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ihrem Gusto führen, in die Plantagen zu bringen.
(Sehr richtigl) Deswegen kann, wenn diese
Dinge nicht geändert werden, die Regierung mit
dem besten Willen nicht dafür einstehen, daß die
Plantagen Arbeiter bekommen. Das ist ganz
ausgeschlossen.
Die Geldstrafe — das ist ein Vorwurf, den
ich der Verwaltung in gewissem Umfange mache
— wird nicht beliebt. Ich habe bereits oben
gesagt, daß die Prügelstrafe als solche nicht ent-
behrlich ist. Ich kann auch hinzufügen, daß —
besonders auf Grund einiger Verordnungen, zu
denen ich mich bekenne — darauf gesehen wird,
daß die Prügelstrafe in ordentlicher Weise voll-
zogen wird. Ich bin dabei gewesen und habe
es mir angesehen. Es ist natürlich unange-
nehm. Ich habe es mir aber sehr viel ekelhafter
vorgestellt.
In dieser Rechtslage liegt eine Hauptschwierig-
keit für das Verhältnis zwischen den Schwarzen
und den Weißen. Eine weitere liegt in der
Auffassung vieler Weißen über ihre Stellung den
Schwarzen gegenüber. Die Argumentation ist
diese: Deutschland kolonisiert, es soll die Schwarzen
entwickeln. Dazu gehört Erziehung zum Fleiß
und zu wirtschaftlicher Tätigkeit. Wir sind —
und da kommt der Trugschluß, dem man leider
öfters begegnet — die Deutschen, die Erzieher,
wir erziehen. Die Entwicklung des Landes und
der Eingeborenen ist aber die Aufgabe der Re-
gierung im Interesse der zu Entwickelnden und
der Gesamtinteressen des Schutzgebiets. Dies ist
die Hauptquelle der Konflikte. Ich behaupte, daß
dadurch das Ansehen des Weißen sehr geschädigt
wird. Ich weise auf die englischen Kolonien hin,
wo das Ansehen des Weißen ganz gewiß nicht
untergraben ist und wo diese bei uns in Afrika
eingeführte Praxis nicht existiert. Ich habe zur
vollen Information der Kommission die englischen
Arbeiterverordnungen im „Deutschen Kolonial=
blatt“ abdrucken lassen. Ich habe einige Exem-
plare hier und werde nachher den Zustand, wie
er heute in Ostafrika ist, den Zustand, wie ihn
die Pflanzer in Ostafrika haben wollen, mit dem
Zustande vergleichen, wie er unmittelbar über der
Grenze herrscht. Da werden Sie sehen, daß es
unmöglich ist, bei unserer bisherigen Praxis zu
verharren und daß man die Pflicht hat, sie zu
ändern.
Es ist also beabsichtigt, einen Eingeborenen-
kommissar mit der Durchführung entsprechender
Maßnahmen dort zu betrauen, wo eine größere
Anzahl Schwarzer im Dienst der Weißen tätig
ist. Die Hauptaufgabe der Kommissare soll die
Wahrnehmung der Interessen der Schwarzen
gegen die Weißen auch vor Gericht ex oklicio
sein. Darauf lege ich Wert, daß die Beschwerden
der Schwarzen, falls sie der Kommissar für be-
gründet erachtet, ohne Kostenvorschuß aufgenommen
werden müssen.
Ebenso ist zu überlegen die Einschränkung
des Züchtigungsrechts des Karawanenführers wie
des Plantagenleiters; ebenso notwendig wird es
sein, mehr Geldstrafen zu verhängen. Vor allem
wird es notwendig sein, daß die weißen Gerichte
gegen Weiße, die sich Grausamkeiten haben zu-
schulden kommen lassen, ebenso unnachsichtlich
vorgehen, wie es gerechtfertigt ist, daß gegen
Schwarze darin unnachsichtlich vorgegangen wird.
Ich mache den weißen Gerichten keinen Vorwurf,
aber die Empfindung, was recht und was unrecht
ist, ist bei den Schwarzen vielleicht die einzig
ausgebildete moralische Empfindung.
M. H.! Den moralischen Wert des Schwarzen
kann man sehr schwer schätzen. Er ist wahr-
scheinlich sehr gering und die Evolution auf
kulturellem Gebiete ist sehr schwierig und lang-
sam. Man kann sich dabei ungefähr auf die
Vereinigten Staaten von Amerika beziehen, wo
heute 9 oder 10 Millionen Neger leben, die sehr
lange unter der Kultur gestanden haben und die
seit über 40 Jahren Vollbürger eines Landes
sind, das sich der größten staatlichen Freiheit
rühmt. Es ist nicht viel daraus geworden; aber
daß der Neger eine Empfindung für Schuld und
Strafe und daß er eine Neigung für Reichtum
und Wohlleben und Erwerb hat, darüber ist gar
kein Zweifel. Der Neger ist sehr geneigt, sich
gegen Verordnungen zu vergehen, wie alle Natur-
völker, die natürlich mit allen Mitteln arbeiten,
weil sie nicht mit den entsprechenden Rechts-
garantien umgeben sind. In Deutschland ist
es dasselbe: wo jemand glaubt, daß er keinen
Rechtsschutz findet, greift er zur Selbsthilfe. Der
Schwarze erwartet dann Strafe, er wünscht aber
die gleiche Strafe gegenüber allen angewendet
zu sehen. "
Die Situation der Behörde gegenüber der
schwarzen Bevölkerung des Landes ist durch die
von weißen Ansiedlern und Pflanzern immer an
die Regierung gestellten Forderungen und durch
die Arbeiterfrage in den Plantagen ganz be-
sonders erschwert. Wir haben Plantagen in
Usambara, im Bagamojo-Bezirk und an der
Südküste. Aber in diesen Landstrichen ist nicht
genügend Bevölkerung vorhanden, um für den
intensiven Betrieb einer Plantage die notwendigen
Arbeiter liefern zu können. Manche Negerstämme
sind dafür dauernd nicht zu gebrauchen. Ich er-
innere an das Bergvolk im Ulugurugebirge, die
Wakua, die man als Arbeiter nicht gewinnen
kann und die einer Aufsaugung oder einer Ver-
mischung entgegengehen. Besonders geschätzt sind
nun die Wanyamwesi. Aber sie sind nicht geneigt,