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Zentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Einundvierzigster Jahrgang. 1913. (41)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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Bibliographic data

fullscreen: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Einundvierzigster Jahrgang. 1913. (41)

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Periodical

Persistent identifier:
cbl
Title:
Zentralblatt für das Deutsche Reich.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1873
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund

Periodical volume

Persistent identifier:
cbl_1913
Title:
Zentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Einundvierzigster Jahrgang. 1913.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Zentralblatt
Volume count:
41
Place of publication:
Berlin
Publishing house:
Carl Heymanns Verlag
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1913
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nr. 64.
Volume count:
64
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Statistik.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Law

Title:
Bestimmungen über die Produktionsstatistik der Kohlen-, Eisen- und Hüttenindustrie.
Document type:
Periodical
Structure type:
Law

Appendix

Title:
Fragebogen Nr. 14. Schwefelsäurebetriebe und Betriebe, die verflüssigte schweflige Säure herstellen. Produktionsstatistik der Kohlen-, Eisen- und Hüttenindustrie.
Document type:
Periodical
Structure type:
Appendix

Contents

Table of contents

  • Zentralblatt für das Deutsche Reich.
  • Zentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Einundvierzigster Jahrgang. 1913. (41)
  • Title page
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Sachregister.
  • Chronologische Übersicht des XLI. Jahrganges 1913.
  • Stück Nr. 1 (1)
  • Stück Nr. 2. (2)
  • Stück Nr. 3. (3)
  • Stück Nr. 4. (4)
  • Stück Nr. 5. (5)
  • Stück Nr. 6. (6)
  • Stück Nr. 7. (7)
  • Stück Nr. 8 (8)
  • Stück Nr. 9. (9)
  • Stück Nr. 10. (10)
  • Stück Nr. 11. (11)
  • Stück Nr. 12. (12)
  • Stück Nr. 13. (13)
  • Stück Nr. 14. (14)
  • Stück Nr. 15. (15)
  • Stück Nr. 16. (16)
  • Stück Nr. 17. (17)
  • Stück Nr. 18. (18)
  • Stück Nr. 19. (19)
  • Stück Nr. 20. (20)
  • Stück Nr. 21. (21)
  • Stück Nr. 22. (22)
  • Stück Nr. 23. (23)
  • Stück Nr. 24. (24)
  • Stück Nr. 25. (25)
  • Stück Nr. 26. (26)
  • Stück Nr. 27. (27)
  • Stück Nr. 28. (28)
  • Stück Nr. 29. (29)
  • Stück Nr. 30. (30)
  • Stück Nr. 31. (31)
  • Stück Nr. 32. (32)
  • Stück Nr. 33. (33)
  • Stück Nr. 34. (34)
  • Stück Nr. 35. (35)
  • Stück Nr. 36. (36)
  • Stück Nr. 37. (37)
  • Stück Nr. 38. (38)
  • Stück Nr. 39. (39)
  • Stück Nr. 40. (40)
  • Stück Nr. 41. (41.)
  • Stück Nr. 42. (42)
  • Stück Nr. 43. (43)
  • Stück Nr. 44. (44)
  • Stück Nr. 45. (45)
  • Stück Nr. 46. (46)
  • Stück Nr. 47. (47)
  • Stück Nr. 48. (48)
  • Stück Nr. 49. (49)
  • Stück Nr. 50. (50)
  • Stück Nr. 51. (51)
  • Stück Nr. 52. (52)
  • Stück Nr. 53. (53)
  • Stück Nr. 54. (54)
  • Stück Nr. 55. (55)
  • Stück Nr. 56. (56)
  • Stück Nr. 57. (57)
  • Stück Nr. 58. (58)
  • Stück Nr. 59. (59)
  • Stück Nr. 60. (60)
  • Stück Nr. 61. (61)
  • Stück Nr. 62. (62)
  • Stück Nr. 63. (63)
  • Stück Nr. 64. (64)
  • Statistik.
  • Bestimmungen über die Produktionsstatistik der Kohlen-, Eisen- und Hüttenindustrie.
  • Fragebogen Nr. 1. Kokereien. Produktionsstatistik der Kohlen-, Eisen- und Hüttenindustrie.
  • Fragebogen Nr. 2. Steinpreßkohlen- (Brikett-) Fabriken. Produktionsstatistik der Kohlen-, Eisen- und Hüttenindustrie.
  • Fragebogen Nr. 3. Braunkohlen-, Schiefer- und Torfschwelereien. Produktionsstatistik der Kohlen-, Eisen- und Hüttenindustrie.
  • Fragebogen Nr. 4. Braunpreßkohlen. (Brikett-) und Naßpreßstein-Fabriken. Produktionsstatistik der Kohen-, Eisen- und Hüttenindustrie.
  • Fragebogen Nr. 5. Hochofenbetriebe. Produktionsstatistik der Kohlen-, Eisen- und Hüttenindustrie.
  • Fragebogen Nr. 6. Gießerei (Eisen- und Stahlgießerei), einschl. der Kleinbessemerei. Produktionsstatistik der Kohlen-, Eisen- und Hüttenindustrie.
  • Fragebogen Nr. 7. Werke, welche Schweißeisen (Puddeleien, Puddelstahl, Raffinierstahl usw.) herstellen. Produktionsstatistik der Kohlen-, Eisen- und Hüttenindustrie.
  • Fragebogen Nr. 8. Werke welche Flußstahl nach dem Thomas- oder Bessemer- oder Siemens-Martin- oder Elektrostahlverfahren herstellen. Produktionsstatistik der Kohlen-, Eisen- und Hüttenindustrie.
  • Fragebogen Nr. 9. Walzwerke mit oder ohne Schmiede- oder Preßwerk. Produktionsstatistik der Kohlen-, Eisen- und Hüttenindustrie.
  • Fragebogen Nr. 10. Kupferhütten. Produktionsstatistik der Kohlen-, Eisen- und Hüttenindustrie.
  • Fragebogen Nr. 11. Zinkhütten (mit Ausnahme der Zinkblenderösthütten zur Herstellung von Schwefelsäure oder verflüssigter schwefliger Säure). Produktionsstatistik der Kohlen-, Eisen- und Hüttenindustrie.
  • Fragebogen Nr. 12. Blei- und Silberhütten. Produktionsstatistik der Kohlen-, Eisen- und Hüttenindustrie.
  • Fragebogen Nr. 13. Gold- und Silberscheideanstalten, die kein Eisen, Kupfer, Zink, Blei, Silber oder Gold als Haupterzeugnis herstellen. Produktionsstatistik der Kohlen-, Eisen- und Hüttenindustrie.
  • Fragebogen Nr. 14. Schwefelsäurebetriebe und Betriebe, die verflüssigte schweflige Säure herstellen. Produktionsstatistik der Kohlen-, Eisen- und Hüttenindustrie.

Full text

— 1340 — 
Als Wert ist einzusetzen: 
J. wenn die verarbeiteten Stoffe und die gewonnenen Abbrände Eigentum der 
Fabrik sind, 
a) der Marktpreis für die aus eigenen Werken des Besitzers des Betriebs zur Her— 
stellung von Schwefelsäure oder verflüssigter schwefliger Säure bezogenen Stoffe, 
wie Schwefelkies, Zinkblende usw., 
b) der tatsächlich fakturierte Preis für die von fremden inländischen Werken oder 
Händlern oder aus dem Ausland bezogenen Stoffe. Von dem fakturierten Preise 
ist der genossene Skonto und Rabatt in Abzug zu bringen. 
In beiden Fällen sind die Fracht und die sonstigen Kosten bis zur Fabrik 
einzusetzen. 
Der Wert der aus eigenen inländischen Gruben bezogenen Erze (Schwefelkies, 
Zinkblende usw.) muß mit dem, der im Fragebogen für die Erzbergbaubetriebe für die 
gewonnenen Erze angegeben ist, nahezu übereinstimmen. Der in den vorliegenden Frage- 
bogen einzusetzende Wert darf nur um den Betrag der Transportkosten von der Grube 
bis zur Fabrik und der sonstigen Unkosten des Transports höher sein als der in dem 
Fragebogen für die Erzbergbaubetriebe angegebene Wert. 
II. wenn die verarbeiteten Stoffe und die gewonnenen Abbrände Eigentum des 
Lieferanten bleiben, 
der tatsächlich fakturierte Preis für den in den Stoffen enthaltenen Schwefel nach 
Abzug von Skonto und Rabatt. 
In diesem Falle ist für die gewonnenen Abbrände in Frage VI kein Wert 
anzugeben. 
Werden Blei= und Kupfersteine abgeröstet, die in der Hütte aus bereits in der Schwefelsäure-- 
fabrik abgerösteten Erzen gewonnen worden sind, so sind bei der Ermittelung des Wertes nur die 
abgerösteten Erze zu berücksichtigen, dagegen nicht auch die daraus in der Hütte gewonnenen und in 
der Schweselsäurefabrik abgerösteten Blei= und Kupfersteine. Diese Mengen sind jedoch in Frage III 
anzugeben, und das Sachverhältnis ist kurz darzulegen. Für diese abgerösteten Steine ist in Frage VI 
ebenfalls kein Wert einzutragen. 
Ist die verbrauchte Salpetersäure in der Fabrik selbst hergestellt worden, so ist nicht der Wert 
der Salpetersäure, sondern des zu deren Herstellung verwendeten Chilesalpeters anzugeben. 
6. Zu Frage V und VI. Es sind die im Erhebungsjahre hergestellten — nicht die in 
diesem Jahre abgesetzten — verwertbaren Erzeugnisse und deren Werte anzugeben. Der Wert ist für 
jedes besonders aufgeführte Erzeugnis ab Fabrik aus den erzeugten Mengen zu berechnen unter Zu- 
grundelegung: 
a) der beim Verkaufe tatsächlich fakturierten Preise nach Abzug von Skonto und Rabatt 
b) der Marktpreise beim Absatz an eigene Werke. 
Bei Ermittelung des Wertes der zu Lager genommenen Mengen ist nicht der Selbstkost is 
sondern ein rechnungsmäßiger Preis einzusetzen, der sich aus den Lurchschnkes mlostsostenri, 
die für die wirklich verkauften Waren gleicher Art im Laufe des Jahres fakturiert worden sind oder 
aus den Marktpreisen, wenn solche Waren an eigene Werke abgesetzt worden sind. " 
Die Schwefelsäure ist auf Monohydrat und nicht auf 50, 60 oder 66° Vé. zu berechnen 
7. Zu Frage VIII. Es ist der gesamte Absatz im Erhebungsjahr und nicht etwa nur der 
Absatz der in diesem Jahre hergestellten Erzeugnisse anzugeben. Als Absatz ist auch die 2 
andere Betriebe des Besitzers der Schwefelsäurefabrik anzusehen. auch die Abgabe an 
§. Es wird ausdrücklich zugesichert, daß eine Veröffentlichung der An 
" J# T · 1 " 7 " * gaben der 
einzelnen Vetriebe oder eine Benutzung der Angaben zu anderem als der istisch- 
Zwecke nicht stattfindet. 6“ ldu statistischen 
  
Berlin, Carl Heymanns Verlag. Gedruckt bei Julius Sitlenseld, Hofbuchdrucker. in Verlin
	        

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