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Die Verfassungsgesetze des Herzogtums Braunschweig.

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fullscreen: Die Verfassungsgesetze des Herzogtums Braunschweig.

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Monograph

Persistent identifier:
rhamm_verfassung_braunschweig_1907
Title:
Die Verfassungsgesetze des Herzogtums Braunschweig.
Buchgattung:
Sammlung
Place of publication:
Braunschweig
Publishing house:
Friedrich Vieweg und Sohn
Document type:
Monograph
Collection:
Duchy of Brunswick.
Year of publication.:
1907
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
II. Die einzelnen Verfassungsgesetze und Verfassungsnormen des Herzogtums.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
I. Die neue Landschafts-Ordnung für das Herzogtum Braunschweig vom 12. Oktober 1832.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Sechstes Kapitel. - Von den Finanzen.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
§ 161. - 1. Sonderung des Fürstl. Haushalts von dem Staatshaushalte.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Die Verfassungsgesetze des Herzogtums Braunschweig.
  • Title page
  • Rechtlicher Hinweis des Verlages.
  • Vorwort zur ersten Auflage.
  • Vorwort zur zweiten Auflage.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • I. Einleitender Teil.
  • § 1. Das Staatsgebiet und das Herrscherhaus.
  • § 2. Die Landstände.
  • § 3. Die Erneuerte Landschafts-Ordnung und der Verfassungsstreit der Stände mit Herzog Karl II.
  • § 4. Die Neue Landschaftsordnung und der Finanznebenvertrag.
  • § 5. Die Späteren Änderungen der Neuen Landschaftsordnung.
  • § 6. Der Eintritt des Herzogtums in den Norddeutschen Bund. Das Regentschaftsgesetz.
  • § 7. Quellen und Literatur des braunschweigischen Verfassungsrechts.
  • II. Die einzelnen Verfassungsgesetze und Verfassungsnormen des Herzogtums.
  • I. Die neue Landschafts-Ordnung für das Herzogtum Braunschweig vom 12. Oktober 1832.
  • Preface
  • Erstes Kapitel. - Von dem Herzogthume, der Regierungsform und dem Landesfürsten.
  • Zweites Kapitel. - Von den allgemeinen Rechten und Pflichten der Unterthanen.
  • Drittes Kapitel. - Von den Gemeinden.
  • Viertes Kapitel. - Von den Landständen.
  • Fünftes Kapitel. - Von den obersten Landesbehörden und dem Zivil-Staatsdienste.
  • Sechstes Kapitel. - Von den Finanzen.
  • § 161. - 1. Sonderung des Fürstl. Haushalts von dem Staatshaushalte.
  • § 162. - 2. Kammergut.
  • § 163. - 3. Stifter St. Blasii et Cyriaci.
  • § 164. - 4. Rechtsverhältnisse des Kammerguts.
  • § 165. - Fortsetzung.
  • § 166. - 5. Verwaltung des Kammerguts.
  • § 167. - 6. Verwendung des Cammerguts.
  • § 168. - 7. Cammer-Etat und Rechnungen.
  • § 169. - 8. Bedarf des Landesfürsten.
  • § 170. - Fortsetzung.
  • § 171. - 9. Apanagen, Mitthümer und Schloßbaukosten.
  • § 172. - 10. Bedarf des Landes.
  • § 173. - 11. Steuerverwilligung. - a) Recht und Pflicht der Verwilligung.
  • § 174. - Fortsetzung.
  • § 175. - b) Umfang des Steuerverwilligungsrechts.
  • § 176. - c) Art der Steuerausschreiben.
  • § 177. - d) Dauer der Verwilligung.
  • § 178. - Fortsetzung.
  • § 179. - Fortsetzung.
  • § 180. - e) Ausnahmen von dem ständischen Bewilligungsrechte.
  • § 181. - Fortsetzung.
  • § 182. - 12 Steuerdirection.
  • § 183. - 13. Finanz-Collegium.
  • § 184. - 14. Staatshaushalts-Etat.
  • § 185. - Fortsetzung.
  • § 186. - 15. Leihaus-Anstalt.
  • § 187. - 16. Staatsanleihen.
  • § 188. - 17. Beaufsichtigung des Finanzwesens.
  • § 189. - 18. Befugnisse des ständischen Ausschusses im Finanzwesen. - a) Regelmäßige.
  • § 190. - b) Außerordentliche.
  • Siebentes Kapitel. - Von der Rechtspflege.
  • Achtes Kapitel. - Von den christlichen Kirchen, den öffentlichen Unterrichts-Anstalten und milden Stiftungen, von dem Kloster- und Studienfonds.
  • II. Der Finanznebenvertrag vom 12. Oktober 1832.
  • III. Das Gesetz, die ohne besondere ständische Zustimmung zulässigen Veränderungen mit dem Grundvermögen des Kammergutes und des Kloster- und Studienfonds betreffend, vom 20. Dezember 1834.
  • IV. Gesetz, die provisorische Ordnung der Regierungsverhältnisse bei einer Thronerledigung betreffend, vom 16. Februar 1879, Nr. 3.
  • V. Gesetz, betreffend die Übertragbarkeit der zu Bauten durch die Etats zur Verfügung gestellten Beträge, vom 1. Juli 1904, Nr. 44.
  • Sachregister.
  • Namensverzeichnis
  • Berichtigungen.
  • Verzeichnis der Abkürzungen.

Full text

1125 20 
Der Verein für Volkswlrtschaft und Gewerbe 
in Frankfurt a. M. ersucht uns, mitzuteilen, 
daß der Verein in diesem Winter besondere Kurse 
über wichtigere Probleme der Weltwirtschaft und 
Kolonialpolitik veranstaltet. Es sprechen: Pro- 
fessor Dr. Arndt von der Akademie für Sozial- 
und Handelswissenschaften in Frankfurt a. M. 
über: Wesen der Weltwirtschaft und Auf- 
gaben der Kolonialpolitik, Professor Dr. 
W. Sievers von der Universität Gießen über: 
Die wirtschaftlichen Beziehungen Deutsch- 
lands zu Südamerika, Dr. Paul Rohrbach- 
Berlin über: Die wirtschaftliche Bedeutung 
der deutschen Schutzgebiete, Professor Dr. E. 
Deckert von der Akademie für Sozial= und 
Handelswissenschaften in Frankfurt a. M. über 
Die wirtschaftlichen Beziehungen Deutsch- 
lands zu Süd= und Ostasien. 
Zu diesen Kursen haben sich ohne besondere 
Propaganda nahezu dreihundert Teilnehmer und 
Teilnehmerinnen gemeldet. 
  
Citeratur. 
Dr. Kullnick: Vom Reitersmann zum Prä- 
sidenten. Ein Lebensbild Theodor Roose- 
velts. Mit einem Bildnis. Berlin 1908. 
E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuch- 
handlung, Berlin SWés, Kochstraße 68—71. 
Preis 4 Mk., geb. 5 Mk. 
Dem Manne, der augenblicklich an der 
Spitze der Vereinigten Staaten steht, ist es ge- 
lungen, sich in höchstem Maße das Vertrauen 
seiner Mitbürger zu erwerben. Da bei uns in 
Deutschland bisher nur wenig von seiner Ver- 
gangenheit bekannt geworden ist, so darf das 
Lebensbild, das Dr. Kullnick von Theodor 
Roosevelt gezeichnet hat, Anspruch auf besondere 
Beachtung erheben. Wir empfangen eine unter- 
haltende Schilderung von seiner Ingendzeit und 
den Universitätsjahren, von seinem ersten poli- 
tischen Auftreten, seinem Aufenthalt im wilden 
Westen, der Verwaltungslaufbahn als Polizei- 
präsident von New VYork und als Unterstaats- 
sekretär der Marine, seiner Tätigkeit als Führer 
des 1. Freiwi ts, endlich von 
seiner Stellung als Vizepräsident und als Prä- 
sident der Vereinigten Staaten. Auch sein Privat- 
leben erfährt eingehende Berücksichtigung. Roose- 
velt gilt als die vollendete Verkörperung des 
amerikanischen Volkscharakters. Es mag wohl 
sein, daß wir Deutschen nicht nötig haben, uns 
unsere Vorbilder aus der Fremde zu holen. 
Unser eigenes Vaterland hat Männer genug 
hervorgebracht, an deren Leben und Taten sich 
unsere Jugend begeistern, an deren Denken und 
  
Handeln sie ihren Charakter bilden kann. Dennoch 
wäre es ein Fehler, wenn man achtlos an einem 
Beispiel so vornehmer, edler Männlichkeit vor- 
übergehen wollte, wie es sich in Roosevelts bis- 
herigem Leben offenbart. Der Verfasser hat durch 
Herausgabe des vorliegenden Buches die dies- 
jährige Weihnachts-Geschenkliteratur um ein lehr- 
reiches Werk bereichert. 
Smend, Oberleutnant, kommandiert zum Reichs- 
Kolonialamt: Eine Reise durch die Nord- 
ostecke von Togo. (Sonderabdruck aus 
Band 92, Nr. 16 des „Globus".) 
Der Verfasser gibt in seinem Aufsatz anzie- 
hende Bilder aus der Nordostecke Togos, die 
zwar keinen Anspruch auf Vollständigkeit machen, 
aber bei der Spärlichkeit des über jene Gebiete 
bisher Veröffentlichten trotzdem volles Interesse 
verdienen. Es sind die flüchtigen Eindrücke, die 
Oberleutnant Smend im Jahre 1905 auf einer 
Reise mit dem Bezirksamtmann Dr. Kersting 
sammeln konnte. Der letztere hat sich die ethno- 
graphische Erforschung jener interessanten Gebiete 
im einzelnen zur Aufgabe gemacht. 
Archiv für Rechts= und Wirtschaftsphilo- 
sophie mit besonderer Berücksichtigung der 
Gesetzgebungsfragen. Herausgegeben vom Geh. 
Justizrat, Prof. a. d. Universität Berlin, Dr. jur. 
Josef Kohler und Dr. jur. Fritz Berolz- 
heimer in München. Berlin und Leipzig. 
Verlagsbuchhandlung Dr. Walther Rothschild. 
Die erste Nummer dieser neuen Vierteljahrs= 
zeitschrift (Preis jährlich 20 Mk.) ist soeben er- 
schienen. Sie enthält u. a. einen bemerkens- 
werten Aufssatz des Geheimen Legationsrats 
v. König-Berlin über Gesetzgebungs= und 
Verwaltungsaufgaben auf kolonialem Ge- 
biete. Entschieden betont auch der Verfasser die 
dringende Notwendigkeit einer planmäßigen Auf- 
  
schließung unserer Schutzgebiete durch den be- 
schleunigten Ausbau der Verkehrswege. 
C. F. Sperling: Eine Weltreise unter 
deutscher Flagge; 51 000 Seemeilen mit 
dem deutschen Kreuzergeschwader durch die 
Ozeane. Leipzig 1907. Verlag von Wilhelm 
Weicher. 
Auf weiter Fahrt. 
und zu Lande. 
Selbsterlebnisse zur See 
Mit Originalbeiträgen deutscher 
Marineoffiziere, Kolonialtruppenführer und 
Weltreisender. Begründet von Dr. Julius 
Lohmeyer f, fortgeführt von Kapitänleutnant 
Wislicenus, Abteilungsvorstand der deutschen 
Seewarte, kommandiert zum Reichs-Marine= 
Amt. Band V. Leipzig 1907. Verlag von 
Wilhelm Weicher.
	        

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