Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1841. (25)

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Seite des 
Nezierunzs= 
lattes. 
Nr. der 
Bekannt- 
machung. 
  
3) mit der Ottomanischen Pforte, wegen des Handels und 
der Schifffahrt .......... .. ... .. 
4) mit Waldeck, wegen dessen Beitrittes zu dekMunz Konvention 
vomZOJultlsss............ ........... 
5) mit den Sollvereins- Staaten, wegen des Haweis und 
freien Verkehrs. 
Siehe Zollverfassungs-Angelegenheiten. 
Weimar (Haupt= und Residenz-Stadt):= 
a) Binnen-Porto-Taxe zwischen dieser Stadt, Berka a. d. J., 
Blankenhain und Rudolstat4 ... .. . .. 
1.) Personen-Taxe auf dem Eilwagen zwischen dieser Stadt und der 
Stadt Altenburg ermäßiggnt.. ........................ 
WemUebergangsabgabenvondemselben......... ..... 
Weinbau — gleichmaͤßige Besteuerung desselben und gegenseitiger 
freier Verkehr mit Wein. Anschluß der Kurfuͤrstl. Hessischen 
Staatöregierung an den Vertrag vom 8. Mai 1841 
Werke — dramatische — und musikalische Kompositionen. Bun- 
destags = Beschluß zum Schutze der inländischen Verfasser der- 
selben gegen unbefugte Aufführung und Darstellung jenenr 
Wieland— Christoph Nartin. — Bundestags-Beschluß vom 11. 
Februar 1841 zum Schute gegen den Nachdruck der bei Göschen 
zu Leipzig bereits veranstalteten, oder noch zu veranstaltenden Aus- 
gaben seiner Werrkkee . . 
Wild. Authentische Interpretation des Ausdruckes „Wild“ in dem 
. 7 des Patents vom 19. Januar 1819 über den Ersatz der 
Wildschden::: . . . 
Wilddiebstahl. Wl vom 16. Juli zum echhe gegen den- 
selben auf dem Forst= und Jagd-Reviere Hardisleben.. 
Witwen der Offiziere des Großherzogl. Bundes-Kontingents; die 
für dieselben gegründete Unterstützungsanstalt und deren Neche als 
einer milden Stifnnntgaga .. .... ... 
Witwen und Waisen der Unteroffiziere des zweiten Linien- Infanterie- 
Bataillons; die für dieselbe gegründete Unterstützungsanstalt und 
deren Rechte als einer milden Stiftgngngngngng 
Witwen-Fiskus. Siehe Pfarrwitwen-Fiskus und Schul- 
lehrerwitwen-Fiskus. 
Wolferstedt. Das dasige Meyersche Gericht wird mit den Meyer- 
schen und von Wahlschen Gerichten zu Allstedt in Ein Gericht 
  
vereinigt EEIIIIIIIIIIIIIIIBE—III—ELIBIIIIIIOR lrhtsd 
3 
209—216 
4. 
171. 
170. 
228. 
232. 
164. 
21. 
220. 
175. 
  
208. 
III. 
V. 
III. 
III.
	        
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