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Die Hohenzollern und ihr Werk.

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Bibliographic data

fullscreen: Die Hohenzollern und ihr Werk.

Monograph

Persistent identifier:
hintze_hohenzollern_1915
Title:
Die Hohenzollern und ihr Werk.
Author:
Hintze, Otto
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Paul Parey
Document type:
Monograph
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1915
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
II. Die Mark Brandenburg vor den Hohenzollern.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Verfassung und Verwaltung.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Grundherrschaft und Gutswirtschaft.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Die Hohenzollern und ihr Werk.
  • Title page
  • Alle Rechte vorbehalten. Copyright.
  • Vorwort.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • I. Das Haus Hohenzollern.
  • Die Hohenzollern und der preußische Staat.
  • Der Urstamm und die Vorfahren des preußischen Königshauses.
  • Genealogische Ausblicke.
  • Die Burggrafen von Nürnberg.
  • II. Die Mark Brandenburg vor den Hohenzollern.
  • Askanier -- Wittelsbacher -- Luxemburger.
  • Verfassung und Verwaltung.
  • Grundlagen der ländlichen Verfassung.
  • Ritter und Bauern.
  • Grundherrschaft und Gutswirtschaft.
  • Markgräfliche Gewalt.
  • Hof- und Landesverwaltung.
  • Gerichtsverfassung.
  • Entstehung selbständiger Lokalgewalten.
  • Die Städte.
  • Verfall der markgräflichen Rechte.
  • Die Bedeverträge.
  • Entstehung der landständischen Verfassung.
  • III. Die Wiederherstellung des brandenburgischen Landesstaats durch die Hohenzollern (1412--1499).
  • Die allgemeine Lage im 15. Jahrhundert.
  • Kurfürst Friedrich I. (1415--1440).
  • Kurfürst Friedrich II. (1440--1470).
  • Albrecht Achilles (Kurfürst 1470--1486).
  • Kurfürst Johann (1486--1499).
  • IV. Das Jahrhundert der Reformation (1499--1598).
  • [Allgemeine Bewegungen und Verhältnisse.]
  • Kurfürst Joachim I. (1499--1535) und Kardinal Albrecht.
  • Kurfürst Joachim II. (1535--1571) und Hans von Küstrin (1530--1571).
  • Kurfürst Johann Georg (1571--1598).
  • Hof- und Landesverwaltung im 16. Jahrhundert..
  • V. Die neuen Erwerbungen und der Dreißigjährige Krieg (1598--1648).
  • Allgemeiner Charakter des Zeitalters von 1598---1648. -- Luthertum und Calvinismus.
  • Kurfürst Joachim Friedrich (1598--1608).
  • Kurfürst Johann Sigismund (1608--1619).
  • Kurfürst Georg Wilhelm (1619--1640).
  • Kurfürst Friedrich Wilhelm (bis zum Westfälischen Frieden 1640--1648).
  • VI. Die Begründung des brandenburgisch-preußischen Gesamtstaates (1648--1688).
  • Die Erhebung Brandenburgs zu einer selbständigen Macht (1648--1660).
  • Der Aufbau des Gesamtstaates (1648--1688).
  • Im Kampfe mit Ludwig XIV.
  • Im Bunde mit Ludwig XIV.
  • Seemachtspläne.
  • Die Umkehr der brandenburgischen Politik und der Ausgang des Großen Kurfürsten (1684--1688).
  • VII. Die Erwerbung der Königskrone und der Ausbau des militärischen Großstaats (1688--1740).
  • Staat und Hof des ersten Königs.
  • Im spanischen Erbfolgekriege und im nordischen Kriege.
  • Der Militär- und Beamtenstaat Friedrich Wilhelms I.
  • Die auswärtige Politik von 1720 bis 1740 und der Ausgang Friedrich Wilhelms I.
  • VIII. Die Erhebung Preußens zur Großmacht. 1740--1786.
  • Der Regierungsantritt Friedrichs II. und die beiden ersten schlesischen Kriege.
  • Friedenszeit von 1746--1756.
  • Der siebenjährige Krieg.
  • Retablissement und Wirtschaftspolitik seit 1763.
  • Die Erwerbung Westpreußens und die Handelspolitik.
  • Der bayerische Erbfolgekrieg und der Fürstenbund.
  • Die Carmersche Justizreform. Der „alte Fritz".
  • IX. Umsturz und Wiederaufbau (1786--1840).
  • Charakter des Zeitalters von 1786 bis 1840.
  • Innere Zustände und Regierungstendenzen unter Friedrich Wilhelm II.
  • Politik und Krieg unter Friedrich Wilhelm II.
  • Die Anfänge Friedrich Wilhelms III. und der Zusammenbruch.
  • Die Reformen und die Vorbereitung der Erhebung.
  • Die Befreiungskriege (1813--1815).
  • Abschluß der Reformen und Stillstand (1815--1840).
  • X. Der Verfassungsstaat und die deutsche Frage (1840--1859).
  • Verfassungsexperimente (1840--1847)..
  • Die Revolution (1848--1849).
  • Der preußische Unionsversuch und die Wiederherstellung des Deutschen Bundes.
  • Die inneren Zustände Preußens seit 1850 und der Ausgang Friedrich Wilhelms IV.
  • XI. Die Begründung des Deutschen Reiches (1859--1871).
  • Die neue Ära und die Heeresreform.
  • Die deutsche Frage und die Krisis im Zollverein.
  • Der Verfassungskonflikt und das Ministerium Bismarck.
  • Der Frankfurter Fürstentag und die Herstellung des Einvernehmens mit Österreich.
  • Die polnische und die schleswig-holsteinsche Frage.
  • Der Verfassungskonflikt auf dem Höhepunkt.
  • Der dänische Krieg.
  • Die Konvention von Gastein und der Bruch mit Österreich.
  • Der Krieg von 1866.
  • Die Begründung des Norddeutschen Bundes.
  • Der deutsch-französische Krieg und die Begründung des Reiches.
  • XII. Im neuen Reich (1871--1888).
  • Die auswärtige Politik seit 1871.
  • Die Krisis von 1875.
  • Der Berliner Kongreß. -- Die Entstehung des Dreibundes. -- Der Rückversicherungsvertrag mit Rußland.
  • Kolonialpolitik.
  • Die Krisis von 1887.
  • Der Ausbau der Reichsverfassung. Reichsgesetzgebung bis 1878. -- Gründerzeit und Krach.
  • Preußische Verwaltungsreform, Ausbau der Selbstverwaltung.
  • Entstehung des Kulturkampfes.
  • Der Kulturkampf bis 1878.
  • Der Kampf gegen die Sozialdemokratie.
  • Die Vorbereitung des wirtschaftlichen Umschwunges von 1878.
  • Die Steuer- und Wirtschaftsreform.
  • Sozialistengesetz. -- Abbruch des Kulturkampfes.
  • Bedeutung des Umschwunges seit 1878. -- Die sozialpolitische Gesetzgebung.
  • Innere Kolonisation und Polenpolitik. -- Septennat und Kartell 1887..
  • Die neue Verwaltungsorganisation in Preußen.
  • Kulturbestrebungen.
  • Persönlichkeit Kaiser Wilhelms. -- Seine Größe.
  • Schlußwort.
  • Personenverzeichnis.

Full text

Grundherrschaft und Gutswirtschaft. 55 
wissen ja, daß um die Zeit der Kolonisation im 12. Jahrhundert viele Laten 
in Nordwestdeutschland durch die Auflösung der Fronhofswirtschaft freigesetzt 
worden waren, die gewiß nicht abgeneigt waren, ähnliche Stellen wie die, welche 
sie im Mutterlande gehabt hatten, auch im Kolonialgebiet wieder anzunehmen. 
Ein kleines Rittergut also besteht schon seit der Kolonisation; es ist in seiner 
Größe und in der ganzen Struktur der gutsherrlich-bäuerlichen Verfassung noch 
sehr verschieden von dem späteren großen Rittergut des 17. und 18. Jahrhunderts; 
aber auch dem, was man unter Grundherrschaft im Westen der Elbe damals ver- 
stand, entspricht es keineswegs. Dieser Unterschied zwischen Grundherrschaft und 
Gutsherrschaft ist übrigens so wichtig für die Geschichte des preußischen Staates, 
daß wir hier mit kurzen Worten noch etwas näher darauf eingehen müssen. Er 
bildet nämlich die eigentliche Grundlage des tiefen und weitreichenden Gegen- 
satzes in der ländlichen Verfassung, dem Gemeindeleben und der sozialen Struktur 
der Provinzen westlich und östlich der Elbe — ein Gegensatz, den unsere Staats- 
männer und Gesetzgeber mehr als einmal gespürt haben, ohne ihn in der Wurzel 
zu erfassen, und dem in der neueren Zeit niemand mehr Gewicht beigelegt hat 
als der Staatsminister v. Migquel, der, selbst im nordwestlichen Deutschland auf- 
gewachsen und ein Kenner ländlicher Verhältnisse, den Gegensatz zu den ost- 
elbischen Provinzen in seiner ganzen, bis in die Gegenwart hinein dauernden 
Schärfe als ein überaus wichtiges Moment der inneren Politik erkannt hat. 
Der ostdeutsche Gutsherr ist ein Landwirt, der Organisator und Leiter 
eines landwirtschaftlichen Großbetriebes; der westdeutsche Grundherr dagegen ist 
ein Rentenbezieher, der sein Land in kleinen Wirtschaften pachtweise ausgetan 
hat und wenn er selbst auf dem Lande lebt, doch keine bedeutende Eigenwirtschaft 
detreibt. Die ostdeutsche Gutswirtschaft wird im 17., 18. Jahrhundert mit 
unfreien, „erbuntertänigen“ Bauern betrieben, die Frondienste zu leisten haben, 
auf denen die Bewirtschaftung des Herrengutes beruht. Die westdeutsche Grund- 
herrschaft kennt ein derartiges Verhältnis in der Hauptsache nicht; dort herrschen 
freie bäuerliche „Meier“ oder Pächter vor, die für sich selbst arbeiten und nur 
ihre Abgaben zu zahlen haben. 
Was wir nun in der Mark Brandenburg vor den Hohenzollern finden, ist 
weder mit dem einen noch mit dem andern ohne weiteres gleichzusetzen. Am 
meisten ähnelt es jener älteren Form der Grundherrschaft, wie sie in Nordwest- 
deutschland seit dem 12. Jahrhundert mehr und mehr abgekommen ist, wie sie 
aber vordem, im ganzen früheren Mittelalter, die charakteristische Form der 
Landnutzung durch die großen geistlichen und weltlichen Grundherren, namentlich 
auch auf den Domänen der Könige war: das ist das sogenannte Fronhofssystem, 
von dessen Auflösung wir schon mehrmals gesprochen haben; es bestand darin, 
daß hier der Grundherr selbst oder durch seinen Vertreter, den villicus oder 
Meier (im älteren Sinne), eine nicht ganz unbeträchtliche Eigenwirtschaft auf 
einem Fronhof trieb, bei der die abhängigen, in der Nähe auf Herrenland 
angesiedelten Bauern („Laten“) durch Frondienste helfen mußten; wobei hervor- 
zuheben ist, daß diese Dienste, entsprechend dem verhältnismäßig kleinen Umfang 
der Eigenwirtschaft der Herren, noch nicht sehr bedentend waren. 
Dieser älteren Form der Grundherrschaft entspricht das gutsherrlich-bäuer= 
liche Verhältnis zur Zeit des Landbuches von 1375 noch am ersten. Es wäre 
nicht unmöglich, daß man zu der gleichen Zeit, wo die Grundherren im Nord-
	        

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