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Die Hohenzollern und ihr Werk.

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Bibliographic data

fullscreen: Die Hohenzollern und ihr Werk.

Monograph

Persistent identifier:
hintze_hohenzollern_1915
Title:
Die Hohenzollern und ihr Werk.
Author:
Hintze, Otto
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Paul Parey
Document type:
Monograph
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1915
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
II. Die Mark Brandenburg vor den Hohenzollern.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Verfassung und Verwaltung.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Ritter und Bauern.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Die Hohenzollern und ihr Werk.
  • Title page
  • Alle Rechte vorbehalten. Copyright.
  • Vorwort.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • I. Das Haus Hohenzollern.
  • Die Hohenzollern und der preußische Staat.
  • Der Urstamm und die Vorfahren des preußischen Königshauses.
  • Genealogische Ausblicke.
  • Die Burggrafen von Nürnberg.
  • II. Die Mark Brandenburg vor den Hohenzollern.
  • Askanier -- Wittelsbacher -- Luxemburger.
  • Verfassung und Verwaltung.
  • Grundlagen der ländlichen Verfassung.
  • Ritter und Bauern.
  • Grundherrschaft und Gutswirtschaft.
  • Markgräfliche Gewalt.
  • Hof- und Landesverwaltung.
  • Gerichtsverfassung.
  • Entstehung selbständiger Lokalgewalten.
  • Die Städte.
  • Verfall der markgräflichen Rechte.
  • Die Bedeverträge.
  • Entstehung der landständischen Verfassung.
  • III. Die Wiederherstellung des brandenburgischen Landesstaats durch die Hohenzollern (1412--1499).
  • Die allgemeine Lage im 15. Jahrhundert.
  • Kurfürst Friedrich I. (1415--1440).
  • Kurfürst Friedrich II. (1440--1470).
  • Albrecht Achilles (Kurfürst 1470--1486).
  • Kurfürst Johann (1486--1499).
  • IV. Das Jahrhundert der Reformation (1499--1598).
  • [Allgemeine Bewegungen und Verhältnisse.]
  • Kurfürst Joachim I. (1499--1535) und Kardinal Albrecht.
  • Kurfürst Joachim II. (1535--1571) und Hans von Küstrin (1530--1571).
  • Kurfürst Johann Georg (1571--1598).
  • Hof- und Landesverwaltung im 16. Jahrhundert..
  • V. Die neuen Erwerbungen und der Dreißigjährige Krieg (1598--1648).
  • Allgemeiner Charakter des Zeitalters von 1598---1648. -- Luthertum und Calvinismus.
  • Kurfürst Joachim Friedrich (1598--1608).
  • Kurfürst Johann Sigismund (1608--1619).
  • Kurfürst Georg Wilhelm (1619--1640).
  • Kurfürst Friedrich Wilhelm (bis zum Westfälischen Frieden 1640--1648).
  • VI. Die Begründung des brandenburgisch-preußischen Gesamtstaates (1648--1688).
  • Die Erhebung Brandenburgs zu einer selbständigen Macht (1648--1660).
  • Der Aufbau des Gesamtstaates (1648--1688).
  • Im Kampfe mit Ludwig XIV.
  • Im Bunde mit Ludwig XIV.
  • Seemachtspläne.
  • Die Umkehr der brandenburgischen Politik und der Ausgang des Großen Kurfürsten (1684--1688).
  • VII. Die Erwerbung der Königskrone und der Ausbau des militärischen Großstaats (1688--1740).
  • Staat und Hof des ersten Königs.
  • Im spanischen Erbfolgekriege und im nordischen Kriege.
  • Der Militär- und Beamtenstaat Friedrich Wilhelms I.
  • Die auswärtige Politik von 1720 bis 1740 und der Ausgang Friedrich Wilhelms I.
  • VIII. Die Erhebung Preußens zur Großmacht. 1740--1786.
  • Der Regierungsantritt Friedrichs II. und die beiden ersten schlesischen Kriege.
  • Friedenszeit von 1746--1756.
  • Der siebenjährige Krieg.
  • Retablissement und Wirtschaftspolitik seit 1763.
  • Die Erwerbung Westpreußens und die Handelspolitik.
  • Der bayerische Erbfolgekrieg und der Fürstenbund.
  • Die Carmersche Justizreform. Der „alte Fritz".
  • IX. Umsturz und Wiederaufbau (1786--1840).
  • Charakter des Zeitalters von 1786 bis 1840.
  • Innere Zustände und Regierungstendenzen unter Friedrich Wilhelm II.
  • Politik und Krieg unter Friedrich Wilhelm II.
  • Die Anfänge Friedrich Wilhelms III. und der Zusammenbruch.
  • Die Reformen und die Vorbereitung der Erhebung.
  • Die Befreiungskriege (1813--1815).
  • Abschluß der Reformen und Stillstand (1815--1840).
  • X. Der Verfassungsstaat und die deutsche Frage (1840--1859).
  • Verfassungsexperimente (1840--1847)..
  • Die Revolution (1848--1849).
  • Der preußische Unionsversuch und die Wiederherstellung des Deutschen Bundes.
  • Die inneren Zustände Preußens seit 1850 und der Ausgang Friedrich Wilhelms IV.
  • XI. Die Begründung des Deutschen Reiches (1859--1871).
  • Die neue Ära und die Heeresreform.
  • Die deutsche Frage und die Krisis im Zollverein.
  • Der Verfassungskonflikt und das Ministerium Bismarck.
  • Der Frankfurter Fürstentag und die Herstellung des Einvernehmens mit Österreich.
  • Die polnische und die schleswig-holsteinsche Frage.
  • Der Verfassungskonflikt auf dem Höhepunkt.
  • Der dänische Krieg.
  • Die Konvention von Gastein und der Bruch mit Österreich.
  • Der Krieg von 1866.
  • Die Begründung des Norddeutschen Bundes.
  • Der deutsch-französische Krieg und die Begründung des Reiches.
  • XII. Im neuen Reich (1871--1888).
  • Die auswärtige Politik seit 1871.
  • Die Krisis von 1875.
  • Der Berliner Kongreß. -- Die Entstehung des Dreibundes. -- Der Rückversicherungsvertrag mit Rußland.
  • Kolonialpolitik.
  • Die Krisis von 1887.
  • Der Ausbau der Reichsverfassung. Reichsgesetzgebung bis 1878. -- Gründerzeit und Krach.
  • Preußische Verwaltungsreform, Ausbau der Selbstverwaltung.
  • Entstehung des Kulturkampfes.
  • Der Kulturkampf bis 1878.
  • Der Kampf gegen die Sozialdemokratie.
  • Die Vorbereitung des wirtschaftlichen Umschwunges von 1878.
  • Die Steuer- und Wirtschaftsreform.
  • Sozialistengesetz. -- Abbruch des Kulturkampfes.
  • Bedeutung des Umschwunges seit 1878. -- Die sozialpolitische Gesetzgebung.
  • Innere Kolonisation und Polenpolitik. -- Septennat und Kartell 1887..
  • Die neue Verwaltungsorganisation in Preußen.
  • Kulturbestrebungen.
  • Persönlichkeit Kaiser Wilhelms. -- Seine Größe.
  • Schlußwort.
  • Personenverzeichnis.

Full text

52 Die Mark Brandenburg vor den Hohenzollern. 
wendigkeit gegeben, in den althergebrachten Formen der „Dreifelderwirtschaft“ 
zu verharren, wobei bekanntlich ein Teil der Felder in regelmäßigem Wechsel mit 
Sommer= und Wintergetreide bestellt wurde, während ein dritter als „Brache“ 
unbestellt liegen blieb, was beim Mangel an Stallfütterung und ausreichender 
Düngung notwendig schien, um eine Erschöpfung des Bodens zu vermeiden. Zu 
diesem Bilde der alten Wirtschaftsweise gehört außerdem noch, daß ein Teil 
der Dorfflur, namentlich aus Wald, Wasser und Weideland bestehend, als 
„gemeine Mark“ oder „Almende“ oder „Gemeinheit“ dem Privatbesitz wie 
der Privatnutzung entzogen war und nur durch die Gesamtheit der Dorf- 
genossen genutzt wurde, wobei jedem ein ideeller Anteil nach Maßgabe seiner 
Hufenzahl zustand. 
Nun haben holländische und flämische Kolonisten auch 2 der Mark 
größere Strecken Landes urbar gemacht hatte, die Flrreinteilung ihrer Dörfer 
nach dem Vorbilde der bremischen Moorkolonien so eingerichtet, daß die ganze 
Ackerfläche eines Hofes in dessen unmittelbarer Nähe und in einem kompakten 
Stück Landes zusammenlag. Es ist die moderne Form der Flureinteilung, die 
Gemengelage und Flurzwang vermied und eine freie Wirtschaftsführung jedes 
einzelnen Besitzers, damit zugleich auch den Ubergang zu rationelleren Betriebs- 
formen und allerhand wirtschaftlichen Fortschritten ermöglichte. Aber diese 
flämische Flureinteilung blieb doch nur auf wenige Stellen in der Mark Branden- 
burg beschränkt und bildete überhaupt nur eine Ausnahme, auch anderswo auf 
dem Kolonialgebiet. Die Regel war vielmehr auch hier, in der Mark Branden- 
burg wie anderswo, die alte Flureinteilung nach Gewannen mit Gemengelage, 
Flurzwang, Dreifelderwirtschaft und Gemeinheitsnutzung. Diese Verhältnisse 
muß man kennen, um die Bedentung der späteren Separations= und Ver- 
koppelungsgesetzgebung des 18. und 19. Jahrhunderts zu verstehen, durch welche 
die Gemeinheiten geteilt, die getrennten Ackerparzellen der einzelnen Hufen aus- 
getauscht u und zusammengelegt und damit eerf im 10. Jahrhndert die bühbnle 
bon der onssat geeir du ihre lmssß bestand in der al “ 
zwang begründeten Regelung der landwirtschaftlichen Arbeiten und gemeinen 
Nutzungen; damit hing auch ihr Charakter als „Rcalgemeinde“ zusammen, d. h. 
die Tatsache, daß eigentlich nicht Personen, sondern Wirtschaftseinheiten, Höfe, 
ihre Mitglieder waren und also auch nur der, welcher einen Hof besaß, eigentlich 
zur Gemeinde gerechnet wurde. 
Neben den Bauern waren nun aber auch Ritter in den Dörfern angesiedelt 
worden, und es ist eine wichtige Frage, in welchem Verhältnis sie zu den Bauern 
standen, ob sie anfangs bloß ihre Nachbarn, oder von vornherein Grundherren 
über sie waren. Und dieser Punkt ist es, in dem große Unsicherheit herrscht. 
Der spätere Zustand der Dinge, wie er uns in dem Landbuch entgegentritt, das 
Karl IV. 1375 hat aufuehmen lassen, zeigt die Ritter bereits als Grundherren 
oder Gutsherren, nicht mit großen Gütern von der späteren Ausdehnung (die 
haben sich, wie wir noch sehen werden, erst seit dem 16. Jahrhundert ausgebildet), 
auch noch nicht in der Form, daß ein einziger ritterlicher Gutsherr über das
	        

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