Full text: Deutsches Kolonialblatt. XIX. Jahrgang, 1908. (19)

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Rücklage in den Spezialreservefonds den Betriebs- 
ausgaben der gesamten Verkehrsanlagen zu, so 
steigen die Ausgaben auf 597 431 und 
bringen den Betriebskoeffizienten von 58,50 auf 
80,4 v. H. in die Höhe. Der Überschuß würde 
dadurch auf 145 168,92 J und der Prozentsatz 
der Verzinsung des Anlagekapitals auf 1,58 v. H. 
herabgedrückt. 
Inzwischen hat sich indes die Erkenntnis 
geltend gemacht, daß die vorgenannten Rücklage- 
sätze für die Bahnen etwas zu hoch bemessen 
sind; ihre Anwendung läßt daher das wirtschaft- 
liche Erträgnis der Bahnunternehmung in einem 
etwas zu ungünstigen Lichte erscheinen und legt 
in unerwünschtem Maße Geldmittel dauernd fest, 
die dadurch der anderweiten Verwendung zu 
werbenden Zwecken entzogen werden. Aus diesen 
Gründen sind die oben gedachten Rücklagesätze 
für die Bahnen nach eingehender Prüfung mit 
Wirkung für das Rechnungsjahr 1908 auf fol- 
gende Werte ermäßigt worden: 
Für den eisernen Oberbau von 3 auf 2 v. H. 
des Beschaffungswertes, für die Lokomotiven von 
5 auf 2½ v. H., für die Wagen von 3 auf 1½ 
v. H. des Beschaffungswertes. Der Satz von 
6 v. H. für Holzschwellen konnte beibehalten wer- 
den, da Holzschwellen nur in geringem Umfange 
zur Anwendung kommen. 
Bei Annahme dieser Rücklagesätze ist eine 
Lebensdauer zugrunde gelegt für den eisernen 
Oberbau von 30 Jahren, für Holzschwellen von 
15 Jahren, für Lokomotiven von 25 Jahren und 
für Wagen von 35 Jahren. Diese Lebensdauer 
dürfte den Bedingungen des Betriebes auf den 
Schutzgebietsbahnen mit ihrer geringeren Fahr- 
geschwindigkeit, den leichteren Betriebslasten und 
dem schwächeren Zugverkehr entsprechen. Hiernach 
ergibt sich nach den ermäßigten Rücklagesätzen eine 
jährliche Rücklage für die Togobahnen von nur 
59 000 .¾ statt 122 000 “ (63 000 ¼¾ we- 
niger). Der Betrag von 36000 .7¼ für die Lande- 
brücke bleibt zunächst unverändert. Es werden 
demnach künftig vom Rechnungsjahre 1908 an 
zunächst jährlich 95 000 x in den Erneuerungs- 
fonds zurückgelegt; dieser Betrag erhöht sich ent- 
sprechend, sobald die in der Ausführung begriffene 
Berlängerung der Landebrücke vollendet sein wird. 
Außerdem find in einen Spezial-Reservefonds zur 
  
Bestreitung von Ausgaben, die durch größere 
Unfälle oder Elementarereignisse hervorgernfen 
werden, jährlich 5000 bis 10 000 “ zurück- 
zulegen, welche indes als Betriebsausgabe ver- 
bucht werden. 
Ülber die Verpachtung der gesamten Ver- 
kehrsanlagen vom Tage der Betriebseröffnung 
der Inlandbahn an, zunächst bis zum 31. März 
1908, war mit der Gesellschaft Lenz & Co. in 
Berlin am 5./12. Februar 1907 ein Vertrag ab- 
geschlossen worden. Nach diesem Vertrage hat 
die Pächterin als Pachtzins von den Roheinnahmen 
aus dem Personenverkehr der Landebrücke die 
Hälfte, aus dem Güterverkehr der Landebrücke 
je 3 /“ für die Tonne beförderten Guts und 
ein Drittel der übrigen Roheinnahmen des Be- 
triebes zu zahlen, mindestens aber den über 110 
v. H. der Betriebsausgaben aufkommenden Teil 
der Betriebseinnahmen. 
Nach der Abrechnung für die abgelaufene 
Pachtzeit, die sich indes auf 14 Monate, nämlich 
vom 1. Febrnar 1907 bis 31. März 1908, erstreckt, 
beläuft der Pachtzins sich tatsächlich auf 275028.#/7. 
Am 1. April 1908 trat ein neuer Pachtvertrag 
in Kraft, der mit der Deutschen Kolonial-Eisen- 
bahnbau= und Betriebsgesellschaft in Berlin auf 
12 Jahre abgeschlossen ist und also am 31. März 
1920 abläuft. In diesem ist von der Pächterin 
ein Mindestpachtzins von 306 500 .7 gewährleistet, 
während die Betriebseinnahmen nach Abzug der 
Betriebsausgaben, des gewährleisteten Mindest- 
pachtzinses und einer Enutschädigung für die Päch- 
terin im Betrage von 30 000 //, mit 9/10 dem 
Schutzgebietfiskus, mit 1/10 der Pächterin zufallen- 
Wenn man fordert, daß das Anlagekapital 
der Verkehrsanlage — rund 9 161 000 7 — 
mit 4 v. H. verzinst und mit 0,6 v. H. jährlich 
getilgt werden soll, so hätte der Betriebsüberschuß 
ohne die erforderlichen Rücklagen 421 4066. 
und mit diesen Rücklagen künftig 421 406 — 
95 000 /, zusammen rund 516 406 4 zu 
betragen. Wie man sieht, sind die Verkehrs- 
anlagen in Togo von diesem Ziel heute noch 
ziemlich fern; immerhin erscheint die Hoffnung 
nicht unbegründet, daß es in einigen Jahren er- 
reicht wird, wenn man die Steigerung der Roh- 
einnahmen aus dem Verkehr der Landebrücke von 
Lome in den letzten drei Rechnungsjahren in
	        
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