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Die Hohenzollern und ihr Werk.

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Bibliographic data

fullscreen: Die Hohenzollern und ihr Werk.

Monograph

Persistent identifier:
hintze_hohenzollern_1915
Title:
Die Hohenzollern und ihr Werk.
Author:
Hintze, Otto
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Paul Parey
Document type:
Monograph
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1915
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
II. Die Mark Brandenburg vor den Hohenzollern.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Verfassung und Verwaltung.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Hof- und Landesverwaltung.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Die Hohenzollern und ihr Werk.
  • Title page
  • Alle Rechte vorbehalten. Copyright.
  • Vorwort.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • I. Das Haus Hohenzollern.
  • Die Hohenzollern und der preußische Staat.
  • Der Urstamm und die Vorfahren des preußischen Königshauses.
  • Genealogische Ausblicke.
  • Die Burggrafen von Nürnberg.
  • II. Die Mark Brandenburg vor den Hohenzollern.
  • Askanier -- Wittelsbacher -- Luxemburger.
  • Verfassung und Verwaltung.
  • Grundlagen der ländlichen Verfassung.
  • Ritter und Bauern.
  • Grundherrschaft und Gutswirtschaft.
  • Markgräfliche Gewalt.
  • Hof- und Landesverwaltung.
  • Gerichtsverfassung.
  • Entstehung selbständiger Lokalgewalten.
  • Die Städte.
  • Verfall der markgräflichen Rechte.
  • Die Bedeverträge.
  • Entstehung der landständischen Verfassung.
  • III. Die Wiederherstellung des brandenburgischen Landesstaats durch die Hohenzollern (1412--1499).
  • Die allgemeine Lage im 15. Jahrhundert.
  • Kurfürst Friedrich I. (1415--1440).
  • Kurfürst Friedrich II. (1440--1470).
  • Albrecht Achilles (Kurfürst 1470--1486).
  • Kurfürst Johann (1486--1499).
  • IV. Das Jahrhundert der Reformation (1499--1598).
  • [Allgemeine Bewegungen und Verhältnisse.]
  • Kurfürst Joachim I. (1499--1535) und Kardinal Albrecht.
  • Kurfürst Joachim II. (1535--1571) und Hans von Küstrin (1530--1571).
  • Kurfürst Johann Georg (1571--1598).
  • Hof- und Landesverwaltung im 16. Jahrhundert..
  • V. Die neuen Erwerbungen und der Dreißigjährige Krieg (1598--1648).
  • Allgemeiner Charakter des Zeitalters von 1598---1648. -- Luthertum und Calvinismus.
  • Kurfürst Joachim Friedrich (1598--1608).
  • Kurfürst Johann Sigismund (1608--1619).
  • Kurfürst Georg Wilhelm (1619--1640).
  • Kurfürst Friedrich Wilhelm (bis zum Westfälischen Frieden 1640--1648).
  • VI. Die Begründung des brandenburgisch-preußischen Gesamtstaates (1648--1688).
  • Die Erhebung Brandenburgs zu einer selbständigen Macht (1648--1660).
  • Der Aufbau des Gesamtstaates (1648--1688).
  • Im Kampfe mit Ludwig XIV.
  • Im Bunde mit Ludwig XIV.
  • Seemachtspläne.
  • Die Umkehr der brandenburgischen Politik und der Ausgang des Großen Kurfürsten (1684--1688).
  • VII. Die Erwerbung der Königskrone und der Ausbau des militärischen Großstaats (1688--1740).
  • Staat und Hof des ersten Königs.
  • Im spanischen Erbfolgekriege und im nordischen Kriege.
  • Der Militär- und Beamtenstaat Friedrich Wilhelms I.
  • Die auswärtige Politik von 1720 bis 1740 und der Ausgang Friedrich Wilhelms I.
  • VIII. Die Erhebung Preußens zur Großmacht. 1740--1786.
  • Der Regierungsantritt Friedrichs II. und die beiden ersten schlesischen Kriege.
  • Friedenszeit von 1746--1756.
  • Der siebenjährige Krieg.
  • Retablissement und Wirtschaftspolitik seit 1763.
  • Die Erwerbung Westpreußens und die Handelspolitik.
  • Der bayerische Erbfolgekrieg und der Fürstenbund.
  • Die Carmersche Justizreform. Der „alte Fritz".
  • IX. Umsturz und Wiederaufbau (1786--1840).
  • Charakter des Zeitalters von 1786 bis 1840.
  • Innere Zustände und Regierungstendenzen unter Friedrich Wilhelm II.
  • Politik und Krieg unter Friedrich Wilhelm II.
  • Die Anfänge Friedrich Wilhelms III. und der Zusammenbruch.
  • Die Reformen und die Vorbereitung der Erhebung.
  • Die Befreiungskriege (1813--1815).
  • Abschluß der Reformen und Stillstand (1815--1840).
  • X. Der Verfassungsstaat und die deutsche Frage (1840--1859).
  • Verfassungsexperimente (1840--1847)..
  • Die Revolution (1848--1849).
  • Der preußische Unionsversuch und die Wiederherstellung des Deutschen Bundes.
  • Die inneren Zustände Preußens seit 1850 und der Ausgang Friedrich Wilhelms IV.
  • XI. Die Begründung des Deutschen Reiches (1859--1871).
  • Die neue Ära und die Heeresreform.
  • Die deutsche Frage und die Krisis im Zollverein.
  • Der Verfassungskonflikt und das Ministerium Bismarck.
  • Der Frankfurter Fürstentag und die Herstellung des Einvernehmens mit Österreich.
  • Die polnische und die schleswig-holsteinsche Frage.
  • Der Verfassungskonflikt auf dem Höhepunkt.
  • Der dänische Krieg.
  • Die Konvention von Gastein und der Bruch mit Österreich.
  • Der Krieg von 1866.
  • Die Begründung des Norddeutschen Bundes.
  • Der deutsch-französische Krieg und die Begründung des Reiches.
  • XII. Im neuen Reich (1871--1888).
  • Die auswärtige Politik seit 1871.
  • Die Krisis von 1875.
  • Der Berliner Kongreß. -- Die Entstehung des Dreibundes. -- Der Rückversicherungsvertrag mit Rußland.
  • Kolonialpolitik.
  • Die Krisis von 1887.
  • Der Ausbau der Reichsverfassung. Reichsgesetzgebung bis 1878. -- Gründerzeit und Krach.
  • Preußische Verwaltungsreform, Ausbau der Selbstverwaltung.
  • Entstehung des Kulturkampfes.
  • Der Kulturkampf bis 1878.
  • Der Kampf gegen die Sozialdemokratie.
  • Die Vorbereitung des wirtschaftlichen Umschwunges von 1878.
  • Die Steuer- und Wirtschaftsreform.
  • Sozialistengesetz. -- Abbruch des Kulturkampfes.
  • Bedeutung des Umschwunges seit 1878. -- Die sozialpolitische Gesetzgebung.
  • Innere Kolonisation und Polenpolitik. -- Septennat und Kartell 1887..
  • Die neue Verwaltungsorganisation in Preußen.
  • Kulturbestrebungen.
  • Persönlichkeit Kaiser Wilhelms. -- Seine Größe.
  • Schlußwort.
  • Personenverzeichnis.

Full text

Hof= und Landesverwaltung. 59 
Eine feste Residenz hatte der Markgraf noch nicht. Er zog mit seinem 
reisigen Gefolge im Lande umher, bald in dieser oder jener Burg oder Stadt 
längere Zeit verweilend. Ein beliebter Aufenthaltsort der askanischen Mark- 
grafen war Tangermünde; Markgraf Waldemar hat auch oft zu Soldin in der 
Neumark Hof gehalten. Man wird sich zu denken haben, daß es bei dem 
damaligen Zustand der Straßen leichter war, mit einem reisigen Zuge den Ort 
von Zeit zu Zeit zu wechseln, als von den verschiedenen Teilen des Landes die 
Lebensmittel, deren der Hof bedurfte, an einen bestimmten Punkt zu trans- 
portieren. Zugleich dienten aber die Reisen des Markgrafen bei dem unent- 
wickelten Zustand des Verkehrs auch dazu, seine Autorität in allen Teilen des 
Landes zur Geltung und Ansübung zu bringen. Aus den alten Gerichtstagen 
(placita), die der Markgraf im Lande umherziehend abhielt und auf denen er 
ursprünglich nur als hoher Reichsbeamter waltete, wurden mit der Ausbildung 
der Landeshoheit ganz von selbst fürstliche Hoftage, auf denen in der Hauptsache 
nur noch die Vasallen und Dienstmannen des Landesherrn erschienen, um ihm 
aufzuwarten und ihm zugleich bei der Abhaltung von Rat und Gericht zu dienen. 
Man kann hier wie anderswo einen engeren und einen weiteren „Hof“ unter- 
scheiden. Der „weitere Hof“ besteht in den periodisch wiederkehrenden größeren 
Hofversammlungen, bei denen eine größere Anzahl von Vasallen und auch wohl 
von Prälaten erscheint, um mit dem Markgrafen kirchliche oder weltliche Feste 
zu feiern und zugleich mit ihm Rat und Gericht zu halten. An diesen weiteren 
Hof knüpfen sich die periodischen Sitzungen des Hofgerichts und die späteren 
Versammlungen der Landstände. Der „engere Hof“ aber besteht aus den Herren, 
Rittern und Geistlichen, die den Markgrafen dauernd umgeben und zu den 
täglichen Geschäften der Hofverwaltung und Regierung gebraucht werden. Das 
sind die „Räte und Diener“, aus denen später die Ratstube und der Geheime Rat 
gebildet worden sind. 
Aus dem zunächst noch sehr unbeständigen, mit den verschiedenen Orten 
der Hofhaltung vielfach wechseluden Personal dieses engeren Hofes ragen als 
eine verhältnismäßig feste und stetige Erscheinung hervor die Inhaber der großen 
Hofämter: als Leiter des ganzen Hofhalts zunächst der Drost (Truchseß), der erst 
zu Ende der askanischen Zeit von dem damals überall an erster Stelle er- 
scheinenden Hofmeister abgelöst wird; neben ihnen zur Aufsicht über das reisige 
Gefolge und die Pferde der Marschall, für die eigentliche Hofhaltung Küchen- 
meister und Schenk, für den persönlichen Dienst beim Markgrafen der Kämmerer, 
als Kanzleiverwalter anfänglich ein Notar oder Protonotar, später auch ein 
Kanzler, diese schreibkundigen Beamten damals natürlich noch durchweg Geist- 
liche.. Die weltlichen Hofämter wurden seit der Mitte des 13. Jahrhunderis 
vorwiegend durch ritterliche Dienstmannen des Markgrafen (Ministerialen) be- 
setzt, während früher wohl meist freie Vasallen dazu gebraucht worden waren, 
die ein Amt nur in der Form eines erblichen Lehens annahmen. Seit der Mitte 
des 13. Jahrhunderts ist von Erblichkeit der wirklichen Hofämter nicht mehr die 
Rede. Die Erbhofämter, die sich im Besitz gewisser großer Familien des Landes 
erhalten haben — das Erbmarschallamt bei den Gänsen zu Putlitz, das Erb- 
küchenmeisteramt bei den Schulenburg, das Erbschenkenamt bei den Lützendorf — 
sind nur noch leere Dekorationen, Titulaturen ohne wirkliche Amtsfunktionen 
und ohne Bedeutung für die Hofverwaltung. Die eigentlichen Verwaltungsämter
	        

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