Staatsbibliothek des ewigen Bundes Logo
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Die Hohenzollern und ihr Werk.

Access restriction

There is no access restriction for this record.

Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Die Hohenzollern und ihr Werk.

Monograph

Persistent identifier:
hintze_hohenzollern_1915
Title:
Die Hohenzollern und ihr Werk.
Author:
Hintze, Otto
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Paul Parey
Document type:
Monograph
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1915
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
II. Die Mark Brandenburg vor den Hohenzollern.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Verfassung und Verwaltung.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Markgräfliche Gewalt.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Die Hohenzollern und ihr Werk.
  • Title page
  • Alle Rechte vorbehalten. Copyright.
  • Vorwort.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • I. Das Haus Hohenzollern.
  • Die Hohenzollern und der preußische Staat.
  • Der Urstamm und die Vorfahren des preußischen Königshauses.
  • Genealogische Ausblicke.
  • Die Burggrafen von Nürnberg.
  • II. Die Mark Brandenburg vor den Hohenzollern.
  • Askanier -- Wittelsbacher -- Luxemburger.
  • Verfassung und Verwaltung.
  • Grundlagen der ländlichen Verfassung.
  • Ritter und Bauern.
  • Grundherrschaft und Gutswirtschaft.
  • Markgräfliche Gewalt.
  • Hof- und Landesverwaltung.
  • Gerichtsverfassung.
  • Entstehung selbständiger Lokalgewalten.
  • Die Städte.
  • Verfall der markgräflichen Rechte.
  • Die Bedeverträge.
  • Entstehung der landständischen Verfassung.
  • III. Die Wiederherstellung des brandenburgischen Landesstaats durch die Hohenzollern (1412--1499).
  • Die allgemeine Lage im 15. Jahrhundert.
  • Kurfürst Friedrich I. (1415--1440).
  • Kurfürst Friedrich II. (1440--1470).
  • Albrecht Achilles (Kurfürst 1470--1486).
  • Kurfürst Johann (1486--1499).
  • IV. Das Jahrhundert der Reformation (1499--1598).
  • [Allgemeine Bewegungen und Verhältnisse.]
  • Kurfürst Joachim I. (1499--1535) und Kardinal Albrecht.
  • Kurfürst Joachim II. (1535--1571) und Hans von Küstrin (1530--1571).
  • Kurfürst Johann Georg (1571--1598).
  • Hof- und Landesverwaltung im 16. Jahrhundert..
  • V. Die neuen Erwerbungen und der Dreißigjährige Krieg (1598--1648).
  • Allgemeiner Charakter des Zeitalters von 1598---1648. -- Luthertum und Calvinismus.
  • Kurfürst Joachim Friedrich (1598--1608).
  • Kurfürst Johann Sigismund (1608--1619).
  • Kurfürst Georg Wilhelm (1619--1640).
  • Kurfürst Friedrich Wilhelm (bis zum Westfälischen Frieden 1640--1648).
  • VI. Die Begründung des brandenburgisch-preußischen Gesamtstaates (1648--1688).
  • Die Erhebung Brandenburgs zu einer selbständigen Macht (1648--1660).
  • Der Aufbau des Gesamtstaates (1648--1688).
  • Im Kampfe mit Ludwig XIV.
  • Im Bunde mit Ludwig XIV.
  • Seemachtspläne.
  • Die Umkehr der brandenburgischen Politik und der Ausgang des Großen Kurfürsten (1684--1688).
  • VII. Die Erwerbung der Königskrone und der Ausbau des militärischen Großstaats (1688--1740).
  • Staat und Hof des ersten Königs.
  • Im spanischen Erbfolgekriege und im nordischen Kriege.
  • Der Militär- und Beamtenstaat Friedrich Wilhelms I.
  • Die auswärtige Politik von 1720 bis 1740 und der Ausgang Friedrich Wilhelms I.
  • VIII. Die Erhebung Preußens zur Großmacht. 1740--1786.
  • Der Regierungsantritt Friedrichs II. und die beiden ersten schlesischen Kriege.
  • Friedenszeit von 1746--1756.
  • Der siebenjährige Krieg.
  • Retablissement und Wirtschaftspolitik seit 1763.
  • Die Erwerbung Westpreußens und die Handelspolitik.
  • Der bayerische Erbfolgekrieg und der Fürstenbund.
  • Die Carmersche Justizreform. Der „alte Fritz".
  • IX. Umsturz und Wiederaufbau (1786--1840).
  • Charakter des Zeitalters von 1786 bis 1840.
  • Innere Zustände und Regierungstendenzen unter Friedrich Wilhelm II.
  • Politik und Krieg unter Friedrich Wilhelm II.
  • Die Anfänge Friedrich Wilhelms III. und der Zusammenbruch.
  • Die Reformen und die Vorbereitung der Erhebung.
  • Die Befreiungskriege (1813--1815).
  • Abschluß der Reformen und Stillstand (1815--1840).
  • X. Der Verfassungsstaat und die deutsche Frage (1840--1859).
  • Verfassungsexperimente (1840--1847)..
  • Die Revolution (1848--1849).
  • Der preußische Unionsversuch und die Wiederherstellung des Deutschen Bundes.
  • Die inneren Zustände Preußens seit 1850 und der Ausgang Friedrich Wilhelms IV.
  • XI. Die Begründung des Deutschen Reiches (1859--1871).
  • Die neue Ära und die Heeresreform.
  • Die deutsche Frage und die Krisis im Zollverein.
  • Der Verfassungskonflikt und das Ministerium Bismarck.
  • Der Frankfurter Fürstentag und die Herstellung des Einvernehmens mit Österreich.
  • Die polnische und die schleswig-holsteinsche Frage.
  • Der Verfassungskonflikt auf dem Höhepunkt.
  • Der dänische Krieg.
  • Die Konvention von Gastein und der Bruch mit Österreich.
  • Der Krieg von 1866.
  • Die Begründung des Norddeutschen Bundes.
  • Der deutsch-französische Krieg und die Begründung des Reiches.
  • XII. Im neuen Reich (1871--1888).
  • Die auswärtige Politik seit 1871.
  • Die Krisis von 1875.
  • Der Berliner Kongreß. -- Die Entstehung des Dreibundes. -- Der Rückversicherungsvertrag mit Rußland.
  • Kolonialpolitik.
  • Die Krisis von 1887.
  • Der Ausbau der Reichsverfassung. Reichsgesetzgebung bis 1878. -- Gründerzeit und Krach.
  • Preußische Verwaltungsreform, Ausbau der Selbstverwaltung.
  • Entstehung des Kulturkampfes.
  • Der Kulturkampf bis 1878.
  • Der Kampf gegen die Sozialdemokratie.
  • Die Vorbereitung des wirtschaftlichen Umschwunges von 1878.
  • Die Steuer- und Wirtschaftsreform.
  • Sozialistengesetz. -- Abbruch des Kulturkampfes.
  • Bedeutung des Umschwunges seit 1878. -- Die sozialpolitische Gesetzgebung.
  • Innere Kolonisation und Polenpolitik. -- Septennat und Kartell 1887..
  • Die neue Verwaltungsorganisation in Preußen.
  • Kulturbestrebungen.
  • Persönlichkeit Kaiser Wilhelms. -- Seine Größe.
  • Schlußwort.
  • Personenverzeichnis.

Full text

56 Die Mark Brandenburg — den Hohengollern. 
westen die Fronhofswirsschoft nicht mehr einträglich genug fanden und daher 
auflösten, um zu freien Pacht= und Erbzinsverhältnissen überzugehen — daß 
man eben damals bei der Kolonisation der ostelbischen Gebiete dieses System 
beibehalten und fortgebildet hätte, weil es hier den gegebenen Verhältnissen ent- 
sprach, namentlich da, wo unfreie Arbeitskräfte slawischer Herkunft auf dem 
Boden sitzengeblieben waren. Diese ältere Grundherrlichkeit mit Eigenwirtschaft 
des Gutsherrn und Frondiensten, wenn auch zunächst nur mäßigen, der ab- 
hängigen Bauern würde sich dann später, seit dem 16. Jahrhundert, ganz von 
selbst durch die Vergrößerung der Eigenwirtschaft auf dem Rittergut zu der uns 
bekannten Form der Großgutswirtschaft des 17. und 18. Jahrhunderts gesteigert 
haben. 
Auf der andern Seite spricht aber auch vieles dafür, daß vielmehr auch 
bei der Kolonisation die freie Erbleihe eine große Rolle gespielt habe, daß das 
Erbzinsrecht freier Bauern das eigentliche Normalansiedlungsrecht gewesen ist, 
wie es der Sachsenspiegel ausdrücklich bezeugt hat. Es kann auch beides sehr 
wohl miteinander zusammen bestanden haben. Die kleinen Rittergüter werden 
nach Art des alten Fronhofsystems mit abhängigen Leuten bewirtschaftet worden 
sein; und neben ihnen werden im Dorfe eine größere Anzahl freier Bauern, die 
auf Erbzinsrecht angesiedelt waren, Platz gefunden haben. Die beiden charak- 
teristischen Formen des bäuerlichen Standes, der freie Erbzinsbauer mit dem 
guten Besitzrecht und der hörige Lassit (Lasse, Late) mit dem schlechten Besitzrecht 
und der Verpflichtung zu Frondiensten werden von Anfang an nebeneinander 
bestanden haben. Das Verhängnisvolle dabei war, daß später, bei der Ver- 
größerung der Rittergüter und bei der Zunahme der wirtschaftlich-sozialen Macht 
des Ritterstandes, das schlechtere bäuerliche Recht die Tendenz zeigt, das bessere 
zu verdrängen, weil es den Interessen der ritterlichen Gutsherren mehr entspricht. 
Diese Tendenz war um so mächtiger, als sie durch den Einfluß der flawischen 
Besitz= und Standesverhältuisse, die von Osten her einwirkten, beständig Nahrung 
und Stärkung erhielt. Schon lange vor den Hohenzollern war also in der Mark 
Brandenburg und ähnlich in den übrigen Kolonialgebieten eine säkulare Ver- 
änderung im Gange, die dem Bauernstande ungünstig, dem Ritterstande aber 
vorteilhaft war. 
Auf der Grundlage dieser wirtschaftlich-sozialen Einrichtungen baut sich 
nun in der Askanierzeit auch schon eine landesherrliche Verwaltungsordnung 
aus, die später von den Hohenzollern, freilich in einem halb aufgelösten Zustande, 
übernommen und weitergebildet worden ist. Der Mittelpunkt dieser Ordnung 
liegt in der markgräflichen Gewalt, die anfangs eine Amtsgewalt war, als Lehen 
übertragen, und zwar wie alle Lehen im 12. Jahrhundert mit dem Recht der 
Erblichkeit, die sich dann aber sehr früh, früher, als in den meisten anderen 
Territorien des Reiches geschehen ist, schon im Anfang des 13. Jahrhunderts 
zu einer förmlichen fürstlichen Landeshoheit ausgebildet hat. Die markgräfliche 
Gewalt wurde von jeher viel selbständiger gehandhabt als sonst im Reiche die 
Fürstengewalt. In ihren Grenzkriegen waren die Markgrafen häufig, ja in 
der Regel, auf sich selbst angewiesen, und dieser Lage entsprach eine stärkere 
Selbständigkeit im Innern, die sich namentlich auf dem Gebiet der Gerichts- 
hoheit geltend macht. Der Sachsenspiegel sagt darüber (Landrecht III, 65, 1): 
„Die markgreve dinget bf simes selves hulden over ses weken, dar vint jewelt
	        

Downloads

Downloads

Full record

ALTO TEI Full text PDF
TOC
Mirador

This page

PDF Image Preview Image Small Image Medium Image Master ALTO TEI Full text Mirador

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Formats and links

Formats and links

ausgabe:

The metadata is available in various formats. There are also links to external systems.

Formats

METS MARC XML Dublin Core

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Cite

Cite

The following citation links are available for the entire work or the page displayed:

Full record

This page

Citation recommendation

Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

How many grams is a kilogram?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.