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Die Hohenzollern und ihr Werk.

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Bibliographic data

fullscreen: Die Hohenzollern und ihr Werk.

Monograph

Persistent identifier:
hintze_hohenzollern_1915
Title:
Die Hohenzollern und ihr Werk.
Author:
Hintze, Otto
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Paul Parey
Document type:
Monograph
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1915
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
II. Die Mark Brandenburg vor den Hohenzollern.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Verfassung und Verwaltung.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Die Bedeverträge.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Die Hohenzollern und ihr Werk.
  • Title page
  • Alle Rechte vorbehalten. Copyright.
  • Vorwort.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • I. Das Haus Hohenzollern.
  • Die Hohenzollern und der preußische Staat.
  • Der Urstamm und die Vorfahren des preußischen Königshauses.
  • Genealogische Ausblicke.
  • Die Burggrafen von Nürnberg.
  • II. Die Mark Brandenburg vor den Hohenzollern.
  • Askanier -- Wittelsbacher -- Luxemburger.
  • Verfassung und Verwaltung.
  • Grundlagen der ländlichen Verfassung.
  • Ritter und Bauern.
  • Grundherrschaft und Gutswirtschaft.
  • Markgräfliche Gewalt.
  • Hof- und Landesverwaltung.
  • Gerichtsverfassung.
  • Entstehung selbständiger Lokalgewalten.
  • Die Städte.
  • Verfall der markgräflichen Rechte.
  • Die Bedeverträge.
  • Entstehung der landständischen Verfassung.
  • III. Die Wiederherstellung des brandenburgischen Landesstaats durch die Hohenzollern (1412--1499).
  • Die allgemeine Lage im 15. Jahrhundert.
  • Kurfürst Friedrich I. (1415--1440).
  • Kurfürst Friedrich II. (1440--1470).
  • Albrecht Achilles (Kurfürst 1470--1486).
  • Kurfürst Johann (1486--1499).
  • IV. Das Jahrhundert der Reformation (1499--1598).
  • [Allgemeine Bewegungen und Verhältnisse.]
  • Kurfürst Joachim I. (1499--1535) und Kardinal Albrecht.
  • Kurfürst Joachim II. (1535--1571) und Hans von Küstrin (1530--1571).
  • Kurfürst Johann Georg (1571--1598).
  • Hof- und Landesverwaltung im 16. Jahrhundert..
  • V. Die neuen Erwerbungen und der Dreißigjährige Krieg (1598--1648).
  • Allgemeiner Charakter des Zeitalters von 1598---1648. -- Luthertum und Calvinismus.
  • Kurfürst Joachim Friedrich (1598--1608).
  • Kurfürst Johann Sigismund (1608--1619).
  • Kurfürst Georg Wilhelm (1619--1640).
  • Kurfürst Friedrich Wilhelm (bis zum Westfälischen Frieden 1640--1648).
  • VI. Die Begründung des brandenburgisch-preußischen Gesamtstaates (1648--1688).
  • Die Erhebung Brandenburgs zu einer selbständigen Macht (1648--1660).
  • Der Aufbau des Gesamtstaates (1648--1688).
  • Im Kampfe mit Ludwig XIV.
  • Im Bunde mit Ludwig XIV.
  • Seemachtspläne.
  • Die Umkehr der brandenburgischen Politik und der Ausgang des Großen Kurfürsten (1684--1688).
  • VII. Die Erwerbung der Königskrone und der Ausbau des militärischen Großstaats (1688--1740).
  • Staat und Hof des ersten Königs.
  • Im spanischen Erbfolgekriege und im nordischen Kriege.
  • Der Militär- und Beamtenstaat Friedrich Wilhelms I.
  • Die auswärtige Politik von 1720 bis 1740 und der Ausgang Friedrich Wilhelms I.
  • VIII. Die Erhebung Preußens zur Großmacht. 1740--1786.
  • Der Regierungsantritt Friedrichs II. und die beiden ersten schlesischen Kriege.
  • Friedenszeit von 1746--1756.
  • Der siebenjährige Krieg.
  • Retablissement und Wirtschaftspolitik seit 1763.
  • Die Erwerbung Westpreußens und die Handelspolitik.
  • Der bayerische Erbfolgekrieg und der Fürstenbund.
  • Die Carmersche Justizreform. Der „alte Fritz".
  • IX. Umsturz und Wiederaufbau (1786--1840).
  • Charakter des Zeitalters von 1786 bis 1840.
  • Innere Zustände und Regierungstendenzen unter Friedrich Wilhelm II.
  • Politik und Krieg unter Friedrich Wilhelm II.
  • Die Anfänge Friedrich Wilhelms III. und der Zusammenbruch.
  • Die Reformen und die Vorbereitung der Erhebung.
  • Die Befreiungskriege (1813--1815).
  • Abschluß der Reformen und Stillstand (1815--1840).
  • X. Der Verfassungsstaat und die deutsche Frage (1840--1859).
  • Verfassungsexperimente (1840--1847)..
  • Die Revolution (1848--1849).
  • Der preußische Unionsversuch und die Wiederherstellung des Deutschen Bundes.
  • Die inneren Zustände Preußens seit 1850 und der Ausgang Friedrich Wilhelms IV.
  • XI. Die Begründung des Deutschen Reiches (1859--1871).
  • Die neue Ära und die Heeresreform.
  • Die deutsche Frage und die Krisis im Zollverein.
  • Der Verfassungskonflikt und das Ministerium Bismarck.
  • Der Frankfurter Fürstentag und die Herstellung des Einvernehmens mit Österreich.
  • Die polnische und die schleswig-holsteinsche Frage.
  • Der Verfassungskonflikt auf dem Höhepunkt.
  • Der dänische Krieg.
  • Die Konvention von Gastein und der Bruch mit Österreich.
  • Der Krieg von 1866.
  • Die Begründung des Norddeutschen Bundes.
  • Der deutsch-französische Krieg und die Begründung des Reiches.
  • XII. Im neuen Reich (1871--1888).
  • Die auswärtige Politik seit 1871.
  • Die Krisis von 1875.
  • Der Berliner Kongreß. -- Die Entstehung des Dreibundes. -- Der Rückversicherungsvertrag mit Rußland.
  • Kolonialpolitik.
  • Die Krisis von 1887.
  • Der Ausbau der Reichsverfassung. Reichsgesetzgebung bis 1878. -- Gründerzeit und Krach.
  • Preußische Verwaltungsreform, Ausbau der Selbstverwaltung.
  • Entstehung des Kulturkampfes.
  • Der Kulturkampf bis 1878.
  • Der Kampf gegen die Sozialdemokratie.
  • Die Vorbereitung des wirtschaftlichen Umschwunges von 1878.
  • Die Steuer- und Wirtschaftsreform.
  • Sozialistengesetz. -- Abbruch des Kulturkampfes.
  • Bedeutung des Umschwunges seit 1878. -- Die sozialpolitische Gesetzgebung.
  • Innere Kolonisation und Polenpolitik. -- Septennat und Kartell 1887..
  • Die neue Verwaltungsorganisation in Preußen.
  • Kulturbestrebungen.
  • Persönlichkeit Kaiser Wilhelms. -- Seine Größe.
  • Schlußwort.
  • Personenverzeichnis.

Full text

66 Die Mark Brandenburg vor den Hohenzollern. 
zunächst namentlich um das Markt-, das Münz= und das Zollregal, die alle 
schon im Anfang des 13. Jahrhunderts gewohnheitsrechtlich aus den Händen 
der Reichsgewalt in die der Landesfürsten übergegangen waren und die ein 
bekanntes Reichsgesetz Kaiser Friedrichs II., das „Statutum in kavorem prin- 
cipum“ von 1232 den Landesherren bestätigte, indem zugleich störende Eingriffe 
der kaiserlichen Gewalt in die damit zusammenhängenden Interessen der Landes- 
fürsten ausgeschlossen wurden. Das Marktregal (d. h. das Recht zur Anlegung 
von Märkten und zum Genuß der dort erhobenen Marktabgaben) verlor freilich 
seine Hanptbedeutung, als die Epoche der Kolonisation und der Marktgründungen 
abgeschlossen war und nun die Städte ihren Markt samt den daran sich knüpfenden 
Einkünften dem Markgrafen abzukaufen begannen. Das Münzregal dagegen 
erfuhr eine bedentende Erweiterung, da es anfänglich nur für Silber= und Kupfer- 
prägungen und für die altherkömmlichen Münzstätten galt, während die Goldene 
Bulle von 1356 den Kurfürsten nicht nur das Recht der Goldprägung, sondern 
auch das Recht zur Anlegung neuer Münzstätten verlieh. Es war in Branden- 
burg wie anderswo namentlich deswegen sehr lukrativ, weil die Münzen sehr 
häufig (manchmal Jahr für Jahr) „verrufen“, d. h. für ungültig erklärt wurden, 
so daß sie, oft unter bedentendem Verlust der Inhaber, in die neugeprägten 
Münzen umgewechselt werden mußten, was nur bei den Münzstätten des Landes- 
herrn geschehen durfte. Auch bezüglich des Zollregals hatte der Kaiser 1232 
darauf verzichtet, ohne Zustimmung der Landesherren neue Zollstätten in deren 
Gebiet anzulegen; die alten waren damals eben schon längst im Besitze der 
Landesherren selbst. Aber neue Zollstätten anzulegen und neue Zölle zu erheben, 
war ihnen keineswegs gestattet; und in der Mark Brandenburg hat es später 
Kurfürst Albrecht Achilles als ein großes Privilegium betrachtet, daß ihm 1456 
dieses Recht vom Kaiser verliehen wurde. Durch die Goldene Bulle von 1356 
wurde den Kurfürsten auch noch das Salz= und Bergregal verliehen, das auch 
in Brandenburg dem Kurfürsten den Alleinhandel mit Salz gewährte; außerdem 
kommt in Betracht der Indenschutz, das Forstregal, das Mühlenregal. 
Ncben diesen Einkünften aus Grundbesitz und Regalien spielten aber 
anfänglich auch Stenereinkünfte eine große Rolle. Es handelt sich um die 
sogenannte „Bede“ (precaria, petitio, exactio), die zwar, wie der Name ver- 
muten läßt, ursprünglich eine freiwillige, bittweis erhobene Abgabe war (wahr- 
scheinlich zum Entgelt für die Lasten der Gerichtshaltung und der Ansübung 
obrigkeitlicher Funktionen überhaupt), die aber in der Mark Brandenburg wie 
in anderen Territorien im 13. Jahrhundert durchaus als eine allgemeine landes- 
herrliche Steuer erscheint, die sich mit der Landeshoheit von selbst ausgebildet hat 
und gewohnheitsrechtlich feststeht, ohne daß es dabei einer förmlichen Bewilligung 
durch die Besteuerten bedurfte. Dadurch unterscheidet sich die Bede sehr wesentlich 
von den späteren landständischen Stenern. Während sie aber in anderen Terri- 
torien schon um die Mitte des 13. Jahrhunderts auf feste, jährlich zu zahlende 
Summen von geringer Höhe beschränkt war, wurde sic in der Mark Brandenburg 
noch lange in ganz unregelmäßigen Zwischenräumen und in willkürlicher Höhe 
erhoben — je nach dem Bedürfnis der Landesherrschaft. Es scheint nun, daß 
das Lösegeld, das für Otto IV. nach der Gefangennehmung bei Frohse aufgebracht 
werden mußte, besonders starke Forderungen veranlaßt hat, die einen allgemeinen 
Widerstand im Lande hervorriefen und in den Jahren 1280—83 zu Verhand-
	        

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