschaft sein, einer solchen das Wort zu reden. 
Gegen Rieker auch Lukas, Die rechtliche Stellung des Parlamentes (Graz 
1901) 85 N. 2, sowie Loening Verw.Arch. 18 21 N. 38. Val ferner Orlando, 
Du fondement juridique de la representation politique in der Revue de droit 
ublie81fl. Die Ansicht Riekers ist im Grunde nur eine Spielart der schon 
ange vor Rieker von L. v. Stein und Gneist aufgestellten Ansicht, wonach 
das Parlament Organ nicht des Staates, sondern der „Gesellschaft“ sei. 1. 
darüber Jellinek, Staatsl. 578; Kelsen, Hauptprobleme 468. Letzterer pole- 
misiert (469 ff.) lebhaft gegen Riekers Begründung, ist aber im Ergebnis 
gnit ihm einverstanden (die legislativen Faktoren, also auch die Parlamente, 
geien nicht Staatsorgane). Eine Mittelmeinung zwischen der heute herrschenden 
Ansicht und der Stein-Gneistschen Konstruktion, bringt Radnitzky, das Wesen 
der Obstruktionstaktik, Grünhuts Z, 81 465 fl. Gegen ihn Kelsen a. a. ©. 475 ff. 
Gegen die herrschende Auffassung der Parlamente als Staatsorgane wendet 
sich auch Binding, Die Notwehr der Parlamente gegen ihre Mitglieder 
1914) 7ff., freilich auf Grund eines Organbe iffes, der von dem bisher in der 
issenschaft üblichen. völlig abweicht. Unter Organen der Staatsgewalt 
darf man nach Binding (a. a. O. 7) „allein die Personen, Kollegien und 
Korporationen verstehen, die kraft Auftrags des Inhabers der Staatsgewalt 
(damit meint B. den Träger der Staatsgewalt) Akte derselben vornehmen 
dürfen“. Danach wären im wesentlichen nur die Behörden und Beamten 
Staatsorgane. Der Gendarm wäre Staatsorgan, der Minister auch, der König 
dagegen nicht. Die Ausarbeitung eines Gesetzentwurfs im Ministerium ist 
staatsorganschaftliche Tätigkeit, die Beratung desselben im Parlament und 
die Sanktion durch den Monarchen nicht. Die obersten und wichtigsten 
Staatswillenserklärungen: Gesetzgebung, Kriegserklärung, Friedensschluß, 
Ernennung und Entlassung der Minister erfolgen durch ein Nicht-Staatsorgan. 
Wodurch sich eine Terminologie, die zu solchen Absonderlichkeiten führt, 
empfehlen soll, ist nicht ersichtlich.) 
6 Vgl. Anschütz, Enzykl. 139. Starke Reste der altständischen Auf- 
fassung des Landtags als Korporation finden sich noch, wie Rhamm, Ver- 
fassungsges. des Herzogtums Braunschweig 1283 und Braunschw. Staater. 21 
nachweist, in der Braunschw. N. LO.
	        

Downloads

Downloads

Full record

ALTO TEI Full text PDF
TOC
Mirador

This page

PDF Image Preview Image Small Image Medium Image Master ALTO TEI Full text Mirador

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Formats and links

Formats and links

ausgabe:

The metadata is available in various formats. There are also links to external systems.

Formats

METS MARC XML Dublin Core

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Cite

Cite

The following citation links are available for the entire work or the page displayed:

Full record

This page

Citation recommendation

Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

Which word does not fit into the series: car green bus train:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.