Zweiter Teil.
Schweißeisen.
A. Bleche.
I. Art der Proben.
1. Zugprobe (siehe A IV. 1).
2. Biegeprobe (siehe A IV. 2).
3. Schmiede- und Lochprobe (siehe A IV. 3).
II. Anzahl der Probestücke.
Von dem Material einer Lieferung sind in der Regel folgende Probestücke zu entnehmen:
a) von sämtlichen Blechen, die im ersten Feuerzuge liegen;
b) von 50 Prozent aller übrigen Bleche.
Bei a sollen den Blechen Stücke zu Zug- und zu Biegeproben in Längs. und
Querfaser, bei b jedoch nur zur Hälfte zu Zug- und zur Hälfte zu Biegeproben in Längs- und
Querfaser entnommen werden.
III. Bezeichnung der Bleche.
1. Es werden unterschieden:
Feuerblech:
Bördelblech:
2. Dementsprechend ist jedes Blech seitens des Walzwerkes außer mit dem Stempel des
Werkes mit einem, dem Vordruck unter Ziffer 1 in Form und Größe gleichen Qualitätsstempel
zu bezeichnen.
3. Die Qualitätsstempel können ausnahmsweise fehlen, wenn in anderer Weise der Nach-
weis erbracht wird, daß das Material geprüft ist und den Anforderungen des Abschnitts A IV.
entsprochen hat.
4. Die Teile der Kesselwandung, die im ersten Feuerzuge liegen, sind aus Feuerblech zu
fertigen. Zu allen anderen Kesselteilen kann Bördelblech verwendet werden.
Reichs-Gesetzbl. 1909. 4