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Rücklage in den Spezialreservefonds den Betriebs-
ausgaben der gesamten Verkehrsanlagen zu, so
steigen die Ausgaben auf 597 431 und
bringen den Betriebskoeffizienten von 58,50 auf
80,4 v. H. in die Höhe. Der Überschuß würde
dadurch auf 145 168,92 J und der Prozentsatz
der Verzinsung des Anlagekapitals auf 1,58 v. H.
herabgedrückt.
Inzwischen hat sich indes die Erkenntnis
geltend gemacht, daß die vorgenannten Rücklage-
sätze für die Bahnen etwas zu hoch bemessen
sind; ihre Anwendung läßt daher das wirtschaft-
liche Erträgnis der Bahnunternehmung in einem
etwas zu ungünstigen Lichte erscheinen und legt
in unerwünschtem Maße Geldmittel dauernd fest,
die dadurch der anderweiten Verwendung zu
werbenden Zwecken entzogen werden. Aus diesen
Gründen sind die oben gedachten Rücklagesätze
für die Bahnen nach eingehender Prüfung mit
Wirkung für das Rechnungsjahr 1908 auf fol-
gende Werte ermäßigt worden:
Für den eisernen Oberbau von 3 auf 2 v. H.
des Beschaffungswertes, für die Lokomotiven von
5 auf 2½ v. H., für die Wagen von 3 auf 1½
v. H. des Beschaffungswertes. Der Satz von
6 v. H. für Holzschwellen konnte beibehalten wer-
den, da Holzschwellen nur in geringem Umfange
zur Anwendung kommen.
Bei Annahme dieser Rücklagesätze ist eine
Lebensdauer zugrunde gelegt für den eisernen
Oberbau von 30 Jahren, für Holzschwellen von
15 Jahren, für Lokomotiven von 25 Jahren und
für Wagen von 35 Jahren. Diese Lebensdauer
dürfte den Bedingungen des Betriebes auf den
Schutzgebietsbahnen mit ihrer geringeren Fahr-
geschwindigkeit, den leichteren Betriebslasten und
dem schwächeren Zugverkehr entsprechen. Hiernach
ergibt sich nach den ermäßigten Rücklagesätzen eine
jährliche Rücklage für die Togobahnen von nur
59 000 .¾ statt 122 000 “ (63 000 ¼¾ we-
niger). Der Betrag von 36000 .7¼ für die Lande-
brücke bleibt zunächst unverändert. Es werden
demnach künftig vom Rechnungsjahre 1908 an
zunächst jährlich 95 000 x in den Erneuerungs-
fonds zurückgelegt; dieser Betrag erhöht sich ent-
sprechend, sobald die in der Ausführung begriffene
Berlängerung der Landebrücke vollendet sein wird.
Außerdem find in einen Spezial-Reservefonds zur
Bestreitung von Ausgaben, die durch größere
Unfälle oder Elementarereignisse hervorgernfen
werden, jährlich 5000 bis 10 000 “ zurück-
zulegen, welche indes als Betriebsausgabe ver-
bucht werden.
Ülber die Verpachtung der gesamten Ver-
kehrsanlagen vom Tage der Betriebseröffnung
der Inlandbahn an, zunächst bis zum 31. März
1908, war mit der Gesellschaft Lenz & Co. in
Berlin am 5./12. Februar 1907 ein Vertrag ab-
geschlossen worden. Nach diesem Vertrage hat
die Pächterin als Pachtzins von den Roheinnahmen
aus dem Personenverkehr der Landebrücke die
Hälfte, aus dem Güterverkehr der Landebrücke
je 3 /“ für die Tonne beförderten Guts und
ein Drittel der übrigen Roheinnahmen des Be-
triebes zu zahlen, mindestens aber den über 110
v. H. der Betriebsausgaben aufkommenden Teil
der Betriebseinnahmen.
Nach der Abrechnung für die abgelaufene
Pachtzeit, die sich indes auf 14 Monate, nämlich
vom 1. Febrnar 1907 bis 31. März 1908, erstreckt,
beläuft der Pachtzins sich tatsächlich auf 275028.#/7.
Am 1. April 1908 trat ein neuer Pachtvertrag
in Kraft, der mit der Deutschen Kolonial-Eisen-
bahnbau= und Betriebsgesellschaft in Berlin auf
12 Jahre abgeschlossen ist und also am 31. März
1920 abläuft. In diesem ist von der Pächterin
ein Mindestpachtzins von 306 500 .7 gewährleistet,
während die Betriebseinnahmen nach Abzug der
Betriebsausgaben, des gewährleisteten Mindest-
pachtzinses und einer Enutschädigung für die Päch-
terin im Betrage von 30 000 //, mit 9/10 dem
Schutzgebietfiskus, mit 1/10 der Pächterin zufallen-
Wenn man fordert, daß das Anlagekapital
der Verkehrsanlage — rund 9 161 000 7 —
mit 4 v. H. verzinst und mit 0,6 v. H. jährlich
getilgt werden soll, so hätte der Betriebsüberschuß
ohne die erforderlichen Rücklagen 421 4066.
und mit diesen Rücklagen künftig 421 406 —
95 000 /, zusammen rund 516 406 4 zu
betragen. Wie man sieht, sind die Verkehrs-
anlagen in Togo von diesem Ziel heute noch
ziemlich fern; immerhin erscheint die Hoffnung
nicht unbegründet, daß es in einigen Jahren er-
reicht wird, wenn man die Steigerung der Roh-
einnahmen aus dem Verkehr der Landebrücke von
Lome in den letzten drei Rechnungsjahren in